Frankfurter Auschwitz-Prozess

"Die taten alle so, als ob nichts geschehen sei"

Von Bernd Ulrich · 19.08.2015
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess war der bis dahin größte Strafprozess gegen NS-Täter. Ein Schuldbewusstsein zeigte keiner der 22 Angeklagten. Vor 50 Jahren begann die Verkündung der Urteile.
"Hohes Gericht! Mit dieser Erklärung lege ich gleichzeitig mein weiteres Schicksal und dasjenige meiner unglücklichen Familie vertrauensvoll in die Hände des Hohen Gerichtes."
Voller Pathos und zerfließend vor Selbstmitleid: Robert Mulka, Adjutant des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, war sich keiner Schuld bewusst. In seiner ersten Vernehmung am 8. November 1960 gab er an, er habe weder die "Inneneinrichtung" des Lagers gekannt noch von den "Vergasungen" gehört. Doch "Robbi", so sein Spitzname unter Freunden, war nachweislich verantwortlich für den Transport von Zyklon B nach Auschwitz und daher auch, wie es bei der Eröffnung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses im Dezember 1963 hieß, beteiligt "an der Tötung einer unbestimmten Vielzahl von Häftlingen aus dem Gesamtbereich des Konzentrationslagers Auschwitz durch mehrere selbstständige Handlungen, teils allein, teils gemeinschaftlich mit anderen".
"Als ob sie mit der Sache gar nichts zu tun hätten"
Dafür erhielt er am 19. und 20. August 1965 in der Urteilsverkündung in der "Strafsache gegen Mulka und andere", wie der erste Auschwitz-Prozess auch genannt wurde, immerhin 14 Jahre Zuchthaus. Freilich kam Mulka schon drei Jahre später wieder frei und starb bald darauf. Dass Mulka zunächst dem Verfahren seinen Namen gegeben hatte, lag daran, dass der einstige SS-Hauptsturmführer der Ranghöchste unter den 22 Angeklagten war. Genauso wenig wie er zeigten auch alle anderen ein Schuldbewusstsein. Untersuchungsrichter Heinz Düx, der die Vorermittlungen durchgeführt hatte:
"Es war entscheidend, dass von den Angeklagten keiner eine gewisse Reue empfunden hätte. Die taten alle so, als ob nichts geschehen sei. Als ob sie mit der Sache gar nichts zu tun hätten."
Zu verhandeln waren Taten, die zu schildern sich die Zeugen oft schwer taten. Es ging um die "größte Menschen-Vernichtungs-Anlage aller Zeiten". So Rudolf Höß in seinen Aufzeichnungen mit einer Art perversem Stolz. Der Arzt Mauritius Berner schilderte als Zeuge die Ankunft seiner Familie in Auschwitz im Mai 1944:
"Und ich sagte meiner Frau - ich war mit Frau und drei Kindern, drei Töchterchen: "tut nichts, Hauptsache dass wir fünf zusammen sind, und wir werden schon sehen, wie wir weiterkommen". Kaum sagte ich das, tritt schon ein anderer Soldat zwischen uns und sagte: "Männer nach rechts, Frauen nach links", und hat uns geteilt voneinander. Ich habe nicht einmal soviel Zeit gehabt, meine Frau zu umarmen. Sie hat mir nachgeschrien: "Komm, küsse uns", vielleicht aus irgendeinem Fraueninstinkt hat sie eher gefühlt, was für eine Gefahr uns droht."
Keine Aussage wie "Es tut mir leid"
Berners Frau Ida Salamon und seine drei Töchter Susi, Helga und Nora wurden kurz nach ihrer Ankunft ermordet. Die emotionell berührenden Aussagen der Überlebenden und die keiner humanen Regung fähigen Täter – außer ihrem Mitleid mit sich selbst – blieben das Eindrücklichste für viele Beobachter. Der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der erst für das Zustandekommen des Auschwitz-Prozesses gesorgt hatte, betonte in einem Interview:
"Zu den Träumen der Frankfurter Staatsanwälte gehörte eigentlich die Vorstellung, dass früher oder später einer von den Angeklagten auftreten würde und sagen würde: 'Es tut mir leid'. Ein menschliches Wort findet für die Überlebenden, die mit ihren ganzen Familien ausgerottet sind."
Ein solches Wort kam nicht. 17 Angeklagte wurden schließlich verurteilt, sechs von ihnen erhielten lebenslänglich. Drei wurden mangels Beweisen freigesprochen.
Das wenigstens könnte heute, seit dem Prozess gegen John Demjanjuk, nicht mehr geschehen. Der wurde im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord in 1.000 Fällen verurteilt - ausdrücklich deshalb, weil er auch als kleiner Aufseher im KZ Sobibor "Teil der Vernichtungsmaschinerie" und damit schuldig geworden war. Auf dieser Grundlage erfolgte kürzlich auch die Verurteilung Oskar Grönings im vorerst letzten Auschwitz-Prozess. Und genau dieser Auffassung ist auch Fritz Bauer gewesen. Durchsetzen konnte er sie damals nicht, wie auch Heinz Düx bestätigt:
"In dem Fall Demjanjuk konnte man das jetzt ohne Weiteres zugeben, denn die Täter, die jetzt noch in Betracht kommen, das sind ja alles steinalte Leute. 100 Jahre alt. Was wollen Sie mit denen noch anfangen?"
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