Freitag, 29. März 2024

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Frei (CDU) zu Gesetzespaket
"Wir wollen strikt trennen zwischen legaler und illegaler Migration"

Deutschland sei ein Land, das zwingend auf Einwanderung angewiesen sei, sagte der CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei im Dlf. Daher sei es notwendig, dafür einen Rechtsrahmen zu definieren. Zugleich müsse durch strenger Regeln sicher gestellt werden, dass bereits bestehendes Recht durchgesetzt werde.

Thorsten Frei im Gespräch mit Jasper Barenberg | 05.06.2019
Thorsten Frei, CDU-Bundestagsabgeordneter
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei verteidigt im Dlf das Gesetzespaket zur Migration (dpa / Marijan Murat)
Jasper Barenberg: Mehr Fachkräfte, weniger Asylsuchende - darum geht es der Koalition dem Anschein nach in einem Paket von acht Gesetzen, die Union und SPD mit ihrer Mehrheit am Freitag noch im Bundestag beschließen wollen. Der Arbeitsmarkt soll dabei für Menschen aus Ländern außerhalb der EU grundsätzlich offener werden. Zugleich werden die Regeln im Umgang mit abgelehnten Asylsuchenden abermals verschärft. Abschiebungen sollen forciert werden. Grüne und Linke rügen, dass die Gesetze Grundrechte einschränken und antasten, und sie beklagen auch die überhastete Beratung im Bundestag.
Mitgehört hat der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei, als Fraktionsvize unter anderem zuständig für Rechts- und Innenpolitik. Guten Morgen.
Thorsten Frei: Guten Morgen, Herr Barenberg.
"Qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt"
Barenberg: Herr Frei, "Deutschland ist kein Einwanderungsland" - ist mit dem Gesetzespaket diese These der Union jetzt endgültig vom Tisch?
Frei: Deutschland ist ein Land, das zwingend auf Einwanderung angewiesen ist. Wir haben eine schwierige demographische Entwicklung in Deutschland, das ist das eine. Und zum anderen, Gott sei Dank, eine noch immer prosperierende Wirtschaft. Und wir haben viele Teile in Deutschland, da ist es tatsächlich so, dass wir mehr offene Stellen haben als Menschen, die Arbeit suchen. Deshalb, glaube ich, ist es zwingend notwendig, dass wir mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz einen Rechtsrahmen definieren, der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglicht, nicht nur im Bereich der Hochschulausbildung, sondern auch im Bereich der dualen Berufsausbildung. Deshalb, glaube ich, ist es ein ganz wichtiger Teil des Gesamtpaketes.
Barenberg: Deutschland ist ein Einwanderungsland und auch die Union sagt jetzt, wir laden Menschen ein, zu uns zu kommen?
Frei: Ja, das ist richtig. Aber wir legen Wert darauf, dass das qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt ist. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt für uns und deswegen war für uns in den Verhandlungen auch entscheidend, dass wir Migration in die sozialen Transfersysteme so gut es irgendwie geht ausschließen. Deswegen war es für uns ein ganz zentraler Punkt, beim Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beispielsweise für Ältere, die nach Deutschland kommen wollen, auch eine Grenze einzuziehen. Der Gestalt, dass wir sagen: Wer 45 Jahre und älter ist, der muss entweder schon eine erworbene Altersversorgung mitbringen, oder er muss mindestens 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdienen, das sind derzeit 3.700 Euro im Monat in etwa. Damit gewährleistet ist, dass wenn er dann in Rente kommt nicht schnurstracks in die Grundsicherung im Alter rutscht. Das war ein wichtiger Punkt für uns.
"Eine Frage der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates"
Barenberg: Das heißt also unter dem Strich, unter diesen Bedingungen sollen Facharbeiter kommen dürfen. Bei abgelehnten Asylsuchenden dagegen wollen Sie unter anderem die Abschiebungen forcieren. Warum wollen Sie bei dieser Personengruppe die Daumenschrauben anziehen?
Frei: Ganz einfach deshalb: Wir wollen zum einen strikt trennen zwischen legaler und illegaler Migration. Und wir wollen letztlich auch deutlich machen, dass Recht durchgesetzt werden muss. Es ist ein riesen Problem, dass wir im vergangenen Jahr erstmals mehr gescheiterte Rückführungen als erfolgreiche hatten. Unter anderem sind 8.000 Rückführungen im vergangenen Jahr am Ausreisetag gescheitert durch Untertauchen der Betroffenen. Deswegen ist es, finde ich, auch eine Frage der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates, dass das, was nach einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren und in der Regel nach einer entsprechenden gerichtlichen Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht für Recht erkannt ist, auch tatsächlich durchgesetzt wird.
Barenberg: Sie haben jetzt gesagt, dass diese Menschen, wo die Abschiebung gescheitert ist, untergetaucht sind. Wie können Sie sich da sicher sein? Es gibt ja Experten, die sagen, da liegen überhaupt keine verlässlichen Zahlen vor. Es könnte sich unter anderem auch darum handeln, dass die schon längst ausgereist sind, aber dass das noch nicht registriert ist.
Frei: Es mag tatsächlich solche Zahlen geben. Aber wir haben vor allen Dingen valide Zahlen, die darauf hindeuten, dass Menschen auch nur kurzzeitig untertauchen, teilweise aus Aufnahmeeinrichtungen verschwinden und dann wenige Stunden später sich wieder einchippen. Also, es ist tatsächlich so, dass wir beispielsweise mit dem Instrumentarium des Ausreisegewahrsams den Vollzugsbehörden in der Tat ein effektives Mittel an die Hand geben, mit dem sie genau dieses kurzfristige Untertauchen verhindern können.
Abschiebehaft in Gefängnissen nur Übergangslösung
Barenberg: Abgelehnte Asylsuchende sollen wie Kriminelle in Gefängnissen untergebracht werden. Hat insofern die Grüne Filiz Polat recht, wenn sie sagt, das Motto dieser ganzen Regelung ist im Grunde genommen "Ausgrenzen, Abschrecken und Abschieben", wie wir gerade gehört haben?
Frei: Zunächst zum ersten Punkt, den Sie angesprochen haben. Es ist natürlich Blödsinn, dass wir Ausreisegewahrsam oder Sicherungshaft so behandeln würden wie Strafhaft. Sondern es geht schlicht darum, dass die Länder in den vergangenen Jahren massiv Ausreisehaftplätze abgebaut haben. Wir haben in ganz Deutschland nicht einmal 500 Plätze. Und das Bundesrecht läuft natürlich leer, wenn die Länder dafür die technischen Voraussetzungen nicht zur Verfügung stellen. Derzeit sind viele Länder dabei, zusätzliche und neue Abschiebehaftplätze zu bauen, und wir wollen ihnen für diese Übergangszeit des Bauens die Möglichkeit geben, dass vom Trennungsgebot kurzfristig und zeitlich begrenzt abgewichen wird. Aber keinesfalls wird es eine Belegung Zelle an Zelle geben. Es ist vollkommen klar und unbestritten, dass Abschiebehaft und Strafhaft zwei völlig verschiedene Dinge sind, und deswegen geht es lediglich darum, dass man beispielsweise den Campus eines Gefängnisses nutzen kann, um dort zusätzlich auch kurzfristig Abschiebehaftplätze unterzubringen.
Barenberg: Sie sagen, Menschen, die keine Straftat begangen haben, gehören in ein Gefängnis?
Frei: Nein! Sehen Sie, wir reden hier immer über die letzte Möglichkeit. In keinem Fall ist es so, dass Menschen einfach von der Polizei abgeholt und zum Flughafen gebracht werden. Sondern natürlich haben wir jedes Mal das Ziel der freiwilligen Ausreise. Und das wird auch mehrfach versucht. Wir sprechen hier über Leute, die in der Regel Identitätstäuscher sind, Mitwirkungsverweigerer sind, die letztlich alles dafür tun, um ihre Ausreise aus Deutschland zu verhindern, obwohl sie keine Flüchtlinge sind, obwohl sie kein Bleiberecht haben. Da geht es um Rechtsdurchsetzung, um nichts anderes.
"Wir müssen einem Vollzugsdefizit Herr werden"
Barenberg: Über wie viele Menschen reden wir, wenn Sie dieses Vollzugsdefizit beklagen?
Frei: Wenn man sich das vergangene Jahr anschaut, um den größeren Rahmen vielleicht zu ziehen – wir haben etwa 240.000 Menschen in Deutschland, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Im vergangenen Jahr hat man etwa 56.000 Abschiebungen versucht. Davon sind 31.000 Abschiebungen gescheitert. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen und der aus meiner Sicht völlig unbefriedigend ist und Handlungsbedarf aufweist.
Barenberg: Auf der anderen Seite, Herr Frei, wurden im letzten Jahr 19.000 Asylanträge abgelehnt und 18.300 Menschen sind ausgereist. Es gibt ja Zweifel, ob dieses Vollzugsdefizit überhaupt existiert. Die Zahlen deuten darauf hin.
Frei: Das würde ich so nicht lesen. Natürlich müssen Sie sehen, dass wir nicht nur das letzte Jahr als Datengrundlage nehmen können, sondern wir haben natürlich eine massive Einreise seit 2015 erlebt und das sind teilweise Fälle, die noch bearbeitet werden. Insofern haben wir tatsächlich ein Vollzugsdefizit und dem müssen wir Herr werden.
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