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Freie Fahrt für Filesharer?

Urheberrecht.- In den vergangenen Wochen rollten nie dagewesene Abmahnwellen durchs Land. Angebliche Teilnehmer von Tauschbörsen sollten Anwälten hohe Geldbeträge überweisen, um Gerichtsverfahren abzuwenden. Doch woher nimmt der Anwalt das Recht, zu erfahren, wer genau hinter einer IP-Adresse steckt?

Von Maximilian Schönherr | 13.03.2010
    Tauschbörsen sind Vervielfältigungsmaschinen, die für Menschen aus dem Fotokopierzeitalter futuristisch anmuten; eine Technik zum Datenaustausch, zum freien Datenaustausch, wovon viele Vordenker des Web nur träumen konnten. Die schöne Idee hat jedoch auch ihre problematischen Seiten, denn sie kollidiert mit dem Urheberrecht.

    Ich logge mich gerade in ein solches "Peer to Peer", also Gleicher zu Gleichem-Netzwerk ein und sehe sofort: 112,6 Millionen Dateien sind momentan weltweit hier im Angebot – das können einzelne Musikstücke, ganze CD-Sammlungen, Filme, Computerprogramme, Texte, Privatfotos sein, vieles davon ist urheberrechtlich geschützt. Die Dateien liegen nicht auf einem Großrechner, sondern verstreut auf den Festplatten von augenblicklich 19.060.000 Nutzern herum, Nutzer wie du und ich. Sie fühlen sich anonym, aber sie surfen mit sogenannten IP-Adressen, und diese Internet-Protokoll-Adressen haben sie von ihren Internet-Anbietern zugewiesen bekommen. Die wissen, wer hinter jeder IP-Adresse steckt. Es interessiert sie aber nicht, höchstens zur Abrechnung der DSL-Flatrate.

    Die Tauschbörsen sind vielen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Auch der Vertriebschef von Autodata aus Essen, Franz-Josef Grahe, leidet darunter. Autodata ist das am weitesten verbreitete Computerprogramm für Kfz-Werkstätten. Die Software wird mit hohem redaktionellem Aufwand programmiert und kostet an die 1000 Euro.

    "Da haben wir festgestellt, dass sehr viele unterwegs sind, die eigentlich gar nichts damit anfangen können. Aber wir haben im Torrent-Bereich sehr viele Berufsschüler, die es aus der Berufsschule schon kennen. Aber es gibt auch viele, die im Do-it-yourself-Bereich arbeiten, Nachbarschaftshilfe, die ein Top-Programm haben wollen, die von einem modernen Wagen einen Fehlercode wissen wollen. Da zeigt ein Peugeot den Fehler 4711 an – ja was heißt denn das? Bei uns gibt er ein 4711, und das Programm zeigt ihm: Da ist die Einspritzdüse 3 defekt."

    Vor sechs Jahren ging es der Firma richtig schlecht. Weniger wegen der Berufsschüler, sondern vielmehr weil reihenweise die Werkstätten das Abo für die Software kündigten, mit der Begründung: Wir brauchen das Update nicht mehr. Bei genauerem Hinsehen kam heraus, sie hatten sich nämlich die neue Version mit ausgehebeltem Kopierschutz kostenlos aus einer Tauschbörse besorgt. Dafür dass Autodata in Tauschbörsen so stark vertreten ist, sind auch die Zaungäste verantwortlich, die die Software gar nicht kommerziell einsetzen, wie zum Beispiel eben die Berufsschüler. Die Masse macht's.

    "Ja, wir haben damals Strafanzeige gestellt. Da warten wir heute noch auf Antwort von der Staatsanwaltschaft und haben leider bisher nichts gehört. Wir sind dann allerdings von einer Firma angesprochen worden, die gesagt hat: Wir scannen das Netz, wir haben die Möglichkeit, straf- und zivilrechtlich dagegen vorzugehen, wenn wir die Adressen kriegen."

    Bemerkenswert ist an dieser Aussage von Franz-Josef Grahe, dass die Hamburger Firma an ihn herangetreten ist, nicht er an sie. Das heißt, hier suchen Profis nach begehrten Dateien in Tauschbörsen und klappern dann wie Vertreter die Republik ab. Sie rufen den Vertrieb von Autodata und anderen an und sagen, wir finden für euch heraus, wer euer Programm/euer Musikstück/euren Film in Tauschbörsen verbreitet, und wir haben praktischerweise Anwälte zur Hand, die euch euer verlorenes Geld zurückholen können.

    Das ist eine offensiv angebotene Dienstleistung, die mit einer geordneten anwaltlichen Tätigkeit nichts zu tun hat. Der Vorgang lässt vermuten, dass hier auf Dienstleistungsbasis ein regelrechtes Abmahngeschäft betrieben wird. Und wenn einer an Abmahnungen mit Gewissheit verdient, dann der Anwalt.

    Zur Dienstleistung gehört auch das Scannen, also das Durchsuchen der Tauschbörsen nach zum Beispiel Autodata. Die Scan-Software protokolliert die Uhrzeit und die beteiligen IP-Adressen mit. Die Software muss so solide arbeiten, dass die Gerichte ihr vertrauen können. Eins dieser Programme, ePac von der Karlsruher Firma Evidenzia, geriet in die Kritik, weil dabei Fehler auftraten. Der Ingenieur, der ePac ursprünglich die Zuverlässigkeit bescheinigt hatte, Rüdiger Thomas Kreis, erklärte uns gegenüber, dass man zurzeit ein Gutachten gegen die Kritiker fertigstelle.

    Die Kritik an Evidenzias Software ePac brachte die Computerzeitschrift c’t zutage. Sie betrifft auch eine Anwaltskanzlei – im gleichen Haus; Zufall? Die Kanzlei Nümann und Lang hat durch die Abmahnwelle, die sie mit ins Rollen brachte, das Image, eine regelrechte Abmahnindustrie zu befördern. Ein Kollege der Süddeutschen Zeitung spricht im Bezug auf eine ähnlich arbeitende Kanzlei in Frankfurt von einem "Geschäftsmodell Abmahnung". Auch er erinnert sich an den Ende Februar verstorbenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth – eine schillernde und rechtskräftig verurteilte Figur des Abmahnungswahns bei Computerdelikten. Peter Nümann drückte uns gegenüber seinen Ärger aus, in seiner Tätigkeit als Urheberrechtsanwalt, der massenweise Abmahnungen verschickt, in einem Atemzug mit von Gravenreuth genannt zu werden. Andere Anwälte, mit denen wir sprachen, fürchten, dass die Abmahnkollegen das Image des Berufsstands schädigten. Einer nannte das Massenabmahnen "billigstes Fischen im Trüben".

    Das Abmahngeschäft blüht erst seit eineinhalb Jahren, seit ihm eine Änderung des Urheberrechts Tür und Tor geöffnet hat. Es genügt bereits ein "berechtigter Verdacht", um die Gerichte mit einer "hinreichenden Glaubhaftmachung" zum schnellen Handeln zu bewegen. Das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" ist übrigens keine deutsche Erfindung; es setzt eine europäische Richtlinie um.

    "Wir haben immer mehr zu tun. Es ist so, dass die Anzahl der Verfahren ständig wächst, seit das Gesetz in Kraft getreten ist. Zu Beginn gab es einige Dutzend Verfahren im Monat, im gesamten Jahr 2009 gab es dann knapp 3000 Verfahren, und die Anzahl der Verfahren steigt weiter an. Wir hatten allein in den ersten fünf Tagen des Monats Februar über 230 neue Anträge, sodass wir fest damit rechnen, in diesem Jahr in jedem einzelnen Monat eine vierstellige Anzahl an Verfahren zu bekommen."

    Das sagt Dirk Eßer, Richter am Landgericht Köln und Pressesprecher. Seine Zahlen sind etwas höher als bei anderen Gerichten, weil das Kölner unter anderem für die Deutsche Telekom in Bonn zuständig ist, den größten deutschen Internet-Provider.

    "Der Anwalt verfasst eine Antragsschrift, aus der hervorgeht, dass von einer bestimmten IP-Adresse in einem bestimmten Zeitraum eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, in gewerblichem Ausmaß."

    Wobei "gewerbliches Ausmaß" nicht bedeutet, dass jemand einen Bauchladen mit Raubkopien im Internet aufmacht; es genügt, wenn man einen einzigen Musiktitel, der gerade in den Charts, also sehr begehrt ist, über eine Tauschbörse anbietet, auch in Teilen, also das noch nicht fertig zusammengestrickte Stück. Der juristische Ausdruck dafür lautet: "unbefugtes öffentliches Zugänglichmachen". Wer herunterlädt, bietet in der Regel auch Teile davon an.

    Die Scan-Software schlägt sofort an und beachtet nicht, was dieser User sonst noch so tauscht. Das Gericht muss neben dem gewerblichen Ausmaß auch prüfen, ob die Scan-Software, also das vom Anwalt vorgelegte "Erkenntnismittel" zuverlässig arbeitet.

    "Und mit diesen Informationen kann das Landgericht jetzt hingehen und zunächst einmal verhindern, dass die Daten überhaupt gelöscht werden."

    Damit kommt das letzte Woche gekippte Vorratsdatenspeicherungsgesetz ins Spiel. Es verpflichtete die Provider, die Verbindungsdaten, wozu unter anderem auch die IP-Adressen gehören, ein halbes Jahr zu speichern und für eventuelle Strafprozesse zur Verfügung zu stellen.

    Für die Tauschbörsen-Abmahnwelle spielt das laut Richter Dirk Eßer keine Rolle, denn an die Vorratsdaten wären die Kanzleien wegen kleinen Urheberrechtsverletzungen sowieso nicht herangekommen. An die Verbindungsdaten, die der Provider für seine Abrechnung braucht und nach wenigen Tagen löscht, aber schon. Anwalt und Gericht müssen sich nur beeilen. Und sie tun es.

    In den meisten Fällen klappt das auch. Der Provider rückt die zu den IP-Adressen gehörigen Namen und Adressen heraus, und los rollt die nächste Welle mit vorformulierten Abmahnungen über Tausende von Tauschbörsianer hinweg, die meisten nichts ahnend, wie vom Schlag getroffen, und vielleicht mit Papas, die lieber sofort zahlen, egal wofür.

    "Es folgt möglicherweise noch ein Prozess, mit dem dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können."

    Die Anwaltsprovision orientiert sich am Streitwert und der liegt bei Franz-Josef Grahes Kfz-Software höher als bei einer getauschten aktuellen CD. Die zu zahlende Summe beträgt 3261 Euro. Grahe sagt, die Abmahnungsdienstleistung hätte sich nicht gerechnet. Aber der psychologische Effekt sei für die Raubkopierer verheerend gewesen:

    "Wir blasen in den Markt: Leute, wir lassen uns das nicht gefallen, wir gehen dagegen vor. Und das ist der Effekt, den wir eigentlich haben wollen. Die paar Leute, die Schadensersatz zahlen, sind vernachlässigbar."

    Die Abmahnwelle gegen Tauschbörsenteilnehmer wird also trotz gefallenem Vorratsdatenspeicherungsgesetz weiterrollen. Der Unterhaltungsindustrie, vor allem der Musikindustrie, ist das sehr peinlich. Man spricht in der Branche nicht gern darüber, dass man schnüffelt und abmahnt, denn eigentlich findet man freie Netze, Piratenpartei und Grenzen testen ja okay und will auf die Kids, die Kunden von morgen, nicht wie die Polizei wirken. Aber man tut es.