Weltraumtourismus

Fliegen wir bald alle ins All?

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Eine undatierte Illustration zeigt die Vision von zukünftigen Weltraumtouristen, die durch die Schwerelosigkeit des Weltraums frei im Space Hotel fliegen.
Trip in die Schwerelosigkeit: Eine Illustration zeigt, wie der Weltraumtourismus einmal aussehen könnte. © picture-alliance / dpa | DB
Ingo Baumann im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 28.04.2021
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Vor 20 Jahren flog der erste Tourist ins All. Solche Trips könnten künftig normaler werden, sagt der Weltraumrechtler Ingo Baumann - wenngleich es dort oben noch so manches zu regeln gibt.
Der US-Amerikaner Dennis Tito war der erste Weltraumtourist in der Raumfahrtgeschichte. Vor 20 Jahren flog er zur Internationalen Raumstation ISS - und natürlich hatte er für diese Art von Urlaub das nötige "Kleingeld".
Vermögend wird man für solche Ausflüge wohl auch künftig sein müssen. Allerdings werden Trips in den Weltraum bereits in absehbarer Zeit normaler sein als früher, sagt der Weltraumrechtler Ingo Baumann.

Im All gibt es fast keine Verbote

"Die Martkeinführung der verschiedenen Anbieter steht unmittelbar bevor", berichtet Baumann mit Blick auf die Pläne US-amerikanischer Raumfahrtunternehmen. Das All und seine Himmelskörper stünden grundsätzlich allen Unternehmen und Staaten zur Nutzung offen. So sei es im Weltraumvertrag von 1967 und mehreren Folgeverträgen festgelegt worden: "Da hat der Mensch sich angemaßt, dass er auch den Weltraum regelt."
Es gebe im Weltraum nur wenig, das "wirklich verboten" sei, so Baumann. Dazu zähle etwa das Verbringen von Nuklear- und Massenvernichtungswaffen oder die militärische Nutzung von Himmelskörpern. "Ansonsten liegt es an den Nationalstaaten, das zu regeln", sagt der Experte. Jedes Land könne entscheiden, was es im Einzelfall im Weltraum genehmigen wolle und wie es solche Projekte dann beaufsichtige.

Wer haftet bei möglichen Todesfällen?

Der Staat hafte dabei für den Weltraummüll, den die jeweiligen Unternehmen möglicherweise verursachen. Relevanter sei aber die Frage, was passiere, wenn beispielsweise bei einem Unglück alle Touristen ums Leben kämen. Genaue Bestimmungen dazu hätten bislang nur wenige Länder. Die deutsche Regierung arbeite bereits an einem Weltraumgesetz. Doch vor der Bundestagswahl, so Baumann, werde das "wohl nichts mehr".
(ckü)
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