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Freud und Leid für Mieter und Vermieter

Die Bundesregierung versucht schon länger, Hauseigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu bewegen. Weil sich der Erfolg in Grenzen hält, soll es ein neues Mietrecht richten. Die Opposition hält die Regelung für unzureichend.

Von Philip Banse | 02.05.2013
    Das neue Mietrecht sieht vor, dass Mieter bei energetischer Sanierung in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr mindern dürfen. Nur wenn die Bauarbeiten etwa zur Dämmung oder dem Einbau einer sparsameren Heizung länger als drei Monate dauern, darf der Mieter weniger Miete zahlen. So sollen energetische Sanierungen erleichtert werden, sagt Stephan Thomae von der FDP-Bundestagsfraktion:

    "Wir wollen im Bereich energetische Sanierungen die Eigentümer ermutigen, ihre Miethäuser energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen und damit unseren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten."

    Mietminderung ist wie bisher ab dem ersten Tag erlaubt, wenn Lärm und Schmutz von normalen Sanierungsarbeiten stammen, etwa dem Einbau eines Fahrstuhls. Zwar definiert das neue Mietrecht jetzt erstmals, was genau unter einer energetischen Sanierung zu verstehen ist, nämlich bauliche Veränderungen, durch die der Mieter Endenergie einsparen kann. Mietminderung nur bei energetischen Sanierungen zu verbieten – das sei jedoch ungerecht, sagt Ingo Egloff, Bundestagsabgeordneter der SPD. Diese Regelung werde klimafreundliche Sanierungen nicht fördern und führe zu Konflikten:

    "Weil in der Regel ja mehrere Maßnahmen zur gleichen Zeit gemacht werden. Wenn Sie eine normale Sanierung haben, eine Bädersanierung, eine Instandhaltung zur gleichen Zeit wie die energetische Gebäudesanierung, haben Sie schon den Streitfall: Darf gemindert werden oder nicht?"

    Vermieter erhöhen nach der Sanierung oft die Miete. Das neue Mietrecht sagt jedoch: Die Miete darf nicht mehr so stark steigen wie bisher. Obergrenze ist zwar weiterhin die ortsübliche Vergleichsmiete. Auf dem Weg dorthin aber darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr um 20 Prozent steigen, sondern nur noch um 15 Prozent. Allerdings gilt dieser verlangsamte Mietanstieg nur für Ballungszentren und Städte, die die Länder festlegen müssen. Das sei zielgerichtet, sagt der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak im Bundestag:

    "Damit leisten wir einen starken Beitrag, dass die Mieten in Ballungszentren künftig nicht mehr so stark steigen können. Wir wirken der Verdrängung von angestammten Wohngegenden entgegen. Und das ist ein echter Beitrag für mehr Mieterschutz und das können sie als Opposition auch mal anerkennen."

    Die Begrenzung des Mietanstiegs sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff, greife aber zu kurz. Denn der Mietenanstieg werde nur gedeckelt für bestehende Mietverhältnisse. Zieht ein Mieter aus, müsse der neue Mieter mit deutlich höheren Mietsteigerungen leben:

    "Und das sind die Tatbestände, wo wir in den großen Ballungszentren mit Wohnungsmangel feststellen, dass die Vermieter ordentlich zuschlagen. In Hamburg im Schnitt 27 Prozent, in Berlin 20 Prozent, in München, wo das Niveau eh hoch ist, noch mal 15 Prozent. Und da haben wir den Vorschlag gemacht, einzugreifen und 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete als Deckel einzuziehen."

    Das ist nicht passiert. Das neue Mietrecht macht es Vermietern darüber hinaus einfacher, gegen Mietnomaden vorzugehen, Menschen also, die keine Miete zahlen und mitunter die Wohnung verwüsten. Vermieter können, wenn der Fall eindeutig ist, Wohnungen jetzt auch mit einer einstweiligen Verfügung räumen lassen. Damit seien aber auch normale Mieter in Gefahr, klagt die die Opposition, die zum Beispiel ihre Miete legal mindern. Zudem gebe es kaum Mietnomaden, sodass es nicht vertretbar sei, Mieterrechte einzuschränken.