Archiv

Fußball
Anzeige der Finanzbehörden - neue Ermittlungen gegen den DFB

Neue Turbulenzen beim Deutschen Fußball-Bund: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt geht auf Anzeige der Finanzbehörden dem Verdacht nach, dass Sachleistungen des Großsponsors Adidas in Millionen-Höhe nicht korrekt versteuert wurden.

Von Thomas Kistner | 08.01.2021
DFB-Zentrale am 12.03.2020 in der Commerzbank-Arena in Frankfurt.
DFB-Zentrale in Frankfurt. (www.imago-images.de)
Der DFB soll in Lohnsteuer-Anmeldungen sowie in Körperschaft- und Gewerbesteuerklärungen von 2015 bis November 2020 unkorrekte Angaben gemacht und Steuern in ungenannter Höhe verkürzt haben. Im Fokus stehen Zuwendungen des Sportartikel-Unternehmens Adidas, das sein Millionen-Sponsoring auch mit Sachleistungen wie Trikots, Schuhen und anderem erfüllt.
DFB überwies angeblich 3,3 Millionen Euro - stellte aber keine Selbstanzeige
Der DFB hatte bei einer internen Sichtung gleich nach den Razzien am 7. Oktober, bei denen es um einen anderen Steuerfall im Kontext seiner langjährigen Bandenwerbung ging, Berechnungen zu diesen Sachleistungen gefunden – und hastig reagiert. Vorsorglich wurde ein Betrag von angeblich rund 3,3 Millionen Euro ans Finanzamt überwiesen.
Eine formale Selbstanzeige jedoch, wie sie die Strafbehörden schon im alten, seit Herbst laufenden Steuerverfahren vermisst hatten, wurde offenbar auch im neuen Fall nicht gestellt. Dabei hatte Präsident Keller dies im internen Austausch explizit nachgefragt. Nun müssen die Ermittler klären, ob eine solche befreiende Anzeige vorliegt.
DFB sieht "kein vorwerfbares Verhalten", Staatsanwaltschaft gibt keine Auskunft
Offiziell wollte die Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Sache keine weiteren Auskünfte erteilen. Der DFB gibt sich hingegen kämpferisch. Es sei überhaupt zu prüfen, "ob und in welcher Höhe Steuern nachzuzahlen sind", teilte er am Freitag mit. Befragt zur flotten Millionenüberweisung, äußert er ausweichend, es sei "eine Nachmeldung auf Basis einer Maximalbetrachtung an das Finanzamt" erfolgt. Aber Anhaltspunkte für ein "steuerstrafrechtlich vorwerfbares Verhalten" so die Funktionäre weiter, bestünden nicht aus ihrer Sicht.
Nur ist das die Frage, die nun durch Strafermittlungen zu klären ist. Während im Bandenwerbungs-Verfahren gegen sechs frühere oder aktuelle DFB-Funktionäre ermittelt wird, die bei Abgabe der Steuererklärung zuständig waren, richtet sich die neue Untersuchung gegen derzeit noch nicht bekannte DFB-Verantwortliche.
Der DFB teilt weiter mit, der Vorgang zeige, dass sein neues internes Controlling-System funktioniere. Ob die Ermittler das auch so sehen, bleibt abzuwarten. Schließlich meldete sich das interne Warnsystem nach Aktenlage erst, als die Behörden bereits ihre Razzien-Funde von Anfang Oktober auswerteten – also zu einem Zeitpunkt, an dem zu befürchten war, dass auch die Ermittler auf die neuen Sachverhalte stoßen könnten.