Donnerstag, 18. April 2024

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Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Heinold (Grüne): Harter Beschluss, richtige Priorisierung

Jedes Kind, das ab 2026 in einer Grundschule eingeschult wird, hat Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Das werde teuer, sei aber die richtige Entscheidung, sagte Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein. Die Länder seien gezwungen, ihre Finanzplanung umzugestalten zugunsten von Bildung und Familie.

Monika Heinold im Gespräch mit Thielko Grieß | 07.09.2021
Eine Lehrerin begrüßt ihre Klasse in einer Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern
Unterricht in Grundschulen von morgens bis in den Nachmittag - das Betreuungspersonal soll finanziell aufgewertet werden (imago-images/Panthermedia)
Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll für jedes Kind, das eingeschult wird, der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der vierjährigen Grundschulzeit gelten. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag machte dazu den Weg frei. Die Maßnahme soll noch in dieser Legislaturperiode starten, allerdings fehlen vor allem in den westlichen Bundesländern Hunderttausende neue Plätze.
"Es ist ein großer Schritt nach vorne im Vergleich zu heute. In Schleswig-Holstein machen wir es nicht, weil uns das Geld fehlt. Wir brauchen die Bundesmittel, um voranzukommen", sagte Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein, im Dlf.

4,5 Milliarden Betriebskosten pro Jahr

Kalkuliert wurde mit Investitionskosten von rund 7,5 Milliarden, wovon der Bund 3,5 Milliarden übernehmen würde. Die laufenden Betriebskosten betragen nach Angaben von Heinold rund 4,5 Milliarden im Jahr, an denen Berlin sich langfristig mit 1,3 Milliarden Euro beteiligen will. Mit den Geldern soll vor allem auch der Betreuungsberuf finanziell aufgewertet werden.
"Mit dem Rechtsanspruch müssen die Länder das Geld in ihre Finanzplanung einplanen. Das ist ein harter Beschluss, das ist eine Priorisierung für Bildung und für Familie. Die zwingt uns, die Finanzplanung umzugestalten. Das ist zwingend notwendig", so die Grünen-Politikerin Heinold.
Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, spricht bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. Die Hauptthemen der 231. Sitzung der 19. Legislaturperiode sind die Beratung von Gesetzen zur betrieblichen Mitbestimmung, zum Insekten- und Pflanzenschutz, zur Anti-Steuervermeidung, zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule, zum Klimaschutz und zum Wahlrecht, sowie Debatten über die Bundeswehreinsätze im Kosovo (KFOR) und im Libanon (UNIFIL).
Karliczek (CDU) - "Sicheren Schulbetrieb möglich machen" Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will mit Lernstandserhebungen feststellen, welche Schüler nach der Corona-Pandemie Lücken aufweisen. Im Dlf sprach sie sich zudem für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht aus.

Das Interview in voller Länge.
Thielko Grieß: Wäre dieses Ergebnis, diese Lösung nicht bis Mitternacht erreicht worden, dann wäre das ganze Projekt vor der Bundestagswahl geplatzt und wäre vielleicht erst in den nächsten vier Jahren irgendwann gekommen. Wie knapp war es, die Frist bis Mitternacht zu halten?
Monika Heinold: Uns war allen bewusst, dass wir uns einigen müssen. Wir wollten uns auch einigen. Aber es ging um viel Geld und gegen 21 Uhr waren schon einige recht unruhig, weil wir gesagt haben, der Knoten muss durchgeschlagen werden für unsere Kinder.
Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein
Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein (imago-images/Florian Gärtner)
Grieß: Was war am Ende das Entscheidende, um diesen Knoten durchzuschlagen?
Heinold: Die Frage war, ob der Bund sich dauerhaft strukturell beteiligt und das auch aufwachsend, und da ging es um die Frage der Dynamisierung der Mittel in späteren Jahren. Letztendlich hat man sich aber darauf verständigt, dass evaluiert wird in den Jahren _27 und _30, um dann zu schauen, ob auch alles richtig eingestellt ist in der Kostenverteilung und ob der Bund sich angemessen beteiligt.

"Hätte deutlich lieber eine Dynamisierung gehabt"

Grieß: Evaluiert klingt immer so, als würde man eine endgültige Entscheidung verschieben auf die nächsten Jahre.
Heinold: Ich hätte deutlich lieber eine Dynamisierung gehabt. Das hätte ich auch fair gefunden. Wenn man sagt, man startet mit 50:50 Prozent der Kosten, kann es nicht sein, dass das sich zehn Jahre weiter zu Lasten des einen Partners verschoben hat. Aber die Dynamisierung wollte der Bund nicht. Ich habe nicht ganz verstanden, warum, aber die Verständigung darauf, dass zumindest ernsthaft sich das in den späteren Jahren angeschaut und auch nachjustiert wird, wenn möglich, das war dann der Kompromiss.
Viele Grundschülerinnen und Grundschule tanzen auf einem Schulhof.
Kabinettsbeschluss - Mehr Geld für Ganztagsschulen
Ab 2025 soll für Grundschüler der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft treten. Die Regierung hat dafür nun einen Milliarden-Zuschuss beschlossen, um mehr Ganztagsplätze zu schaffen.
Grieß: Kinderbetreuung ist für die meisten Eltern ein recht populäres Projekt. Warum ist es Ihnen nicht gelungen, da Ihre Vorstellungen gegen den Bund durchzusetzen? Es hätte sich doch kaum jemand jetzt in diesen Wahlkampfzeiten hingestellt und die Schuld auf sich gezogen und gesagt, wir haben es platzen lassen bis Mitternacht.
Heinold: Wir haben als Länder ja eine ganze Menge geschafft. Die Investitionsmittel, die der Bund zur Verfügung stellt, dreieinhalb Milliarden, können jetzt am Beginn mit einer Förderung 70:30 eingesetzt werden. Das heißt, 70 Prozent Bundesmittel bei der Investition. Das war Grundlage auch für finanzschwache Länder, wie wir es in Schleswig-Holstein sind, dass es dann auch zügig vorangeht. Und auch bei den Betriebskosten haben wir ja schon mit 1,3 Milliarden mehr erreicht, als das Angebot anfangs war, was unter einer Milliarde lag.

"Wir sind in Deutschland spät dran"

Grieß: Nun ist es so, dass dieser Rechtsanspruch erst in fünf Jahren gelten soll, 2026. Und das Pikante, das Interessante ist: Es gilt dann erst und nur für die Erstklässler und deren Eltern. Dann geht es weiter im nächsten Schuljahr, dann die ersten beiden Klassen, dann die ersten drei. Wer mit der ersten Klasse diesen Anspruch erhält, der behält ihn auch. Aber wer 2026 in der zweiten Klasse ist, der hat in seiner Schulkarriere, in seiner Grundschulkarriere überhaupt nichts von dem, was Sie gestern verhandelt haben. Wieso haben Sie einen solchen Beschluss, der die Klassen zwei bis vier ausschließt, mitgetragen?
Heinold: Wir sind tatsächlich in Deutschland ja auch im Vergleich zu Frankreich und anderen Ländern bei der Ganztagsbetreuung spät dran. Warum haben wir es trotzdem gemacht, weil es ein großer Schritt nach vorne ist im Vergleich zu heute – zumindest für die Länder, die die Ganztagsbetreuung noch nicht haben. In Schleswig-Holstein ist es so, dass wir es ja nicht nicht machen, weil wir es nicht richtig finden, sondern weil uns einfach das Geld fehlt. Wir brauchen die Bundesmittel, um voranzukommen. Für die Kinder, die heute geboren werden, ist das eine gute Entscheidung. Für die anderen Kinder wird es so sein, zumindest in Schleswig-Holstein, wie bisher. Es gibt ja auch das Angebot des Hortes und es gibt ja auch zumindest in Teilen Ganztagsangebote an Schulen. Aber das ist nicht das, wo wir hinwollen. Wir wollen den Rechtsanspruch. Wir wollen die Verbindlichkeit und die Qualität für alle.

"Betreuungsberuf finanziell interessant machen"

Grieß: Der Anspruch dieses Gesetzes ist, die Kinder nicht einfach nur irgendwie zu betreuen, sondern sie auch zu fördern, und dazu braucht es nicht nur Räume; dazu braucht es auch Personal und gute Konzepte. Wo soll das alles herkommen?
Heinold: Das ist eine der entscheidenden Fragen, die noch nicht gelöst ist. Wir sehen das im Bereich der Kindertagesstätten bei der Betreuung. Wir sehen es in den Schulen bei den Lehrkräften. Überall ist riesiger Bedarf und wir müssen als Staat uns mehr überlegen, um den Betreuungsberuf auch finanziell interessant zu machen, aber auch so zu gestalten, dass man durchhält den ganzen Tag, und wir müssen auch im Bereich der Lehrkräfte, der Sozialpädagogen natürlich dafür werben, dass junge Menschen sich für den Beruf entscheiden.
Grieß: Das höre ich sehr oft von Politikerinnen und Politikern, gestern Abend zum Beispiel auch von Ihrer Kanzlerkandidatin in der ARD-Wahlarena. Da ging es um Pflegeberufe unter anderem, um Heilberufe, jetzt noch gar nicht so sehr um Kinderbetreuung, aber soziale Berufe. Wir kennen diese Diskussion. Da braucht man höhere Löhne und da braucht man attraktive Bedingungen. Das kostet auch wiederum Geld und Sie haben gerade Ihr eigenes Bundesland Schleswig-Holstein als verhältnismäßig klamm und arm geschildert. Sie haben dafür gar kein Geld?
Heinold: Ja! Aber das ist ja gestern Abend anders entschieden. Mit dem Rechtsanspruch müssen die Länder das Geld in ihren Finanzplanungen einplanen. Ich sage, das ist ein harter Beschluss, das ist eine Priorisierung für Bildung und für Familie, aus meiner Sicht auch die richtige Priorisierung, und die zwingt uns, in den Finanzplanungen umzugestalten, um mehr in die Bereiche Bildung und Betreuung zu investieren. Das ist zwingend notwendig und manchmal braucht es auch ein bisschen Druck, den man sich selbst macht, oder anders positiv eine gesellschaftliche Weichenstellung, damit es vorangeht, und das ist gestern Abend passiert.

Hinweisgeber-Portal - "Das schauen wir uns an"

Grieß: Frau Heinold, weil Sie Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein sind, möchte ich Sie gerne noch zu einem zweiten Thema etwas fragen. Ihr nicht nur Amtskollege, sondern auch Parteikollege, der Baden-Württembergische Finanzminister Danyal Bayaz ist in der vergangenen Woche in den Medien aufgetaucht mit seinem Plan, ein digitales Portal einzurichten, freizuschalten, ein Portal, in dem man als Bürger, als Bürgerin anonym andere Bürgerinnen und Bürger anzeigen kann, wenn man den Verdacht hat, dass diese Steuern hinterziehen. Das ist von Teilen der politischen Konkurrenz als Förderung von Denunzierungen kritisiert worden und Sie haben in der vergangenen Woche oder vor wenigen Tagen auch angekündigt, ein solches Portal wie in Baden-Württemberg auch für Schleswig-Holstein zu prüfen. Wie lautet das Ergebnis Ihrer Prüfung?
Heinold: Das ist eine neue Debatte. Wir sind mitten drin. Wir gehen jetzt auf Baden-Württemberg zu. Wir informieren uns da auf Arbeitsebene. Ich habe die Schärfe der Debatte, das Wahlkampfgetöse nicht nachvollziehen können, weil es schon jetzt Gang und Gebe ist, dass es bei Finanzämtern, bei Steuerverwaltungen natürlich die Möglichkeit gibt für Bürgerinnen und Bürger, anonyme Hinweise für Steuervergehen zu machen. Das ist bei uns Alltag. Heute läuft es per Post, per Telefon oder auch per E-Mail und jetzt ist die Frage bei diesem neuen Portal, ob es anonym digital möglich ist, und zwar so, dass beidseitig dennoch kommuniziert werden kann, was sehr wichtig wäre für unsere Finanzämter, damit die Hinweise auch klar sind, die kommen, und damit wir Nachfragen stellen können.
Grieß: Das wollte ich gerade fragen, worin die Kommunikation besteht, dass man konkret nachfragen kann, worin denn die Beobachtung genau besteht.
Heinold: Genau. Das ist ein webbasiertes Hinweisgeber-Portal. Es ist für die Bürger*innen sicher. Gleichzeitig kann mit der Steuerverwaltung kommuniziert werden. Die Steuerverwaltung kann rückfragen und trotzdem ist es anonym. Das ist schon interessant und deshalb schauen wir uns das genau an, um zu sehen, wie wir in Schleswig-Holstein vorgehen.

Anonyme Anzeigen bei Steuervergehen sind Tagesgeschäft

Grieß: Frau Heinold, Sie kennen das vermutlich, weil Sie als Politikerin in der Öffentlichkeit stehen. Im Netz gelten Anstandsregeln kaum etwas. Da wird gehetzt, gedroht und bedroht, weil die Anonymität etliche Menschen offenbar austicken lässt. Droht das dann nicht auch, wenn man Steuerhinterzieher anonym online anzeigen kann?
Heinold: Es ist wie gesagt schon jetzt so, dass die anonyme Anzeige bei Steuervergehen Tagesgeschäft für unsere Finanzämter ist, und auch da sind die Briefe nicht immer sehr freundlich, die bei uns abgegeben werden. Die Finanzämter prüfen dann immer, was ist dran, wie ist die Qualität des Hinweises, und dementsprechend soll dieses Portal ja nicht dazu dienen, seinen Nachbarn anzuzeigen, sondern wer ernst zu nehmende Hinweise hat, …
Grieß: Kann aber passieren.
Heinold: Ja, das passiert aber jetzt auch schon per Telefon und per Post. Das ist nicht der Unterschied. Aber ernst zu nehmende Hinweise gerade bei großen Steuervergehen, dass die künftig digital mit diesem Portal auch möglich sind und es da eine Art Whistleblower-Schutz gibt, das ist zumindest eine Prüfung wert.
Grieß: Ganz kurz noch die Nachfrage. Sie prüfen das. Bis wann wollen Sie diese Prüfungen für Schleswig-Holstein beendet haben, Frau Heinold?
Heinold: Das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Wir haben ja diese Woche erst von dem Baden-Württemberg-Modell erfahren, wie das da läuft. Das schauen wir uns jetzt an. Und da wir schon jetzt die Möglichkeit der anonymen Anzeige haben, ist auch keine Eile geboten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.