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Gefahr für Firmengründer
Ermittler warnen vor gefälschten Rechnungen

Wer in den letzten Wochen eine neue Firma ins Handelsregister hat eintragen lassen, musste vor allem in Hamburg mit Post von dubiosen Geschäftemachern rechnen. Mit scheinbar offiziellen Schreiben forderten sie Geld für eine Leistung, die nicht obligatorisch, sondern ein unverbindliches Angebot ist.

Von Axel Schröder | 15.10.2019
Blick auf einen Bildschirm, auf dem eine Rechnung zu sehen ist
Das gesamte Layout ist dem von offiziellen Briefen nachempfunden, sagen Experten zu den Rechnungen, die von dubiosen Geschäftemachern an Firmengründer verschickt werden. (Symbolfoto) (imago images / Panthermedia / Andrey Popov)
Wie hoch der Schaden ist, wie viele Fälle und Gerichtsverfahren es zu den vermeintlichen Gebührenrechnungen gibt, all das ist nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Klar ist: die Masche ist nicht neu und wird in letzter Zeit vor allem in Hamburg wieder beobachtet. Die Schreiben an Firmengründer sind jedenfalls immer gleich aufgemacht, erklärt Gerichtssprecher Christian Köster.
"Die Beispiele, die ich vorliegen habe, sind so aufgebaut, dass es zum Beispiel so ist, dass direkt ein Zahlungsträger mit beigefügt ist, sodass man beim ersten Blick quasi sieht: 'Oh, ich muss eine Rechnung bezahlen!' Beim zweiten Blick sieht man, dass da drüber dann durchaus im eher Kleingedruckten dann auch steht, dass die Daten in eine private Datenbank eingetragen werden sollen und dafür - wenn man das denn wünscht - dann die entsprechende Rechnung bezahlt werden soll."
Keine Gebührenrechnung, sondern nur ein Angebot
Es handelt sich nämlich nicht um die amtliche Gebührenrechnung des Amtsgerichts, nicht um die 150 Euro für die bei einer Firmengründung obligatorische Eintragung ins Hamburger Handelsregister, sondern um ein Angebot, die Firmendaten auf einer Internetseite zu veröffentlichen.
"Es werden dann teilweise Firmennamen verwendet, die dem Handelsregister oder vielleicht auch dem Gewerberegister ähneln und deswegen den Anschein hervorrufen können, dass es sich um eine dem Handelsregister angeschlossene oder dem Handelsregister nahe Datenbank handelt."
Überschrieben sind diese Schreiben dann mit "Zentralregister" oder "Handelsdatenbank", daneben prangt dann der Bundesadler oder das Landeswappen. Das gesamte Layout ist dem von offiziellen Briefen nachempfunden. Gerichtssprecher Christian Köster rät Betroffenen, die Schreiben sehr genau zu lesen, vor allem das Kleingedruckte. Für Gründer, die ihre Unternehmen im Hamburger Handelsregister eintragen, gilt:
"Wenn man so eine Rechnung bekommt, sieht man ganz deutlich, dass es sich um eine Rechnung handelt, weil diese Rechnung von der Justizkasse Hamburg kommt und dann auch der Zahlungsempfänger die Kasse Hamburg ist und die Kontoverbindung bei der Deutschen Bundesbank ist."
Einschreiben-Brief aufsetzen
Wer im Glauben, dass es sich um eine amtliche Gebühr gehandelt hat, schon bezahlt hat, kann sein Geld zurückverlangen. Welche Schritte dann notwendig sind, erklärt der Mindener Rechtsanwalt Rassi Barai, der schon mehrere dieser Fälle übernommen hat.
"Ich würde im ersten Schritt auf jeden Fall einen Einschreiben-Brief aufsetzen an das jeweilige Unternehmen. Wir gehen jetzt mal davon aus, das hat seinen Sitz hier in Deutschland und die Adresse des Unternehmens ist bekannt. Und ich würde das Geld zurückfordern unter Fristsetzung. Und ich würde vorsorglich eine etwaige Willenserklärung, die man zu einem Vertragsschluss abgegeben hat, anfechten, weil ihr, liebes Unternehmen, mich getäuscht habt!"
Die Masche mit den behördlich wirkenden Rechnungsschreiben sei keineswegs neu, sagt Rechtsanwalt Rassi Barai. Im Einzelfall müssten Gerichte klären, ob die Schreiben den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Das sei meistens dann der Fall, wenn die Verwechslungsgefahr besonders groß ist. In vielen Fällen würde es den Geschädigten, den Menschen, die gerade ein Unternehmen aufbauen und alle Hände voll zu tun haben, aber gar nicht auffallen, dass die Rechnung im Briefkasten nur ein unverbindliches Angebot ist. Wie groß die Anzahl der Betroffenen und wie der Schaden ist, lässt sich deshalb nicht sagen.