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Geldanlage
Bundestag beschließt mehr Schutz für Kleinanleger

Die Insolvenz des Windpark-Betreibers Prokon, bei der viele Anleger um ihr Erspartes bangen mussten, hat Konsequenzen: In Zukunft sollen Anlegerprospekte von der Finanzaufsicht Bafin geprüft und Hintermänner von Fonds offen gelegt werden. So will der Bundestag den grauen Kapitalmarkt transparenter machen.

Von Stefan Maas | 23.04.2015
    "Fürs erste Mal ist es ein gutes Ergebnis."
    Die CDU-Politikerin Antje Tillmann ist zufrieden. Beim Kleinanlegerschutzgesetz haben die Parlamentarier ein Experiment gewagt. Bestimmte Passagen sollten auch für den Laien verständlich sein, hatten sich die Mitglieder des Finanzausschusses überlegt – und zusammen mit der Gesellschaft für deutsche Sprache am Text gearbeitet. "Ich glaube, für den Bürger ist es besser geworden."
    Das gilt natürlich auch für den Inhalt, sind Union und SPD überzeugt. Denn so etwas wie der Fall Prokon, das dürfe nicht mehr passieren, sind sich alle einig. Der Windanlagenbauer hatte im großen Stil und mit Erfolg geworben. Und war dann in die Insolvenz gegangen. Deshalb soll aus dem bislang kaum kontrollierten Grauen Kapitalmarkt ein transparenter werden. Darum wird die Prospektpflicht auf alle Vermögensanlagen ausgedehnt, die in Deutschland angeboten werden, erklärt Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas im Bundestag. Die Prospekte sollen auch aussagekräftiger werden:
    "Wir verpflichten die Anbieter zum Beispiel dazu, personelle Verflechtungen offen zu legen. Wenn derjenige, der die Anlage vertreibt, auch derjenige ist, dem das Geld zufließt, dann sollten die Anleger das zumindest wissen."
    Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin muss die Informationsbroschüren auf Korrektheit prüfen. Und wird – eine neue Aufgabe – zukünftig auch dann eingreifen können, wenn eine Gruppe von Kleinanlegern ihr Geld bei einem unseriösen Anbieter verlieren könnte. Karen Lay von der Fraktion der Linken geht das nicht weit genug:
    "Am besten wäre es, die Produkte vor der Zulassung zu prüfen."
    Außerdem gibt es Ausnahmen von der Prospektpflicht. Für soziale Projekte zum Beispiel, wenn der Vertrieb der Anteile ohne Provision erfolgt und die Summe 2,5 Millionen Euro nicht überschreitet. Die gilt zum Leidwesen der Verbraucherschützer auch für Crowdfunding-Projekte, die ihr Geld übers Internet sammeln. Deshalb spricht der Verbraucherzentrale Bundesverband von einer politischen Fehlentscheidung.
    Ein weiterer Wermutstropfen für die Verbraucherschützer: Auch in Zukunft darf für Produkte des Grauen Kapitalmarktes geworben werden. Wenn auch nur sehr eingeschränkt. Ganz ohne gehe es eben nicht, sagt SPD-Politiker Lothar Binding.
    "Wir erlauben Werbung mit der Gefahr, dass die Falschen beworben werden. Allerdings gibt's auf der anderen Seite die deutlichen Warnhinweise."
    Die sollen auf jeder Werbung stehen und sind in ihrer Deutlichkeit ein Produkt der Sprachberatung – und dem Minister sehr wichtig:
    „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen."
    Wen das nicht abgehalten hat, dem bleibt immerhin eine 14-tägige Widerspruchsfrist.