Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Gemeinnützigkeit von Vereinen
Wie Finanzämter über politisches Engagement entscheiden

Gemeinnützigkeit ist für Vereine mit wichtigen Privilegien verbunden, darunter Steuervorteile. Ob ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, entscheiden die Finanzämter. Und das sehr uneinheitlich, bemängeln viele politisch aktive Organisationen. Wie weit darf politische Einmischung von NGOs gehen?

Von Alexander Moritz | 22.03.2018
    Das T-Shirt einer Campact-Aktivistin.
    Wo verläuft also die Grenze zwischen Gemeinnützigkeit und politischem Engagement? (imago/Sven Simon)
    Berlin, Ende Januar: Unter dem Motto "Wir haben es satt" ziehen zehntausende Demonstranten durch das Regierungsviertel. Mit Töpfen schlagen sie Lärm für eine Wende in der Agrarpolitik. Für seine Überzeugungen auf die Straße gehen – ein demokratisches Grundrecht.
    Mitorganisiert haben die Demo Umwelt- und Tierschutzbünde und die Kampagnenorganisation Campact. Zur Demonstration selbst hat Campact eine große, aufblasbare Biene mitgebracht – sie soll an das Bienensterben durch Pflanzenschutzgifte erinnern.
    Campact-Sprecherin Svenja Koch: "Da war Campact zuständig für die Mobilisierung im Trägerkreis, dann für die Spendensammlung. Und sicherlich, von den 60 Leuten, die bei uns arbeiten, hatten 40 im weitesten Sinne mit der Organisation dieser Demo zu tun. Für uns ist das ein großer Teil von zivilgesellschaftlichem Engagement und damit auch gemeinnützig."
    Die Gemeinnützigkeit ist für Vereine mit wichtigen Privilegien verbunden: Spender können Zuwendungen teilweise von der Steuer absetzen, die Vereine müssen keine Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen und können von Geldstrafen profitieren, die Gerichte verhängen.
    Ob ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, entscheiden die Finanzämter. Gesetzliche Grundlage für die Entscheidung ist Paragraph 52 der Abgabenordnung. Nur was dort aufgelistet wird, gilt als gemeinnütziger Zweck: Die Förderung der politischen Bildung zum Beispiel, des Umweltschutzes oder der Völkerverständigung. Doch viele Begriffe sind nicht eindeutig. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Finanzämter die Gemeinnützigkeit von Vereinen anzweifeln.
    Fall Attac vor dem Obersten Finanzgericht
    Beispiel Attac: Dem globalisierungskritischen Netzwerk wurde 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Attac wehrte sich juristisch gegen das Finanzamt Frankfurt, inzwischen liegt der Fall beim Obersten Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof in München. Bis zu einer Entscheidung gehe der Rechtsstreit auf Kosten der inhaltlichen Arbeit, berichtet Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann:
    "Angefangen bei der Buchhaltung, sind die Verfahren komplizierter ohne Gemeinnützigkeit. Unsere lokalen Gruppen zum Beispiel haben Probleme, günstige Räumlichkeiten zu bekommen für ihre Veranstaltungen. Oder wenn wir als Attac große Veranstaltungen machen, ist es schwierig, mit anderen Stiftungen zu kooperieren, weil die häufig in ihren Satzungen stehen haben, dass sie nur gemeinnützige Vereine unterstützen können."
    Ähnliches erlebte die Prostituiertenorganisation Doña Carmen aus Frankfurt. Im Februar bekam der Verein seine Gemeinnützigkeit nach zweieinhalb Jahren zurück – nachdem der Verein gegen den Entzug geklagt hatte. Doch der Vorgang hat Spuren hinterlassen, sagt Sprecherin Juanita Henning:
    "Es schädigt den Ruf, es schüchtert ein. Die Leute, die das dann hören, glauben, da muss ja irgendwas nicht stimmen, der Verein muss sich nicht gesetzeskonform verhalten haben. Wir kennen in Frankfurt einige Vereine, die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen haben, die gehen aber nicht in die Öffentlichkeit eben aus diesen Ängsten heraus, dass ihr Ruf geschädigt wird."
    Doña Carmen berichtet von "Willkür und Schikane"
    Das Verhalten des Finanzamts sei eine bittere Erfahrung gewesen.
    "Wir sind nicht einmal angehört worden, und nach zweieinhalb Jahre Wartezeit haben wir die Gemeinnützigkeit wiederbekommen - auch ohne Begründung. Man nimmt sie und man gibt sie, wie man gerade möchte - das ist Willkür und Schikane."
    Die Aktivistin vermutet: Hinter der Aberkennung der Gemeinnützigkeit stecke politisches Kalkül. Wird das Steuerrecht genutzt, um zivilgesellschaftliches Engagement zu beeinflussen?
    Tatsächlich machen sich die politisch aktiven Vereine nicht überall beliebt: Die Kampagnenorganisation Campact sei eine "linke Lobbytruppe", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer im Streit um das Handelsabkommen TTIP 2015. Ins gleiche Horn stieß die AfD-Abgeordnete Corinna Miazga, nachdem Campact im Vorfeld der Bundestagswahl eine Kampagne gegen die AfD initiiert hatte.
    Wo verläuft also die Grenze zwischen Gemeinnützigkeit und politischem Engagement? Gemeinnützige Vereine dürfen explizit nicht parteipolitisch tätig werden. Ganz verboten ist die politische Einmischung aber auch nicht. Das haben mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Vereine sollen auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn "die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des gemeinnützigen Zwecks weit in den Hintergrund tritt. Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit ist, sondern der Vermittlung der steuerbegünstigten Ziele der Körperschaft dient."
    Uneinheitliche Entscheidungen der Finanzämter
    Ob das so ist, entscheiden die Finanzämter von Fall zu Fall – und ausgesprochen uneinheitlich, bemängelt Stefan Diefenbach-Trommer. Er ist Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", in der sich 80 politisch aktive Organisationen zusammengeschlossen haben.
    "Aus unserer Sicht ist es eine Rechtsunsicherheit, die sich hier zeigt. Es gibt zwar ein Gesetz, es gibt einen Erlass, der sagt, wie das Gesetz anzuwenden ist. Aber offensichtlich ist das Gesetz so unklar, dass keiner genau weiß, was das Gesetz in solchen schwierigen Fällen bedeutet."
    Das ist das Ergebnis einer Studie, die Diefenbach-Tremmer diesen Donnerstag in Berlin vorgestellt hat. Dafür ließ er Finanzämter in ganz Deutschland die Gemeinnützigkeit von drei erfundenen Vereinen prüfen. Das Ergebnis: In der Hälfte der Fälle wären die fiktiven Vereine als gemeinnützig anerkannt worden, in der anderen nicht. Das Bundesfinanzministerium erklärt dazu schriftlich:
    "Generell ist uns nicht bekannt, dass die Abgabenordnung von den Finanzämtern uneinheitlich angewendet würde. Selbstverständlich steht jedem Steuerpflichtigen, der gegen eine Entscheidung der Finanzämter vorgehen will, der Rechtsweg offen."
    Diefenbach-Trommer stellt das nicht zufrieden:
    "Das Bundesfinanzministerium behauptet gerne, dass politisch und gemeinnützig völlig verschiedene Dinge sein. Die haben uns auch mal geschrieben: Wer sich politisch engagieren möchte, kann in eine Partei gehen. Das ist aber nicht die Realität. Die Realität ist, dass Menschen sich ständig politisch engagieren, in Parteien, aber auch außerhalb dessen. Und das darf nicht behindert werden."
    Reform der Abgabenordnung gefordert
    Die politisch aktiven Vereine fordern deswegen eine Reform der Abgabenordnung. Solch eine Überarbeitung war auch schon Thema der Koalitionsverhandlungen – im Vertrag zwischen Union und SPD steht allerdings nur wenig Konkretes: Der Betrieb von frei zugänglichen WLAN-Netzen soll als gemeinnützig anerkannt werden, das Gemeinnützigkeitsrecht ganz allgemein "verbessert" werden.
    Es gebe allerdings gute Gründe, das politische Engagement von steuerlich geförderten Vereinen zu beschränken, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding:
    "Zum Beispiel muss eine Partei offenlegen, wie sie sich finanziert. Es gibt in den Parteien bestimmte Vorgaben der innerparteilichen Willensbildung, muss ja immer demokratisch sein. Insofern gibt es Unterschiede. Für mich ist ziemlich klar, dass sich Vereine politisch engagieren können. Man muss halt als Verein darauf achten, dass man nicht die Rechte der Parteien für sich beansprucht, aber die Pflichten nicht."
    Die CDU argumentiert an dieser Stelle ähnlich. Erst einmal wollen die Regierungsparteien deswegen das Urteil des Bundesfinanzhofs zu Attac abwarten – es wird für das kommende Jahr erwartet. Bis auf weiteres müssen die Vereine wie Attac aber mit der Rechtsunsicherheit leben: "Also existenzbedrohend ist es nicht, aber es ist natürlich extrem lästig."