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Gemeinsam zum Wohle der Kinder

Seit der Kindschaftsrechtsreform aus dem Jahr 1998 haben Kinder ein Recht auf beide Eltern. Die "gemeinsame elterliche Sorge" wurde nach einer Scheidung zum Regelfall. Doch dieses Prinzip birgt Konfliktstoff, Verfahrensänderungen sind geplant.

Von Sabine Voss | 10.02.2008
    "Nach der Trennung ist es ganz ausschlaggebend, bei wem man zuerst ist. Deshalb war ich total für meinen Vater. Ich hab auch in der Schule erzählt, ja, meine Mutter finde ich doof und so. Und meine Mutter hatte auch erstmal gar keine Chance mehr mich aufzuklären. Er hat uns auch wirklich aggressiv Mama gegenüber gemacht. Er hat erzählt, dass sie bösartig ist und so. Und ich habe natürlich zugestimmt, weil ich ihm gefallen wollte."

    Max ist 13 Jahre alt und seit vier Jahren ein Scheidungskind. Er fand sein Leben in Ordnung, bis zu dem Tag, an dem ihm sein Vater die Trennung der Eltern mitteilte - da war Max neun. Von nun an musste Max erleben, wie er mitten ins Zentrum ihres Zerwürfnisses geriet: Wie zwischen Freund und Feind sollte er sich zwischen Mutter und Vater entscheiden.

    Seit der Kindschaftsrechtsreform aus dem Jahr 1998 haben Kinder ein Recht auf beide Eltern. Denn Trennungskinder haben in der Regel keine emotionale Präferenz für einen Elternteil, weil sie beide Eltern lieben. Sie brauchen Mutter wie Vater. Also sollen Paare trotz Trennung Eltern bleiben. Deshalb wurde das alte Procedere abgeschafft, wonach ein Familienrichter das Scheidungspaar befragte, wer von beiden ab jetzt das Sorgerecht für das Kind übernähme. Die "gemeinsame elterliche Sorge" wurde zum Regelfall.

    Untersuchungen und Statistiken belegen aber, dass Konflikte zwischen Eltern seither nicht ab, sondern sogar zugenommen haben - Konflikte nicht um das Modell der "gemeinsamen Sorge", aber um Fragen, wie es auszugestalten sei: Bei wem werden die Kinder jetzt leben? Wie oft und wie lange darf der andere Elternteil, in der Regel der Vater, seine Kinder besuchsweise sehen? Fragen, mit denen Eltern nach wie vor vor das Familiengericht gehen. Fragen, bei denen auch die Kinder mitzureden haben. Ihre Anhörung vor Gericht wurde durch die Kindschaftsrechtsreform verpflichtend gemacht.

    "Je älter die Kinder sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Richter die Aussagen der Kinder einfach so eins zu eins übernehmen und gar nicht hinterfragen, ob der Wille des Kindes auch manipuliert ist. Denn diese Kinder können noch nicht abschätzen, dass sie dadurch eventuell den Kontakt zu einem Elternteil dauerhaft verlieren. Es ist das Schlimmste, was man einem Kind antun kann, ihm so eine Entscheidung aufzubürden."

    Christiane Pohl, Diplom-Psychologin aus Würzburg, spricht als Vorsitzende eines Elternverbandes für Väter und Mütter, die sich im Trennungsprozess von ihren Kindern entfremdet haben - bis hin zum völligen Kontaktabbruch. Immer mehr betroffene Eltern tun sich in Selbsthilfegruppen zusammen, machen auf sich aufmerksam. Sie fühlen sich nicht zuletzt durch die familiengerichtliche Praxis benachteiligt und werfen Fragen auf: Leisten Familiengerichte Kontaktabbrüchen unter Umständen Vorschub? Und was können, was müssen sie tun, um Eltern-Kind-Entfremdungen entgegenzuwirken? Die Elternverantwortung stärken, antwortet Familienrichter Rüdiger Ernst.

    "Dass das Kind in der Trennungsphase den Kontakt zu dem anderen Elternteil, bei dem es nicht ständig lebt, nicht verliert, ist immer ein Ziel eines familiengerichtlichen Verfahrens. Das beschleunigte Familienverfahren versucht, diesem Gesichtspunkt noch stärker Geltung zu verschaffen. In dem herkömmlichen Verfahren werden die Kinder angehört, sie müssen angehört werden, bevor eine gerichtliche Entscheidung ergeht. In dem neuen beschleunigten Familienverfahren verzichten wir in dem frühen gerichtlichen Anhörungstermin in der Regel darauf, die Kinder anzuhören, weil wir zunächst einmal den Eltern klarmachen wollen, dass sie die Verantwortung haben, für ihre Kinder Entscheidungen zu treffen."

    Im Vorgriff auf ein Reformvorhaben des Bundesjustizministeriums, über das am kommenden Mittwoch der Rechtsausschuss tagt und das 2009 in Kraft treten soll, setzen Berliner Familiengerichte so wie vielerorts in Deutschland auch Aspekte eines angestrebten neuen familienrechtlichen Verfahrens bereits in die Praxis um und machen die besten Erfahrungen. Das Reformvorhaben will auf Hindernisse im herkömmlichen familiengerichtlichen Verfahren reagieren, die dem "Recht des Kindes auf beide Eltern" kontraproduktiv im Wege stehen.

    Max' Fall ist ein gutes Beispiel dafür, welch starren, auch zeitraubenden Gang das herkömmliche familienrechtliche Verfahren immer noch nimmt. Zu entscheiden war die Frage: Bei wem sollen Max und seine Schwester fortan leben? Denn mit der Trennung war Max' Vater aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hatte seine Kinder einfach mitgenommen und einen Antrag beim Familiengericht auf alleinige Sorge gestellt, woraufhin Max' Mutter mit einem Gegenantrag reagierte, schließlich wollte sie ihre Kinder wiederhaben. Familiengerichte agieren in solchen Fällen wie Ermittler: Sie suchen nach dem für das Kind geeigneteren, "besseren" Elternteil.

    "Das sieht so aus herkömmlicherweise, dass das Gericht zunächst einmal Informationen sammelt, den Fall recherchiert, ermittelt, dass wir die Jugendämter beteiligen, dass wir Sachverständigengutachten von Familienpsychologen in Auftrag geben, dass wir die einzelnen Professionen nebeneinander ihre Fakten sammeln lassen und sie dann am Schluss beim Gericht miteinander verknüpfen. Das heißt, dass von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Verhandlung mehrere Monate verstrichen sind."

    Zwei lange Monate lebten Max und seine Schwester ohne jeden Kontakt zur Mutter beim Vater. Ihre Abwesenheit nutzte Max' Vater, um sie vor ihren Kindern schlecht zu machen, sie als Mutter zu disqualifizieren. Die Befunde und Diagnosen von Jugendamt und Psychologen besagten dann aber das Gegenteil: Die Mutter sei die für ihre Kinder geeignetere Betreuungsperson. Dieser richterlichen Entscheidung wollte sich Max' Vater nicht beugen, er ging in die zweite Instanz. Beschlüsse für den einen und gegen den anderen Elternteil setzen einen Teufelskreis fortgesetzten Streits oft überhaupt erst in Gang, sagt Rüdiger Ernst:

    ""Ich bin nach langjähriger familienrichterlicher Erfahrung überzeugt davon, dass diese neue Verfahrensweise in der Mehrzahl der Fälle verhindert, dass Familien immer wieder zum Gericht kommen und Entscheidungen abändern lassen, sie verhindert, dass ein Elternteil als der Verlierer, der andere als der Gewinner aus dem Gerichtsgebäude herausgeht, und sie verhindert, dass dieses alles auf den Schultern des Kindes ausgetragen wird."

    Die Lösung ist eigentlich einfach. Sie geht auf Jürgen Rudolph, einen Familienrichter in Cochem, zurück und ist als die Cochemer Praxis bundesweit bekannt geworden. Das Cochemer Modell beruht darauf, dass die im neuen familienrechtlichen Verfahren mitwirkenden Professionen ihre Rollen neu definieren: Jugendamtsmitarbeiter, psychologische Sachverständige, Anwälte und natürlich der Richter oder die Richterin als letzte Entscheidungsinstanz hören auf damit, über eine Trennungsfamilie Stellungnahmen abzugeben, Diagnosen zu erstellen, Befunde vorzulegen und am Ende zu richten. Sie begreifen sich weniger als Entscheider denn als Moderatoren des Streits, als Schlichter. Denn nicht nur setzen Beurteilungen und Entscheidungen ein hohes Maß an Sachverstand, Neutralität und Vorurteilsfreiheit voraus, Fehlentscheidungen sind niemals auszuschließen.

    Außerdem, weiß Familienrichter Rüdiger Ernst, sind richterliche Beschlüsse, die er Eltern und Kindern auferlegt, weniger nachhaltig und stabil als Lösungen, die streitende Eltern selbst ausgehandelt haben und die auf gegenseitigem Einverständnis, auf Einvernehmlichkeit beruhen. Einvernehmlichkeit wird an vielen Familiengerichten aber bis heute noch immer so verstanden: Eltern sollen schon kooperativ miteinander umgehen könne, sie dürfen es nicht erst lernen müssen.

    "Wir versuchen, nicht so sehr statisch zu denken sondern dynamisch, indem wir die Eltern im Interesse ihrer Kinder stärker in die Pflicht nehmen. Das heißt, wir versuchen, über Beratungsstellen und andere Professionen den Eltern beizubringen, wie sie im Interesse des Kindes wieder mindestens minimal miteinander kommunizieren können. Wenn die Eltern dann zu uns kommen und ich ihnen dies erzähle, sind sie zunächst einmal enttäuscht, sie hatten sich einen Beschluss erhofft, vielleicht eine einstweilige Anordnung mit sofortiger Wirkung, und wenn ich ihnen sage, dass sie so einfach bei mir nicht davonkommen, sondern mitwirken müssen und sich das ganze über Wochen und Monate hinziehen wird, dann müssen Eltern erst einmal lernen, mit diesem neuen Verfahren zurecht zu kommen."

    Nach dem neuen familienrechtlichen Verfahren geben Richter den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder zurück. In einem neuerdings sehr früh anberaumten ersten Gerichtstermin - innerhalb eines Monats ab Antragstellung - treffen die Streitenden vor Gericht aufeinander. Anwesend sind außerdem ein Mitarbeiter des Jugendamtes und natürlich beide Anwälte. Der Richter moderiert den Streit der Parteien ums Kind und fordert Lösungsmöglichkeiten ein. Zeichnet sich keine Einigung ab, sind die Streitenden verpflichtet, sich professionell helfen zu lassen. "Verordnete Elternkooperation" heißt hier das nicht unumstrittene Stichwort.

    Der Jurist und Mediator in Scheidungskonflikten, Roland Proksch, bekannt als Autor einer vom Justizministerium in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zum Modell der gemeinsamen elterlichen Sorge, ist unbedingt dafür, wenn es sein muss, auf Eltern auch Druck auszuüben.

    ""Der erste Termin dient dazu, die streitenden Eltern zur Räson zu bringen. Die kommen zum Richter, der Richter hört sich die Sache an und versucht, den Eltern klar zu machen, worum es hier geht: Recht des Kindes, ihr müsst es umsetzen, es ist euer Kind, nicht meins, ab in die Beratung. 'Bitte, kommt nicht zu mir, ohne den Versuch gemacht zu haben, euch zu verständigen mit Hilfe eines Profis.' - Schluss der Verhandlung. Und dann wird man sehen."

    Eine möglichst früh einsetzende Beratung würde Eltern eine Chance einräumen, die sie bisher so nicht hatten. Denn hinter vehement und feindselig vorgetragenen Interessen von Müttern und Vätern verbergen sich oft Ängste, Schuldgefühle, die ein psychologisch geschulter Vermittler - auch Berater oder Mediator genannt - aufdecken helfen kann.

    "Wir haben vorher in einer riesigen Wohnung gewohnt, Mama ist drin geblieben, Papa ist ausgezogen, Papa hat die Miete nicht gezahlt. Mama musste ganz schnell irgendwo eine Wohnung finden. Dann haben wir uns da untergemietet, und das war eine Kellerwohnung. Ich musste mir mit meiner Schwester ein Zimmer teilen, meine Mutter hatte kein eigenes Zimmer. Es war wirklich schrecklich. Es war wirklich ein Schock. Es sind ja auch ganz viele Sachen einfach weggefallen, die Privatsphäre zum Beispiel, man kann sich nirgendwo zurückziehen, wenn man sich gestritten hat."

    So wie inzwischen auch Max und seine Schwester haben in über 70 Prozent aller Scheidungsfälle die Kinder ihren Lebensschwerpunkt bei der Mutter und sind am Wochenende beim Vater zu Besuch. Dieses Trennungskonzept spiegelt die Rollen wider, die deutsche Ehepaare mit Kindern in der gemeinsamen Familienzeit - also vor ihrer Trennung - unter sich aufgeteilt hatten: Der Mann verdient hauptsächlich das Geld, die Frau versorgt in erster Linie zu Hause das Kind beziehungsweise die Kinder.

    Mit dieser Rollenteilung ist vorprogrammiert, dass Kinder, deren Eltern im Streit auseinandergehen, zur Verhandlungsmasse werden. Mütter und Väter treten in einen Verteilungskampf und versuchen, mit dem zu schachern, was sie als Trumpf auf ihrer Seite haben - die Männer das Geld, die Frauen die Kinder. Und nicht selten heißt es: Kind gegen Geld. Zwischen der Umgangsvereitelung der Mütter - "wenn Du nicht zahlst, siehst Du Dein Kind nicht" - und unzuverlässiger Unterhaltszahlung der Väter - "ohne Kontakt zu meinem Kind kein Geld" - besteht oft eine konfliktverschärfende Wechselbeziehung.

    Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen und selbst ein Scheidungskind, verspricht sich deshalb von einer frühzeitigen effektiven Elternberatung auch eine größere Unterhaltszahlungsbereitschaft der Väter. Nicht nur der Staat würde geschont, der einspringen muss, wenn Väter nicht zahlen. Vor allem die Kinder profitierten davon. Studien geben ihr Recht, die sagen, dass Väter, die Unterhalt zahlen, den Kontakt zu ihren Kindern tatsächlich eher behalten.

    "Wenn wir jetzt mal den klassischen Fall annehmen, wo der Vater unterhaltspflichtig ist - manchmal ist es auch die Mutter, aber in vielen Fällen ist es der Vater -, und wir reden über säumige Väter: Wir sagen, ein Drittel der Väter zahlt gar nicht, ein Drittel zahlt säumig, das sind schon mal zwei Drittel und damit ein ziemlich großer Anteil, die eigentlich keinen regelmäßigen Unterhalt bezahlen. Und ich glaube, dass, wenn Verantwortung geteilt wird, wenn Väter die Verantwortung für ihr Kind mit übernehmen müssen, sich freiwillig zu einer Regelung sozusagen nicht überzeugen lassen, dass dann auch die Bereitschaft größer ist, weil sie wissen, wohin das Geld geht. Und womöglich kriegen sie dann auch alle anderen Probleme ein Stück weit mit in den Griff, dass die Kinder nicht drunter leiden."

    Das Reformvorhaben zur Stärkung der "gemeinsamen Elternschaft" hat aber auch Gegner auf den Plan gerufen. Der Verband der autonomen Frauenhäuser legte sogar eine Kampagne dagegen auf. Denn viele Menschen - so die Argumente - ließen sich scheiden, weil sie sich von den Wertvorstellungen und der Lebensweise ihres Partners, ihrer Partnerin abgestoßen fühlten. Zahllose Mütter - auch Väter - beendeten eine Beziehung sogar aus Sorge und Angst, weil sie nicht wollten, dass ihre Kinder weiterhin dem vergiftenden Einfluss, sogar der Gewalttätigkeit ihres Partners ausgesetzt sind.

    Familienpsychologen nennen aus ihrer Erfahrung eine Quote von fünf bis zehn Prozent, in denen Eltern so tief zerstritten und uneins sind, dass sie sich weder einigen wollen noch können. Für Harry Dettenborn ist deshalb die "Zwangsberatung" nur ein - und nicht in jedem Fall - das gebotene Mittel der Wahl.

    "Es gibt Untersuchungen, die weisen überraschend gute Ergebnisse von sogenannter Zwangsberatung aus. Das ist nicht zu leugnen. Das sind die Eltern, die eigentlich auch Hilfe brauchen, das zunächst ablehnen, weil sie keine guten Erfahrungen oder überhaupt keine hatten, die aber dann, wenn sie in gute Beratungshände kommen, ein gewisses Potenzial an eigenen Kompetenzen entdecken und zunehmend etwas beitragen können zu einer Einigung. Nur, das Ganze geht wieder nach hinten los, wenn ich das nicht als ein Probestadium verstehe, das man anbietet, das Eltern zu durchlaufen haben, das sie aber auch, nachdem sie das durchlaufen haben, ablehnen können. Die Eltern können gute Gründe haben dafür. Sie können ihre Kompetenzen real einschätzen - 'wir haben es fünf Jahre lang nicht geschafft, und wir schaffen es auch unter Beratung nicht'. Und das kann ja eine Form sein, wie Eltern für ihre Kinder Verantwortung übernehmen wollen, indem sie die Verantwortung in die Hände des Staates legen, des Richters und damit des Staates."

    Mit dem Reformvorhaben wird die Familiengerichtsbarkeit moderner werden. Familienrichter werden sich einerseits als Dienstleister begreifen, andererseits die hoheitliche Autorität bleiben, die sie immer waren, und zwischen beiden Funktionen eine Balance finden müssen.

    Denn, aus welchem Grund auch immer, setzen immer wieder Mütter oder Väter, bei denen die Kinder leben, im Umgangsstreit richterliche Beschlüsse oder Absprachen einfach außer Kraft, erscheinen zur Übergabe der Kinder am Treffpunkt nicht, gehen nicht ans Telefon, machen aufs Klingeln die Tür nicht auf. Das Reformvorhaben unterstreicht die Möglichkeit der Richter, bei Umgangsboykott Geldstrafen zu verhängen oder die Mutter, den Vater sogar in Beugehaft zu nehmen, wovor sich die Richterschaft bislang immer noch scheut.

    Was aber soll eine zahnlose Justiz, die Eltern nicht daran hindern kann, in Umgangsrechten immer nur die eigenen Rechte und nicht die ihrer Kinder zu sehen. So fragen Kritiker schon lange, zum Beispiel der Jurist Roland Proksch oder stellvertretend für betroffene Eltern die Diplom-Psychologin Christiane Pohl.

    "Das ist eine Missachtung des Gerichtes, dass die sich so etwas bieten lassen, kann ich nicht verstehen. Und da ist noch ein anderer Punkt: Wenn Väter den Umgang nicht wahrnehmen wollen, sich verweigern, da ist immer gesagt worden: 'Ich kann doch den nicht zum Umgang zwingen.' Warum eigentlich? Wieso kann ich Zwang gegen die Mutter ausüben, aber nicht gegen den Vater? Ist doch ein Quatsch. Geld ist ein wichtiger Faktor dabei - dem Vater, der den Umgang verweigert, den er aber haben sollte, dazu zwingen, ihm Zwangsgeld aufdrücken!"

    "Zum Glück hat es in der letzten Zeit ein paar Urteile gegeben, die hoffen lassen. In diesen Urteilen werden die Besuchszeiten genau definiert. Und es ist schriftlich verankert, dass bei Nicht-Einhaltung ein Zwangsgeld von mehreren tausend Euro verhängt wird. Daneben habe ich auch von Urteilen erfahren, dass, wenn der Vater oder die Mutter, die den Umgang boykottiert - etwa angibt, das Kind sei krank - dass also in diesen Fällen der Umgangspfleger das Recht hat, persönlich vor Ort das Kind in Augenschein zu nehmen, ob das Kind auch wirklich krank ist. Hier müssen wir weitermachen, denn auf echte Einsicht, auf intrinsische Motivation ist in solchen besonders hartnäckigen Fällen vergeblich zu hoffen."

    Ob es Max' Eltern gelungen wäre, sich in einer Beratung zum Wohl ihrer Kinder zusammenzuraufen, ist ungewiss. Sie hätten es nie ernsthaft versucht, bedauert ihr 13-jähriger Sohn. Bis heute sieht Max seine Mutter und seinen Vater als Eltern, also gemeinsam, nur vor dem Familiengericht. Bis heute streiten sie.