Bislang durften beim BKA genetische Informationen nur bei schweren Straftaten wie Mord registriert werden, künftig soll das auch dann möglich sein, wenn Verdächtigte einfachere Straftaten begangen haben und Wiederholungen erwartet werden. Eine Gleichstellung mit dem klassischen Fingerabdruck, der bei jedem Verdächtigten genommen werden darf, sieht der Entwurf nicht vor, auch wenn diese Gleichstellung schon oft gefordert worden ist, unter anderem von Bundesinnenminister Otto Schily. Über die reine Identifikation hinaus gehende Informationen lassen sich aus einem genetischen Fingerabdruck nicht ablesen. Lutz Roewer, Leiter der Abteilung Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Charité in Berlin, erklärt: "Es ist ein nicht kodierender Teil der DNS, der üblicherweise als Zahlencode dargestellt wird. Dieser Code sagt nichts aus über die Persönlichkeit dessen, dem diese DNA gehört." Der genetische Fingerabdruck fußt auf einer Analyse des so genannten nicht kodierenden Teils der Erbsubstanz. Während der kodierende Teil quasi den Bauplan für die Körperzellen enthält, ist der nicht kodierende Part "Wüste", wie Lutz Roewer sagt, die aber 95 Prozent der DNA ausmacht: "Diesem Teil der DNS entstammen Sequenzen, die hoch repetiert sind, wir sagen 'stotternd', sind, wo viele identische Motive hintereinander gekoppelt sind. Diese Ketten identischer Motive, die Nonsens-DNS sind, haben eine unterschiedliche Länge, je nachdem wie viel Kettenglieder in einer solchen Motivkette vorhanden sind. Die Länge dieser Motivketten ist unser unterscheidendes Merkmal."
Die Datenbank des BKA für genetische Fingerabdrücke speichere Roewer zufolge 16 Zahlen, die nichts anderes seien, als die Zahl der Kettenglieder solcher "Abfall-DNA": "Es gibt natürlich, besonders bei schweren Verbrechen, viele weitere DNA-Analysen. Man muss also Datenbank-Analyse und DNA-Analyse im allgemeineren Sinn unterscheiden. Bei der DNA-Analyse zum Beispiel in einem schweren Mordfall, der über Jahre ungeklärt bleibt, wird noch viel mehr untersucht. Man versucht zum Beispiel die Todesursache, das Alter des Opfers oder die Herkunft des Täters herauszubekommen. Das sind aber alles Merkmale, die für diesen speziellen Fall untersucht werden und keines dieser Analyseergebnisse geht in irgendeine Datenbank ein."
[Quelle: Arndt Reuning]
Die Datenbank des BKA für genetische Fingerabdrücke speichere Roewer zufolge 16 Zahlen, die nichts anderes seien, als die Zahl der Kettenglieder solcher "Abfall-DNA": "Es gibt natürlich, besonders bei schweren Verbrechen, viele weitere DNA-Analysen. Man muss also Datenbank-Analyse und DNA-Analyse im allgemeineren Sinn unterscheiden. Bei der DNA-Analyse zum Beispiel in einem schweren Mordfall, der über Jahre ungeklärt bleibt, wird noch viel mehr untersucht. Man versucht zum Beispiel die Todesursache, das Alter des Opfers oder die Herkunft des Täters herauszubekommen. Das sind aber alles Merkmale, die für diesen speziellen Fall untersucht werden und keines dieser Analyseergebnisse geht in irgendeine Datenbank ein."
[Quelle: Arndt Reuning]