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Gentechnik
Kabinett regelt Genmais-Verbot neu

Trotz erheblicher Bedenken von Umweltschützern hat die Bundesregierung eine Neuregelung des Anbauverbots für Genpflanzen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine Aufteilung der Verantwortung zwischen Bund und Ländern vor. Kritiker befürchten einen "Flickenteppich" von Ausnahmen.

02.11.2016
    Maiskolben auf einem Feld in Kremmen (Brandenburg).
    Das Anbauverbot von Genpflanzen wird neu geregelt. (dpa / picture alliance / Patrick Pleul)
    Der Anbau etwa von Genmais ist in der EU nicht grundsätzlich verboten, die Mitgliedsstaaten können ihn aber innerhalb ihrer Landesgrenzen verhindern. So sieht es auch der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vor.
    Umfangreiches Verbotsverfahren
    Für ein Verbot sind zwei Schritte erforderlich. Zunächst wird der Antragsteller aufgefordert, Deutschland bei der Anbaubewilligung in der Europäischen Union auszunehmen. Verweigert der Hersteller des Genmaises oder anderer genveränderter Pflanzen dies, kann die Bundesregierung ein nationales Verbot erlassen.
    Heikelster Punkt des Verbots ist seine Begründung, denn es soll eine Pflanze gebannt werden, die laut EU aber bedenkenlos ist. Hier sollen nach dem Gesetzentwurf Bund und Länder zusammenarbeiten. Lange Zeit hatten vor allem grüne Landesminister mit Schmidt gestritten, ob die Verantwortung für die Verbotsbegründung beim Bund oder bei den Ländern liegen soll. Nach dem Entwurf müssen alle beteiligten Bundesministerien dem bundesweiten Verbot zustimmen.
    Hohe Hürden für ein Verbot?
    Auch die einzelnen Bundesländer können den Anbau innerhalb ihrer Grenzen untersagen. Kritiker befürchten einen "Flickenteppich" von Ausnahmen, weil aus ihrer Sicht die Hürden für ein deutschlandweites Verbot zu hoch sind. Außerdem gibt es Bedenken, dass Wind und Bienen die Züchtungen über die Grenzen tragen.
    Bisher werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut, weder für Tierfutter noch als Nahrungsmittel für Menschen. Für sechs verschiedene Sorten Genmais ist Deutschland als Anbaufläche ausgenommen. Die Antragsteller waren damit einem Ersuchen der Bundesregierung nachgekommen. Deutschland steht damit nicht alleine da, es gibt in 19 von 28 Staaten verschiedenen Anbau-Beschränkungen und -verbote.
    (fwa/tj)