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Geplantes Einwanderungsgesetz
Weniger Hürden für ausländische Fachkräfte

Union und SPD haben Details für ein Einwanderungsgesetz geklärt. Nach einem Entwurf der zuständigen Ministerien soll jeder in Deutschland arbeiten können, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweist. Auch abgelehnte Asylbewerber dürfen zwei Jahre bleiben, wenn sie einen festen Job haben.

Von Barbara Schmidt-Mattern | 20.11.2018
    Bauarbeiter auf einer Baustelle
    Ausländischen Arbeitnehmern sollen Job-Hindernisse genommen werden (imago/Rothermel)
    Bislang ist es nur ein Entwurf - doch die grundlegenden Details sind geklärt und Streitpunkte abgeräumt. Deshalb geben sich beide Koalitionspartner, Union und SPD, nun zuversichtlich - dass das Bundeskabinett dem neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz am 19. Dezember zustimmt. Die wichtigsten Punkte hatte die Bundesregierung bereits Anfang Oktober präsentiert. Die Koalition möchte künftig vor allem Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union anwerben, und zwar ausdrücklich nicht nur Akademiker, sondern auch qualifizierte Handwerker:
    "Also der Schreiner, der Heizungsbauer, der Bäcker...,
    sagte Innenminister Horst Seehofer kürzlich bei der Vorstellung erster Eckpunkte. Der scheidende CSU-Chef hat den Entwurf federführend mit dem Arbeits- und dem Wirtschaftsministerium erarbeitet.
    Kein Vorrang für EU-Bürger
    Weil viele Unternehmen in Deutschland inzwischen händeringend nach Fachkräften suchen, werden die geltenden Regelungen gelockert: Jeder, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann, darf künftig hierzulande arbeiten. Eva Högl, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, klingt zufrieden:
    "Wir haben den demographischen Wandel. Wenn wir unseren Wohlstand, unsere soziale Infrastruktur, wenn wir all das aufrecht erhalten wollen, dann wissen wir, brauchen wir Fachkräfte. Und das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz wird dafür sorgen, dass die richtigen Fachkräfte, dass die nach Deutschland kommen."
    Künftig soll nicht mehr überprüft werden, ob zuerst ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage kommt. Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, reagiert skeptisch:
    "Hier geht die Bundesregierung davon aus, dass die Arbeitskraft mit einem deutschen Meisterbrief, mit perfekten Deutschkenntnissen hier zur Arbeitssuche oder mit einem konkreten Job-Angebot kommen kann. Mit hohen Anforderungen an die Lebensunterhalt-Sicherung. Und damit wird der Entwurf ins Leere laufen."
    Die AfD bezeichnet den Gesetzentwurf als absurd, die Linkspartei kritisiert hingegen, dass die neuen Einwanderungsregeln vor allem an den Interessen der Wirtschaft orientiert seien. Das sieht die Bundesregierung anders. Sie will das neue Gesetz zudem branchen-übergreifend anwenden, und nicht nur für so genannte Engpass-Berufe, wo besonders viele Fachkräfte fehlen.
    "Wir haben schon in vielen Regionen und in vielen Branchen akuten Fachkräftemangel. Und es gibt Hinweise darauf, dass das mittlerweile eine Wachstumsbremse in Deutschland wird",
    sagt Arbeitsminister Hubertus Heil. Der Sozialdemokrat wirft auch ein Auge auf Auszubildende: Wer auf Jobsuche ist oder sich weiterqualifizieren möchte, darf für eine begrenzte Zeit aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland einreisen.
    Duldung für zwei Jahre
    Asylbewerber, die gerade eine Ausbildung in Hamburg, Jena oder Stuttgart absolvieren, dürfen auch nach Abschluss ihrer Lehre noch bis zu zwei Jahre in Deutschland bleiben. Den größten Streitpunkt, den so genannten "Spurwechsel" vom Asyl- ins Einwanderungsgesetz, hatten die Koalitionspartner bereits zuvor entkräftet. Hier setzten sich CDU und CSU gegen die ursprünglichen Pläne der SPD durch. Flüchtlinge, deren Asylbescheid abgelehnt wurde, bleiben künftig für zwei Jahre geduldet. Vorausgesetzt, sie sind integriert, haben einen Job und einen eigenen Lebensunterhalt und sind mindestens seit anderthalb Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bis kurz vor Weihnachten soll der Gesetzentwurf von allen Ministerien abgesegnet sein - und damit die Rückkehr zur Sacharbeit gelingen.