Freitag, 19. April 2024

Archiv

Gesellschaft
Neue Diskussion über Sterbehilfe

Das Thema Sterbehilfe könnte bald den Bundestag beschäftigten. Unions-Fraktionschef Volker Kauder hat einen neuen Vorstoß zur Regelung der Beihilfe zum Suizid angekündigt. Zuvor hatte sich bereits Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen.

09.01.2014
    Unions-Fraktionschef Volker Kauder sprach im ZDF von einem großen Thema, über das ohne Fraktionszwang debattiert und entschieden werden solle: die Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe. Der Antrag über ein Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland solle bald eingebracht werden - von allen Fraktionen zusammen, so der CDU-Politiker.
    Reformversuch der Vorgängerregierung gescheitert
    Ein Verbot jeglicher organisierter Hilfe zum Suizid hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gefordert. Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben Geschäfte machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich". Die Straffreiheit der Selbsttötung und des Suizidversuches zeige, dass es menschliche Dramen gebe, vor denen das Strafrecht zu Recht schweige. "Wer aber die Selbsttötung propagiert, als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verklärt, der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen", sagte der Unionspolitiker.
    Aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - ist in Deutschland bereits verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Wer einem Todkranken beispielsweise Gift nur besorgt, macht sich also nicht strafbar. Die frühere FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war mit dem Versuch einer Reform gescheitert: Bestraft werden sollte, wer Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen. Der Union ging das nicht weit genug. Sie forderte ein Verbot jeglicher organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe.
    Parlamentarier am Zug
    In den Fraktionen wird eine Bandbreite von Ansichten darüber erwartet, wie stark ein ausgeweitetes Verbot ausfallen oder ob es bei der gegenwärtigen Rechtslage bleiben soll. In der Debatte dürfte es etwa auch darum gehen, wie mit Anbietern ohne finanzielle Interessen umgegangen werden soll. Auch denkbar sind Vorstöße hin zu einer Liberalisierung. Innerhalb der EU ist Sterbehilfe in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg erlaubt.
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant derzeit keinen Gesetzentwurf zum Verbot erwerbsmäßiger oder organisierter Beihilfe zum Suizid. Ein Sprecher des Ministeriums verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem es keine Formulierung zu diesem Punkt gebe. Maas vertrete die Haltung, dass ein Gesetz wie bei ethischen Fragestellungen üblich aus der Mitte des Bundestages kommen müsse.