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Gesetzentwurf
Freie Fahrt für autonome Autos

Die Autobranche verändert sich gerade rasant. Einparkhilfen oder Stauassistenten markieren nur den Anfang - enden soll das Ganze dann im voll automatisierten Fahren. Doch wer haftet, wenn das Auto einen Unfall baut? Zu solchen Rechtsfragen liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Der darf jetzt noch im Bundestag eine Runde drehen, bis er verabschiedet wird.

Von Falk Steiner | 13.04.2016
    Ein mit Bosch-Technik ausgestattetes, autonom fahrendes Auto des Typs Jeep Cherokee
    Ein mit Bosch-Technik ausgestattetes, autonom fahrendes Auto des Typs Jeep Cherokee (dpa / Britta Pedersen)
    Nur kurz ist der Gesetzestext, doch umso umständlicher der Titel:
    "Jetzt kommt etwas, was sich auch vielleicht aus seinem Titel noch nicht ganz erschließt in seiner Bedeutung, aber von großer Bedeutung ist: der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 08. November 1968 über den Straßenverkehr".
    Was so trocken klingt, dass selbst der Regierungssprecher Steffen Seibert dabei leicht schmunzeln muss, ist tatsächlich ein wichtiger Schritt: Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat, ändert den rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Automobilen in Deutschland – dahin, dass Autos tatsächlich autonomer agieren dürfen. Das langfristige Ziel ist klar:
    "Wir sind jetzt so weit, dass wir ja zum Teil schon Fahrassistenzsysteme haben, die auch in den Bereich des teilautomatisierten Fahrens hineinreichen. Der nächste technologische Schritt, der uns bevorsteht, ist das sogenannte hochautomatisierte Fahren, wo der Fahrer dann auch sukzessive weitere Fahraufgaben an das System abgeben kann."
    Autonomes Fahren geht ohne Fahrer
    Erläutert der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums Martin Susteck den Weg, der vorgezeichnet ist – und mit dem auch das Recht Schritt halten muss. "Und das autonome Fahren, das ist sozusagen die Endstufe, da wäre dann gar kein Fahrer mehr erforderlich."
    Doch dahin ist der Weg, trotz aller langsam fahrenden Google-Autos, noch etwas weiter. Und das auch für den Gesetzgeber. Doch heute soll der Auftakt in die nähere Zukunft sein, wie Verkehrsministeriumssprecher Sustek erklärt:
    "Es geht jetzt hier um den nächsten Entwicklungsschritt, bei dem auch immer noch ein Fahrer hinter dem Steuer sitzt, selbst dann, wenn das Auto sukzessive immer mehr Fahraufgaben übernimmt oder auch die komplette Fahraufgabe für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise auf der Autobahn, dann auch komplett übernimmt."
    "Rechtslage wird der Realität angepasst"
    Bislang galt: Der Fahrer muss selbst jederzeit in der Lage sein, ein automatisiertes System mit einer eigenen Lenkung, Bremsung oder anderen Aktion zu überbieten. Tatsächlich ist bei manchen Systemen heute schon nicht mehr möglich, beispielsweise bei Bremsassistenten. Die Rechtslage wird also der Realität angepasst – und zugleich auch mehr Automatisierung erlaubt, wenn diese nach bestimmten internationalen Regeln stattfindet.
    Wer also in der näheren Zukunft an einem Auto vorbeifährt, in dem der Fahrer gleich beide Hände nicht am Lenkrad hat, beobachtet also nicht mehr zwangsläufig einen Rechtsverstoß. Aus der Haftung entlassen werden Autofahrer mit dem heutigen Gesetzesvorschlag jedoch noch längst nicht: Sie sind nach wie vor für ihr Fahrzeug verantwortlich.
    Die Rechtslage für mehr automatisierten Straßenverkehr anzupassen, das bleibt unterdessen ein eher langsames Vorankommen: Die internationale Einigung auf die heute vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen liegt bald zwei Jahre zurück – nun darf der Gesetzentwurf erst einmal im Bundestag eine Runde drehen, bis er verabschiedet wird.