Freitag, 29. März 2024

Archiv

Gesetzentwurf
Gutachten mit Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung

Der umstrittene Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist möglicherweise nicht verfassungskonform: Zu diesem Urteil kommen zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Dabei gehe es unter anderem um die Information der Betroffenen und um den Schutz von Geheimnisträgern.

11.06.2015
    Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, im November 2014
    Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fällt bei den Juristen des Bundestags offenbar durch (imago / commonlens)
    Die Experten vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments kommen in den Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfülle.
    Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Am Freitag ist im Bundestag eine Debatte dazu vorgesehen.
    2010 hatte das Bundesverfassungsgericht drei Jahre zuvor von der Großen Koalition beschlossenen Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig verworfen. Im April 2014 kippte schließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat nun in seinen beiden Gutachten geprüft, ob der Gesetzentwurf von Maas die Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts aus diesen Entscheidungen erfüllt.
    Kritik an fehlender Information der Betroffenen und Schutz von Anwälten
    Laut dem Zeitungsbericht monieren die Bundestagsjuristen, dass in dem Gesetzentwurf von Maas die Regelungen zur Datenverwendung, -löschung oder -weitergabe die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht erfüllten, weil sie zu unklar formuliert seien. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil mehrmals ausdrücklich "normenklare" Vorschriften verlangt. Für den Wissenschaftliche Dienst muss der Gesetzentwurf offenbar in diesen Punkten "korrigiert" werden.
    Die Juristen kritisieren demnach außerdem, dass die Vorgabe Karlsruhes, dass Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, "nicht richtig" umgesetzt sei. In dem Gutachten zu der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der EuGH-Entscheidung wird dem Bericht zufolge auch der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger beklagt. Der Entwurf von Maas sieht vor, dass die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen. In dem Gutachten heißt es laut "SZ", damit trage der Gesetzentwurf den Vorgaben des EuGH "nicht Rechnung".
    (tön/cc)