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Gesetzentwurf
Kabinett beschließt Mietpreisbremse

Das Bundeskabinett hat die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Bei einem Mieterwechsel darf die Wohnungsmiete ab 2015 nur noch so weit steigen, dass sie höchstens zehn Prozent teurer ist als eine vergleichbare Wohnung. Die Kritik am geplanten Gesetz reißt jedoch nicht ab.

01.10.2014
    "Mietenwahnsinn stoppen, Lärmdemo und Kundgebung gegen Verdrängung und Zwangsräumungen" steht am 26.03.2014 auf einem Plakat im Bezirk Kreuzberg in Berlin.
    Das Bundeskabinett hat die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. (dpa / picture-alliance / Wolfram Steinberg)
    Die sogenannte Mietpreisbremse sieht nämlich Ausnahmen vor: Die Begrenzung des Mietpreisanstiegs soll nur in Gebieten gelten, die von den Ländern als "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen werden. Neue oder umfassend modernisierte Wohnungen bleiben sogar ganz außen vor. Für Makler soll bei Vermietungen künftig das Bestellerprinzip gelten: Wer ihn beauftragt, bezahlt ihn.
    Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Zuvor muss es noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
    Kritik der Opposition
    Die Linke bezeichnet das Vorhaben der Regierung als völlig unzureichend. "Mit der Vielzahl an Ausnahmen wird aus der Mietpreisbremse eher ein Mietpreisbeschleuniger", sagte die stellvertretende Fraktionschefin Caren Lay. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kündigte an, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bestellerprinzip zu klagen. Der Verband habe ein Gutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen eingeholt, der Jurist betrachte das Bestellerprinzip demnach als "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit".
    Der Gesetzentwurf der Regierung geht auch dem Deutschen Mieterbund nicht weit genug. Verbandspräsident Lukas Siebenkotten sagte in Berlin, bei Verstößen gegen die Regelung müssten Sanktionen möglich sein. Auch sehe er mit Sorge, dass die Mietpreisbremse nicht bei Neubauten gelten solle.
    (tzi/ach)