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Gesetzentwurf
Koalition einigt sich auf Rentenpaket

Union und SPD haben ein gemeinsames Rentenpaket auf den Weg gebracht. Wie die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt mitteilten, einigten sich die Fraktionsspitzen der Regierungsparteien am Mittag auf die letzten Details eines Gesetzesentwurfs.

19.05.2014
    Hände eines Senioren ruhen gefaltet auf einem Rentenbescheid
    Die Große Koalition hat sich auf Regeln für die Rente mit 63 geeinigt. (dpa / Hans Wiedl)
    Dieser sieht vor, dass Menschen, die 45 Jahre Beitragszahlung nachweisen können, mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können. Dabei sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit anerkannt werden, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand - allerdings nicht die letzten zwei Jahre vor dem Renteneintritt mit 63. Mit dieser sogenannten rollierenden Stichtagsregelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten, zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I beziehen und dann abschlagsfrei in Rente gehen.
    Forderungen aus der Union, Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der Beitragsjahre nur eingeschränkt anzuerkennen, sind vom Tisch. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) machte deutlich: "Zeiten der Arbeitslosigkeit werden angerechnet - und zwar ohne Begrenzung".
    Bundestag soll am Freitag abstimmen
    Laut Unionsfraktionschef Kauder soll es eine Flexi-Rente geben, durch die eine befristete Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über das Rentenalter hinaus erleichtert werden soll. Der Bundestag soll das Gesetz am Freitag beschließen, es sieht neben der abschlagsfreie Rente mit 63 auch die Mütterrente vor, mit der eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint ist.
    Kauder zeigte sich zufrieden, dass sich die Koalition in relativ kurzer Zeit auf das große Rentenpaket habe einigen können. Oppermann sagte: "Mit dieser Rentenreform werden die Lebensleistungen von Müttern und von langjährig Beschäftigten anerkannt."
    Mehrkosten zwischen neun und 11 Millionen Euro
    Hasselfeldt betonte, dass auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung berücksichtigt werden sollen – allerdings auch in diesem Fall nicht die letzten beiden Jahre vor dem Eintritt in die Rente. Eine Voraussetzung sei zudem, dass 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Betreffen soll dies vor allem Handwerker, die sich selbstständig gemacht haben.
    Sollte der Bundestag zustimmen, treten die Neuregelungen am 1. Juli in Kraft, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Insgesamt führt das Paket zu Mehrkosten zwischen neun und elf Milliarden Euro, die aus der Rentenkasse finanziert werden.
    (swe/ach)