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Gesetzentwurf
Korrupte Ärzte müssen mit Strafen rechnen

Die Bundesregierung hat schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Freiberufliche Ärzte, Apotheker oder Pflegekräfte können nach dem Gesetzentwurf mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wenn sie sich bestechen lassen. Außerdem will die Regierung Flüchtlingen Praktika erleichtern.

29.07.2015
    Eine Sprechstundengehilfin (r.) gibt in der Praxis eines Hausarztes einer Patientin ein Rezept.
    Bisher mussten nur angestellte Ärzte mit Strafen wegen Bestechlichkeit rechnen. (picture alliance / dpa / Oliver Berg)
    Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit sogar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. Aus Sicht des Ministeriums beeinträchtigt Korruption den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten. Bisher mussten nur angestellte Ärzte mit Strafen rechnen, wenn sie Geld oder Geschenke beispielsweise dafür annehmen, dass sie das Medikament einer bestimmten Firma verschreiben.
    Bundesregierung schließt Gesetzeslücke
    Für niedergelassene Ärzte galt das Gesetz nicht - aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der hatte vor rund zweieinhalb Jahren geurteilt, dass niedergelassene Ärtze weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und deswegen die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen gegen Korruption auf sie nicht anwendbar seien. Maas will das Strafgesetzbuch nun dahingehend ändern, dass alle "Angehörigen eines Heilberufs" mit Strafen für Korruption rechnen müssen. Dazu gehören auch Therapeuten.
    "Wir werden nichts unter Strafe stellen, was heute als berufliche Kooperation erlaubt ist", erklärte der Justizminister. Nur wenn eine Kooperationsvereinbarung zum Schein abgeschlossen werde, um das berufsrechtliche Verbot von Zuweisungen oder Verordnungen gegen Entgelt zu umgehen "und Bestechungszahlungen zu verschleiern, wird das Strafrecht künftig greifen".
    Flüchtlingen sollen Praktika erleichtert werden
    Zudem hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das jungen Flüchtlingen Praktika erleichtert. Die Regelung, wonach die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss, soll abgeschafft werden. Bisher können Flüchtlinge Praktika nur machen, wenn niemand aus Deutschland oder einem anderen EU-Land den Platz haben will. Diese sogenannte Vorrangprüfung gilt 15 Monate lang und soll nun wegfallen.
    Die Erleichterung gilt für Pflicht- und Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten, die Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium sind sowie für ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika. Die Änderung gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll. Als nächstes sollen junge Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten.
    (tj/stfr)