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Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse
Auch Neuregelung bei Maklerprovisionen geplant

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse soll Mietern jährlich fast 283 Millionen Euro sparen, denn Neumieten dürfen in einigen Regionen dann nur noch zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Einsparpotenzial für Mieter gibt es auch bei der Maklerprovision: Die soll demnächst der Vermieter zahlen.

Von Stefan Maas | 20.03.2014
    Nahaufnahme eines Auszuges aus einem Mietvertrag, schwarze, gedruckte Schrift auf weißem Papier, die Worte Mietvertrag und Nichtraucherwohnung sind zu lesen
    Vermieter in Regionen mit "angespannten Wohnungsmärkten" sollen maximal zehn Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Miete aufschlagen dürfen, wenn sie die Wohnung neu vermieten. (picture alliance / dpa / Franz-Peter Tschauner)
    Es geht um eine ganze Menge Geld, das Mieter sparen und das Vermieter zukünftig weniger haben werden, wenn der Entwurf des "Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Besteller Prinzips bei der Wohnungsvermittlung"
    so umgesetzt wird, wie er gerade den anderen Ministerien zur Abstimmung vorgelegt wurde.
    Das Justiz- und Verbraucherministerium geht davon aus, dass Mieter in Deutschland allein durch die geplante Mietpreisbremse jährlich fast 283 Millionen Euro sparen werden. Die Vermieter haben entsprechend weniger. Zusätzlich müssen sie die Kosten für den Mehraufwand tragen, den es bedeutet, die zulässige Höhe der Miete festzustellen und die Informationspflichten gegenüber den Mietern zu erfüllen.
    Und auch die Neuregelung bei der Maklerprovision soll Mietern in Deutschland Millionen sparen.
    Der Deutsche Mieterbund ist bis auf Detailfragen zufrieden, sagt Geschäftsführer Ulrich Ropertz:
    Neuregelung zur Maklerprovision soll Mietern Millionen sparen
    "Wir finden es zunächst einmal gut, dass die Bundesregierung Wort hält, und dass die Große Koalition jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt hat, mit dem die Mietpreisexplosion bekämpft werden soll. Und mit dem das Unwesen rund um die Maklerprovision gestoppt wird."
    Das eine betrifft die Höhe der Mieten vor allem in Ballungszentren. Gerade in großen Städten wie Berlin oder Hamburg oder München hat das dazu geführt, dass neue Mieter nicht selten bis zu einem Drittel mehr zahlen als ihre Vormieter. Aber auch kleine Universitätsstädte sind betroffen. Deshalb sollen Vermieter in diesen Regionen mit "angespannten Wohnungsmärkten" maximal zehn Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Miete aufschlagen dürfen, wenn sie die Wohnung neu vermieten.
    Die Landesregierungen sollen für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren die Regionen festlegen können, in denen die Mietpreisbremse gilt. Danach müssen sie die Lage wieder neu überprüfen. Neu errichtete und umfassend sanierte Wohnungen sollen von der Begrenzung ausgenommen bleiben. Auch soll eine, wie es heißt, "zulässig vereinbarte Miete" auch bei einer Neuvermietung weiter verlangt werden können.
    Heißt: Vermieter müssen ihre Wohnung nicht für weniger Geld anbieten als sie bisher dafür bekommen haben. Kritisch sieht Ropertz allerdings, dass in dem geplanten Gesetz der Paragraf gestrichen werden soll, in dem es um Mietwucher geht:
    "Da ist vorgegeben, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Vermieter völlig überzogene Mieten fordert."
    Bei Maklerprovisionen soll gelten: Wer bestellt, zahlt
    Es mache keinen Sinn, ein neues Mieterschutzgesetz zu erlassen und dafür ein anderes abzuschaffen.
    Für Axel Kloth, einen der Vorsitzenden des IVD, des Immobilienverbandes Deutschland, in dem Immobilienberater, Bauträger und Immobilienmakler organisiert sind, ist die geplante Mietpreisbremse eher eine Baubremse, die potenzielle Bauherren abschreckt. Aber noch aus einem weiteren Grund ist sie für ihn in der jetzigen Form eine Katastrophe:
    "Es fehlen klare Definitionen dazu, was ist eigentlich ein knapper Markt, eine Mangellage. Und es ist ein Eingriff in Eigentumsrechte und der muss sehr stark und sehr eindeutig begründet sein. Und wenn ich keine Kriterien habe, kann ich das nicht."
    Auch mit einem weiteren Punkt ist der Verband nicht glücklich und hat schon während des Bundestagswahlkampfes dagegen Stellung bezogen: Es geht um die geplante Neuregelung bei Maklerprovisionen. Hier ist es bisher oft so, dass Vermieter einen Makler einschalten, bezahlen muss den aber am Ende der Mieter. Das soll sich ändern. Zukünftig soll gelten: Wer bestellt, zahlt.