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Gesetzesänderung
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll fairer werden

Die Regierung strebt eine Reform der Finanzverteilung zwischen den Krankenkassen an. Unwuchten wie etwa eine ungleiche Altersstruktur der versicherten Menschen sollen künftig ausgeglichen werden. Und auch den Portemonnaie der Patientinnen und Patienten soll die Reform etwas bringen.

Von Panajotis Gavrilis | 13.02.2020
Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch
Eine Reform des Finanzausgleichs soll dafür sorgen, dass die Kassen niemanden mehr abweisen. (dpa / Jens Kalaene)
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll fairer werden. Heißt: Es soll gerechter zugehen zwischen Kassen mit eher jungen und gesunden Mitgliedern und solchen, deren Mitglieder älter und häufiger erkranken - und die somit auch höhere Kosten verursachen.
Dafür wird unter anderem der RSA, der "Risikostrukturausgleich", modernisiert. Der RSA ist eine Art Fonds, ein Verteilungsmechanismus, aus dem die Krankenkassen ihr Geld erhalten. Das bisherige System habe Schwächen gehabt, so Thomas Gebhart, parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsministerium:
"Es war zu ungenau, es führte zu Wettbewerbsvorteilen für einige wenige Kassen. Und schließlich stellte sich heraus, dass es zumindest möglich war, das System auch zu manipulieren."
Krankenkassen sollen Patienten und Patientinnen nicht mehr aussortieren
Die Kassen, die wirklich mehr Geld für die Versorgung ihrer Versicherten benötigten, sollen dieses Geld auch erhalten, so Gebhart.
"Um das zu erreichen, machen wir das Zuweisungssystem genauer, wir berücksichtigen zukünftig regionale Ausgabenunterschiede; Hochkosten-Fälle werden finanziell abgefedert, und es fließen in die Berechnungen des Ausgleichs jetzt alle Krankheiten ein. Bislang waren es nur eine begrenzte Anzahl."
Die Diskussionen um das "Gesetz für fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" waren "massiv", ergänzt Bärbel Bas vom Koalitionspartner SPD. "Wir verteilen sehr viel Geld. Für die Patienten ist das Entscheidende, dass eben Krankenkassen bei den Versicherten keine Risiken selektieren. Heißt, dass eben auch Patienten und Versicherte in Krankenkassen aufgenommen werden, die schon chronische Erkrankung haben, die vielleicht Behinderungen haben, deren Geldbeutel klein ist, die vielleicht nicht so viel Beiträge mitbringen."
Opposition teilweise für das Gesetz
Eine Fundamentalkritik aus der Opposition bleibt aus. Linke und AfD lehnen das Gesetz ab. Die FDP stimmt gemeinsam mit den Grünen, CDU/CSU und der SPD dafür.
Die Änderungen ergeben durchaus Sinn, aber so Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag: Das reiche nicht aus. "Was fehlt, ist, dass Kassen dafür belohnt werden, dass sie sich auch tatsächlich für ihre Patientengruppen einsetzen."
Lieferengpässe nicht mehr zum Nachteil der Kundinnen und Kunden
Eine weitere Änderung: Pharmaunternehmen und Großhändler werden verpflichtet, Informationen zu verfügbaren Beständen von versorgungsrelevanten Arzneimitteln zu übermitteln. So sollen Lieferengpässe vermieden werden.
Die meisten der mehr als 70 Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland werden die Auswirkungen des neuen Gesetzes vermutlich persönlich wohl in der Apotheke merken.
"Sollte ein rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar sein, dürfen Apotheken dies unmittelbar und unbürokratisch austauschen und für die Patienten entfallen die lästigen Wartezeiten", so die Sozialdemokratin Sabine Dittmar.
Der zentrale Punkt hierbei: Ist das Alternativ-Medikament teurer, müssen nicht Versicherte draufzahlen, sondern die Krankenkasse müssen die Mehrkosten übernehmen.