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Gesundheitspolitik
Große Themen auf dem Deutschen Ärztetag

Heute beginnt in Erfurt der Deutsche Ärztetag. Ein wichtiges Thema wird die Digitalisierung sein. Werden Ärzte in Zukunft etwa Sprechstunden per Video abhalten können? Außerdem wird sich der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem großen Streitpunkt Paragraf 219a stellen müssen.

Von Paul Vorreiter | 08.05.2018
    Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery spricht am 23.01.2016 in Berlin zu den Teilnehmern des Außerordentlichen Deutschen Ärztetages.
    Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, fordert "Rechtssicherheit" beim Paragrafen 219a (dpa / picture alliance / Klaus-Dietmar Gabbert)
    250 Mediziner werden am Vormittag in Erfurt zum Deutschen Ärztetag erwartet. Neben der Versorgung psychisch kranker Patienten und einer Reform der Gebührenordnung für Ärzte wird es auch um ein Thema gehen, dass bei allen Politikern und Branchenvertretern quer durch alle Fachrichtungen hindurch Konjunktur hat. Die Digitalisierung; und wie umgehen damit? Gerade auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten.
    Video-Sprechstunden und Paragraf 219a
    Ein Stichwort dabei ist die Telemedizin, das heißt, Arzt und Patient müssen nicht am selben Ort sein, sondern können zum Beispiel über Video-Sprechstunden oder eine App miteinander kommunizieren. Patienten können Daten wie Blutdruck und EKG-Werte von zu Hause an Ärzte übermitteln, die dann im Notfall einschreiten können. Gerade in ländlichen Gebieten kann das hilfreich sein. Bislang gibt es nur Projekte dazu; ein ortsunabhängiger Austausch zwischen Medizinern und Patienten ist die Ausnahme. Auf dem Deutschen Ärztetag soll es daher um eine Lockerung der Regelungen zur Fernbehandlung gehen, zudem wollen die Mediziner über gesundheitspolitische Initiativen der neuen Bundesregierung beraten und dazu Stellung beziehen.
    Die Ärzte dürften auch Klarheit verlangen, wie sie Frauen auf zulässige Weise über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Genau genommen ist es die Frage, was mit dem Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches passiert, der bereits in den ersten Wochen innerhalb der neuen Großen Koalition für Verstimmungen gesorgt hat. Die Hamburger Ärztekammer war kürzlich vorgeprescht mit der Forderung, 219a zu streichen. So weit gehen die Ärztevertretungen in den anderen Bundesländern zwar nicht, etliche fordern aber eine Reform des Paragrafen. Die Bundesärztekammer hat bisher keine gesetzlichen Änderungen verlangt. Präsident Frank Ulrich Montgomery plädierte in dieser Funktion allerdings für "Rechtssicherheit".
    Standards für Ärzte aus dem Ausland
    Eine weitere Frage könnte sein, wie mit der steigenden Anzahl ausländischer Ärzte umgegangen wird. "Wo Arzt draufsteht, müsse auch Arzt drin sein", forderte Montgomery. Er hat sich für einheitliche, höhere Standards in Deutschland ausgesprochen. Die ausländischen Ärzte sollten ein Staatsexamen oder eine entsprechende Prüfung ablegen.
    Und dann wird es auch darum gehen, wie gut die Ärzte mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zurechtkommen: Kassenärzte etwa klagen darüber, dass ihnen ein Zehntel der Leistungen, die sie erbringen, wegen der Deckelung nicht bezahlt werde. Sie warten auf Lösungen aus der Politik.