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Gewalt gegen Frauen
Maas hält Ausweisung von Tätern für denkbar

Die gewaltsamen Übergriffe gegen Frauen haben eine Debatte über eine schnellere Abschiebung von ausländischen Straftätern ausgelöst. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betonte, wer glaube, sich über Recht und Gesetz stellen zu können, der müsse belangt werden, egal woher er komme. Inzwischen ermittelte die Polizei 16 Tatverdächtige.

07.01.2016
    Polizisten zwischen zwei Polizeiautos vor dem Kölner Hauptbahnhof.
    Diskussion über Abschiebung von Tätern in der Silvesternacht in Köln. (dpa / Oliver Berg)
    Maas verwies darauf, dass Menschen während eines laufenden Asylverfahrens bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ausgewiesen werden könnten. "Ein solches Strafmaß ist grundsätzlich bei Sexualdelikten möglich", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ausweisungen seien insofern durchaus denkbar. "Dazu gehört auch, zunächst den Sachverhalt und die Täter genauestens zu ermitteln. Dann müssen die Täter für ihre widerwärtigen Taten bestraft werden", so Maas.
    Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), verlangte eine Gesetzesänderung, damit straffällig gewordene Ausländer schneller abgeschoben werden können. Der Saarbrücker Zeitung sagte er: "Ich bin für eine schnellstmögliche Abschiebung. Es muss genau geregelt werden: Was ist ein Bagatelldelikt, und ab wann darf man so schnell wie möglich abschieben?" Die derzeitige Rechtslage nannte Bouillon "sehr unbefriedigend".
    Bisher ist es so, dass ein Asylbewerber während seines Anerkennungsverfahrens grundsätzlich Rechtsschutz genießt. Er "kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes abgeschlossen wird". Im Gesetzestext folgen dann allerdings Einschränkungen, etwa für den Fall, dass eine Verurteilung von mindestens einem Jahr Haft vorliegt.
    Tatverdächtige "weitestgehend" aus dem nordafrikanischen Raum
    Dagegen betonte der Grünen-Politiker Volker Beck im Deutschlandfunk, eine Gesetzesänderung brächte nichts, weil man niemanden in ein Bürgerkriegsland zurückschicken könne. Er warnte zugleich davor, ethnische Gruppen unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr müsse das Strafrecht bei Deutschen und Ausländern konsequent durchgesetzt werden, sagte Beck.
    Inzwischen hat die Polizei 16 mögliche Tatverdächtige identifiziert. Die jungen Männer könnten für Straftaten in der Silvesternacht am und im Kölner Hauptbahnhof verantwortlich sein und stammen "weitestgehend" aus dem nordafrikanischen Raum, wie die Polizei mitteilte. Die Aufgabe bestehe nun darin, ihnen konkrete Straftaten nachzuweisen. Dazu würden unter anderem Videosequenzen analysiert und die Aussagen von Opfern und Zeugen ausgewertet.
    Wegen der Übergriffe haben in Köln und Hamburg Behördenangaben zufolge fast 160 Frauen Anzeige erstattet. In drei Viertel der Fälle gaben die Betroffenen an, sexuell belästigt worden zu sein.