Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Gezielte Erbgutveränderung
EuGH entscheidet über Genom-Editing

Mit Genom-Editing lässt sich das Erbgut von Zellen gezielt verändern. Ein Beispiel ist die Genschere CRISPR-Cas: Pflanzen können so gezielt mit gewünschten Eigenschaften gezüchtet werden. In wenigen Tagen wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Methoden des Genom-Editing unter die Regulierung des Gentechnikgesetzes fallen.

Von Jantje Hannover | 23.07.2018
    Blick über ein noch grünes Weizenfeld in Dresden.
    "Mit den neuen Züchtungsmethoden können auch Pflanzen erzeugt werden, die eindeutig als gentechnisch verändert einzustufen sind", sagt Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter. (picture alliance / ZB / Arno Burgi)
    Reispflanzen, die nicht mehr an Reisbräune erkranken, Weizen ohne Mehltau und Mais, der mit Trockenheit klarkommt. Die ersten Züchtungserfolge mit den neuen Techniken sind auf der Zielgeraden und könnten in naher Zukunft vermarktet werden. Dabei wurden diese Nutzpflanzen durch sogenannte Punktmutationen optimiert: durch gezielte Eingriffe ins Genom schalten Forscher ein oder mehrere Gene aus oder regulieren sie herunter. Theoretisch hätte diese Mutation auch auf natürliche Weise, zum Beispiel durch UV-Bestrahlung oder Hintergrund Radioaktivität entstehen können:
    "Für die Pflanzenzüchter ist es wichtig und notwendig, dass die Diskussion um die neuen Züchtungsmethoden differenziert vorgenommen wird. Wenn Veränderungen an Pflanzen auch natürlicherweise auftreten können, dann dürfen solche Pflanzen keiner zusätzlichen Regulierung unterliegen," sagt Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter. Denn sonst wären die deutschen Züchter international stark benachteiligt. Dazu zählen die großen Saatgutkonzerne Bayer, BASF und KWS, aber auch kleinere Familienunternehmen. Sie erwarten das Urteil daher mit Hochspannung. Schäfer schränkt aber auch ein:
    "Mit den neuen Züchtungsmethoden können aber auch Pflanzen erzeugt werden, die eindeutig als gentechnisch verändert einzustufen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Pflanzen fremde DNA enthalten. Solche Pflanzen unterliegen selbstverständlich den Regulierungen des Gentechnik-Gesetzes."
    Keine erkennbare gentechnische Veränderung
    Genom-Editing zeichnet sich allerdings in vielen Fällen gerade dadurch aus, dass nicht mehr mit fremder DNA gearbeitet werden muss. Anders als bei der bisherigen Gentechnik. Der entstandene Organismus weist also keine erkennbare gentechnische Veränderung auf.
    Ein Beispiel ist die Methode CRISPR-Cas, auch Genschere genannt. Hier setzen die Wissenschaftler gezielt ein bestimmtes Bakterienprotein ein, um den DNA-Doppelstrang zu manipulieren. Längerfristig soll CRISPR-Cas auch Erbkrankheiten heilen, menschliche Ersatzorgane in Tieren heranzüchten und irgendwann vielleicht sogar das Designerbaby hervorbringen. Tatsächlich hilft die Methode schon heute Krebspatienten in den USA, die richtigen Medikamente für ihren speziellen Krebstyp zu finden. Getestet wird das an einer mit CRISPR-Cas behandelten Fruchtfliege.
    Die Molekulargenetikerin Ricarda Steinbrecher, Ko-Direktorin der unabhängigen Forschungseinrichtung EcoNexus im britischen Oxford, hält die Erwartungen an die Technologie trotzdem für überzogen. Denn obwohl das CRISPR-Cas Verfahren in den letzten Jahren verfeinert wurde, seien die Eingriffe gar nicht so klein und präzise wie vielfach behauptet:
    "Man muss ja auch diese Molekularscheren in die Zellen reinbringen. Und durch diese Methoden des Reinbringens werden auch schon wieder Sachen verändert und beeinflusst, die man gar nicht beabsichtigt hat. Nehmen wir mal an, es sei möglich, eine Veränderung so vorzunehmen, dass sich nichts andere verändert gleichzeitig. Woher weiß ich denn, dass meine Veränderung keine Konsequenzen hat als die, die ich möchte? Denn so genau kennen wir ja nun die DNA oder die Genregulierung, so genau kennen wir das ja gar nicht."
    Jüngste Studienergebnisse bestärken diese Zweifel. Nach dem deutschen Gentechnikrecht aus dem Jahr 1993 spricht man von Gentechnik, wenn das Produkt nicht auf natürlichem Weg hätte entstehen können. Nach der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 ist allerdings das Verfahren zur Herstellung des Produkts entscheidend, erklärt der Jurist Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld:
    "Diese Unterscheidung, das, was da hergestellt wurde, hätte auch in der Natur entstehen können, ist eben eine sehr grobe Unterscheidung. Ich glaube, diese Unterscheidung reicht nicht mehr."
    Was für Menschen nicht unmittelbar giftig ist, könnte trotzdem das Zusammenspiel im Ökosystem als Ganzes stören, befürchtet Fisahn.
    "Es gibt ja bestimmte Schutzgüter, die das Gentechnikgesetz auflistet, dazu gehört natürlich die menschliche Gesundheit und die Gesundheit von Lebewesen, tierische Gesundheit."
    In seinen Augen handelt es sich bei den neuen Methoden um Gentechnik. Kommt auch der Europäische Gerichtshof (EuGh) zu dieser Einschätzung, hätte das Folgen: ein mit CRISPR-Cas behandelter Weizen, beispielsweise in einer Fertigpizza im Supermarkt, müsste das Gentechniklabel tragen. Anderenfalls wäre das in den Augen vieler Kritiker ein Dammbruch. So wie in den USA, wo entsprechende Lebensmittel schon länger als gentechnikfrei verkauft werden. Selbst der deutsche Lebensmitteleinzelhandel fordert daher, auch die mit Genom-Editing behandelten Produkte einer Risiko-Prüfung durch das Gentechnik-Gesetz zu unterziehen.