Donnerstag, 25. April 2024

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Grundgesetz Artikel 1
"Die Würde des Menschen ..."

Artikel 1, Abs. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

11.04.2019
Schüler einer 11. Klasse des Beruflichen Gymnasiums BBS in Wilhelmshaven haben Artikel 1 ausgewählt. Sie betonen, dass dieses Grundrecht Schubladendenken ausschließt.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.