Samstag, 20. April 2024

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Grundgesetz Artikel 11
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit

Artikel 11, Abs. 1: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet."

10.04.2019
Jakob Zankl hat Artikel 11 Absatz 1 ausgewählt. Er findet, dass Bezieher von Arbeitslosengeld durch die Auflagen der Arbeitsagenturen in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt werden.

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