Mittwoch, 24. April 2024

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Grundgesetz Artikel 14
"Eigentum verpflichtet ..."

Artikel 14, Absatz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

31.03.2019
Herr Kronenberg hat sich zu Artikel 14 Absatz 2 geäußert. Der Artikel ist ihm nicht präzise genug.

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