Dienstag, 19. März 2024

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Grundgesetz Artikel 146
„Verliert seine Gültigkeit an dem Tage …“

Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

19.04.2019
Andreas Urban hat Artikel 146 ausgewählt. In dessen Umsetzung sieht er eine Chance, den Verfassungsrang des Grundgesetzes unmissverständlich klar zu machen.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.