Donnerstag, 18. April 2024

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Grundgesetz Artikel 25
Vorrang des Völkerrechtes

Artikel 25: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."

16.05.2019
Horst Döring findet, dass Deutschland sich nicht in die Angelegenheiten anderer Länder einmischen sollte. Die Teilnahme am Jugoslawienkrieg 1995 oder die Anerkennung des selbst ernannten venezolanischen Übergangspräsidenten Guaido betrachtet er als Verstoß gegen diesen Artikel.
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