Donnerstag, 25. April 2024

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Grundgesetz Artikel 3.1 und 3.2
Gleichheit vor dem Gesetz

Artikel 3: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

20.04.2019
Christa Schlang hat Artikel 3.1 und 3.2 ausgewählt. Sie sieht bei der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz noch Handlungsbedarf in der Umsetzung.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.