Stefan Rentsch hat Artikel 33 Absatz 5 ausgewählt. Er möchte klarstellen, dass die Pflichten und Privilegien von Beamten Verfassungsrang haben.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.