Dienstag, 19. März 2024

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Grundgesetz Artikel 6.4
"Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz"

Artikel 6.4: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

19.05.2019
Henrik Matthiesen hat sich zu Artikel 6.4 geäußert. Er sieht in dem Artikel eine klare Benachteiligung von Vätern. Damit widerspricht der Artikel seines Erachtens dem Gedanken der Gleichberechtigung.
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