Donnerstag, 25. April 2024

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Grundgesetz Artikel 6
„Pflege und Erziehung der Kinder…“

Artikel 6, Absatz 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

03.04.2019
Fritjhof Lörchner hat Artikel 6, Absatz 2 ausgewählt. Er fragt sich, ob Eltern ihrer Pflicht heute überhaupt noch gerecht werden können.

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