Dienstag, 19. März 2024

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Grundgesetz Artikel 8
"Die Freiheit, sich zu versammeln, geht in Deutschland sehr weit"

Artikel 8: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."

20.05.2019
Ulrike Liebscher betrachtet die Versammlungsfreiheit als ein Mittel, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.