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Grundwerte der EU
Diskussion um Kürzung von Fördergeldern

Ungarn plant Internierungslager für Flüchtlinge, Polen schränkt die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichts ein: Beides sind nach Ansicht von Europapolitikern Beispiele für einen Verstoß gegen Grundwerte der Union. EU-Kommissarin Jourova kann sich, wie auch der deutsche Europaparlamentarier Ferber, finanzielle Konsequenzen vorstellen.

08.03.2017
    Ungarische Soldaten patrouillieren in der Grenze zu Serbien.
    Der Grenzzaun an der ungarisch-serbischen Grenze (dpa / MTI / Sandor Ujvari)
    Mit Blick auf das Vorgehen der rechtsnationalen Regierung in Warschau forderte Jourova in einem vom "Spiegel" veröffentlichten Interview, man müsse über die Bedingungen für eine weitere massive Förderung reden. Polen ist der mit Abstand größte Empfänger von Mitteln aus dem EU-Kohäsionsfonds, der einen Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Staaten schaffen soll. Länder wie Polen müssten in diesem Fall mit Mittelkürzungen rechnen.
    Der CSU-Europapolitiker Markus Ferber sagte im Deutschlandfunk, es widerspreche internationalen Standards, wenn Flüchtlinge "wie Verbrecher" untergebracht würden. Auch er brachte Kürzungen von Fördergeldern ins Gespräch, um gegen solche Rechtsverstöße vorzugehen. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl rief die EU auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten.
    Entscheidung über Polen steht an
    Gegen Polen läuft bereits ein solches Verfahren: Brüssel betrachtet den Umgang mit den Verfassungsrichtern als rechtswidrig. Demnächst muss die EU-Kommission entscheiden, ob sie eine weitere Verfahrensstufe einleitet. Dies könnte zum Entzug von Stimmrechten führen. Für einen solchen Fall hat allerdings Ungarn seinen Boykott angekündigt.
    Das Parlament in Budapest hatte gestern dem Gesetzentwurf der Regierung von Ministerpräsident Viktore Orbán zugestimmt, wonach Flüchtlinge solange in Lagern nahe der Grenze zu Serbien interniert werden sollen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.
    (kb/jcs)