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Hamburg nach G20
Gesichtserkennungs-Software ohne rechtliche Grundlage?

100 Terrabyte Daten hat die Hamburger Polizei während des G20-Gipfels gesammelt und will sie nun mit dem Computerprogramm "Videmo 360" nach Tatverdächtigen durchforsten. Hamburgs Datenschutzbeauftragter fordert jedoch, die Ermittlungen mit der Software einzustellen - es fehlten klar definierte Regeln.

Von Axel Schröder | 06.09.2018
    Eine Überwachungskamera ist am 27. Juli in Berlin im Bahnhof Südkreuz zu sehen.
    Die meisten Aufnahmen, die die Polizei auswerten will, stammen aus Überwachungskameras, von Dokumentationstrupps der Polizei, aus Bahnen und Bussen (dpa / picture alliance)
    Irgendwo in den verwinkelten Gängen des Hamburger Polizeipräsidiums läuft das Computerprogramm "Videmo 360" auf einem Hochleistungsrechner, durchforstet die 17 Terrabyte an Video- und Fotodaten, die wochenlang ins System eingespeist wurden. Wie die Gesichtsanalyse-Software funktioniert, erklärt Polizeisprecher Timo Zill in seinem Büro.
    "Die Software wird immer erst dann eingesetzt, wenn wir schon ein Gesicht haben und diesem Gesicht, dieser Person auch eine konkrete Straftat zuordnen. Nur in diesem konkreten Fall geht es dann darum, dass die Software uns helfen soll, weitere Straftaten zuzuordnen. Die Software wird nicht eingesetzt, um sozusagen diese 18 Terrabyte Datenbestand danach zu durchsuchen, ob es dort strafbare Handlungen gibt und dann eigenständig in Recherche zu gehen. Das kann die Software gar nicht und das ist auch nicht der rechtliche Ansatz dazu."
    6.000 Bild- und Videodateien
    Unterm Strich, so Timo Zill, gehe es darum, mit der Software einem Tatverdächtigen noch weitere Straftaten zuzuordnen. Bevor die Software zum Einsatz kommt, müsse die Staatsanwaltschaft dem zustimmen. Insgesamt hat die Hamburger Polizei während des G20-Gipfels über 100 Terrabyte Daten gesammelt. Die Aufnahmen stammen aus Überwachungskameras im öffentlichen Raum, von Dokumentationstrupps der Polizei, aus S- und U-Bahnen und Bussen. Über 6.000 Bild- und Videodateien wurden über ein Internetportal der Polizei von Hamburgerinnen und Hamburgern hochgeladen.
    "Das ist nicht diese Mega-Software, wie man sie vielleicht aus ein oder anderen Film kennt, Science-Fiction-Film, wo man dann ganz klar Sachen auch durchfiltern kann und die einem im Grunde genommen die Straftaten und den Straftäter präsentiert. So funktioniert es tatsächlich nicht. Technisch nicht, aber auch rechtlich nicht."
    Eingriff in die Grundrechte?
    Die Rechner, auf denen "Videmo 360" laufe, hätten beispielsweise auch keinen Zugriff auf die Datenbanken des Bundeskriminalamts. Trotzdem fordert Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, die Ermittlungen mit dem neuen Recherchewerkzeug einzustellen. Caspar kritisiert, dass es bislang keine klar definierten Regeln für den Einsatz der Software gebe.
    "Wenn sie Daten erheben, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben, dann ist diese Datenerhebung nicht zulässig. Und dann ist eben ein entsprechender Rechtsgrund für die Speicherung nicht gegeben. Insofern ist die klare Konsequenz der rechtlichen Regelungen, dass man diese Daten zur Löschung bringt."
    Die Nutzung der Gesichtsanalyse-Software sei aus datenschutzrechtlicher Sicht zwar nicht grundsätzlich verboten. Allerdings, so Johannes Caspar, würde die Software eben auch die Gesichter von friedlichen Demonstrationsteilnehmern scannen und dann ohne deren Wissen in Datenbanken speichern. Das sei ein eklatanter Eingriff in das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung", so der Datenschutzbeauftragte. Deshalb müssten, bevor die Software eingesetzt wird, klare Regeln festgelegt werden, unter welchen Bedingungen das passiert.
    "Man könnte sich vorstellen, dass es etwa einer richterlichen Anordnung zukünftig bedarf. Wonach dann auch klar definiert werden muss von der Polizei, was sie eigentlich wollen. Und wo dann ein Richter ganz deutlich macht, was hier erlaubt ist und was nicht."
    Hamburgs Innensenator muss entscheiden
    Wie lange werden die Daten gespeichert? Dürfen sie mit anderen Datenbanken verknüpft werden? Soll es zulässig sein, anhand der Software Bewegungsprofile zu erstellen? Und darf die Software auch auf gut Glück mit Fotos von Politaktivisten gefüttert werden, um herauszufinden, was sie wo und wann auf einer Demonstration getrieben haben?
    "Was wir hier haben, ist ein neues Instrument, ein scharfes Instrument zur Detektion von einzelnen Personen in riesigen Menschenmassen, was durch das menschliche Auge nicht ansatzmäßig möglich wäre."
    Auf Grundlage eines ausführlichen Gutachtens fordert er deshalb ein vorläufiges Ende der Ermittlungsarbeit mit der "Videmo 360"-Software. Die Hamburger Polizei beeindruckt das nicht. Alles sei rechtens, heißt es dort.
    Bis Ende des Monats muss nun Hamburgs Innensenator Andy Grote entscheiden, ob er Caspars Ansicht folgt und die Polizei anweist, auf die Hilfe der Software zu verzichten. Tut er das nicht und lässt der Polizei weiterhin mit "Videmo 360" ermitteln, könnte es in die nächste Runde gehen. Dann, so Johannes Caspar, könnte eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht für Klarheit sorgen.