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Harmlos und nützlich?

Der Google-Konzern hat für seinen Dienst Street View ganze Straßenzüge fotografiert und ins Internet gestellt – ohne die Eigentümer der Häuser zu fragen, ob ihnen das recht ist. In Deutschland hagelt es deshalb Kritik - doch Google konterte jetzt mit einem Rechtsgutachten.

Von Verena Kemna | 23.02.2010
    Juristen der Leibniz-Universität Hannover haben im Auftrag von Google Street View ein Gutachten erstellt. Der Kritik, dass Street View, durch das Abbilden von Personen, Autos und Hausfassaden gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verstößt, stimmen die Rechtsgutachter nicht zu. Die Gründe liefert, nach Ansicht der von Google beauftragten Juristen, das Projekt selber. Street View ist eine Weiterentwicklung von Google Maps, mit einem Rundumblick nach allen Seiten kann der Betrachter sich weltweit auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegen. Es ist als wären sie vor Ort, erklärt Produkt Manager Raphael Leiteritz. Er ist von der neuen Technologie begeistert.

    "Sie buchen ein Hotel in einer Stadt und das sieht auf dem Prospekt alles toll aus und dann fahren sie hin und es ist halt doch an der lauten Straße oder es ist doch nicht so schön wie sie es sich auf der Website vorgestellt haben. Mit Street View können sie sich das Hotel vorher anschauen als wären sie vor Ort. Das ist ein Fall."

    Ein anderes Beispiel, die Wohnungssuche.

    "Sie wollen in einen anderen Stadtteil, kennen vielleicht die Stadt nicht, wollen aber mal recherchieren, hinfahren ist zu kompliziert. Mit Street View können sie vorher recherchieren, gefällt mir der Stadtteil, ist es laut, ist es leise. Also es ist alles die Idee der belebten Karte, der Karte, in die ich rein kann, in der ich mich vor Ort umschauen kann."

    Für Street View werden öffentliche Plätze und Straßen fotografiert, nicht gefilmt. Ohne Angabe von Datum und Zeit ergeben Tausende solcher Aufnahmen den begehbaren Stadtplan. Dabei würden Gesichter automatisch verzerrt, jeder Nutzer könne selber am Internet einzelne Bilder entfernen. Somit seien datenschutzrechtliche Bedenken vom Tisch, meint zumindest Raphael Leiteritz.

    "Wir haben in Deutschland mit den Datenschutzbehörden eine besondere Vereinbarung getroffen, dass man auch Häuser bevor der Dienst freigeschaltet wird, herausnehmen kann. Also, wenn ich weiß, das Google-Auto ist vorbei gefahren und ich wohne hier und hier, dann können sie ganz schnell und unbürokratisch uns Bescheid geben, dann wird das Haus gar nicht erst freigeschaltet. Wir glauben, damit decken wir alle Bedenken ab und der Dienst ist absolut datenschutzkonform."

    Entgegen aller Kritik, die von Google beauftragten Rechtsgutachter kommen zu dem gleichen Urteil. Sie sehen Personen und Autos bei Street View als Teil der Landschaft. Niemand könne gezielt nach Autos oder Personen suchen, daten- und personenschutzrechtliche Aspekte seien somit unzutreffend. Bildaufnahmen von Häuserfronten seien dagegen ohnehin reine Sachdaten, die nicht dem Datenschutz unterliegen. Es handelt sich grundsätzlich um öffentlich zugängliche Daten, erklärt Nikolaus Forgo vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover. Er hat das Gutachten für Google vorgelegt.

    "Street View ist nicht ein Dienst, der darauf abzielt, Personen im öffentlichen Raum zu demaskieren und auch nicht ein Dienst, der darauf abzielt in hintere Gärten zu schauen, wo Leute sich in ihrer Privatsphäre befinden. Es ist vielmehr ein Dienst, der dazu dienen soll, den öffentlichen Raum herzeigbar zu machen, also transparent zu machen, wie es irgendwo aussieht."