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Hartz IV in der Bewährungsphase

Fünf Monate nach dem Start von Hartz IV geht es für die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen in erster Linie immer noch darum, Grundsätzliches in den Griff zu bekommen. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II muss weiter funktionieren, die Schecks pünktlich ausgestellt werden. Unmengen von Informationen über jeden einzelnen Langzeitarbeitslosen müssen per Computer erfasst werden. Da bleibt für die persönliche Betreuung von Landzeitarbeitslosen oft wenig Zeit.

Von Ilka Münchenberg | 19.05.2005
    "Es wird hier immer schlimmer. Von Jahr zu Jahr. Die sind jetzt nur noch mit sich selbst beschäftigt, die kümmern sich jetzt um die Leute bis 25. Für die Leute, die über 40 sind und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, haben sie keine Zeit. Verwaltungsakt, von Links- nach Rechtsgeschiebe, also viel Trouble um nichts."

    Agentur für Arbeit Tempelhof-Schöneberg im Süden Berlins: Nur auf provisorischen Pappschildern ist die Bezeichnung Jobcenter zu lesen. Diese sollen den Arbeitslosengeld II-Empfängern den Weg weisen, sobald sie das Gebäude betreten. An diesem Vormittag drängen sich auf dem ersten Stock Hunderte Menschen am Schalter, um eine Nummer zu ziehen. Für sie die Eintrittskarte in eines der unzähligen Büros, in denen so genannte "Persönliche Berater" und Fallmanager sitzen, die sich um sie kümmern sollen.

    "Bisher hat sich noch niemand mit mir unterhalten, also in dem ganzen Jahr, ehrlich gesagt ..."

    Das soll alles anders werden. Dazu gehört beispielsweise ein besserer Betreuungsschlüssel von einem Vermittler zu 75 arbeitslosen Jugendlichen beziehungsweise einem zu 140 Erwachsenen. Doch auch fünf Monate nach dem Start von Hartz IV geht es für die Mitarbeiter in erster Linie darum, Grundsätzliches in den Griff zu bekommen.

    Das Wichtigste - die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II muss weiter funktionieren, die Schecks pünktlich ausgestellt werden. Das ist besser gelungen, als jedermann erwartet hatte. Doch gerade ist die Frist von Erstanträgen abgelaufen, und die Betroffenen müssen Verlängerung beantragen. Außerdem liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weitaus höher, als es die Bundesregierung geschätzt hatte. Die Flut von Neuanträgen reißt nicht ab, beschreibt Fallmanagerin Nicole Einfinger:

    "Ich denke, wir befinden uns sicherlich noch in einer Anfangssituation, die noch chaotisch ist. Die aber jeder versucht, so gut es geht, zu handeln. Man darf dann auch nicht ungeduldig sein, und in wenigen Monaten muss sich alles verändert haben. Ich glaube schon daran, dass wir in absehbarer Zeit zu Veränderungen kommen."

    Unmengen von Informationen über jeden einzelnen Langzeitarbeitslosen müssen per Computer erfasst werden – Sozialversicherungsdaten, Mietverträge, Nebenkosten, Vermögen, Einkommen und vieles mehr. Die bestehenden Daten des ehemaligen Arbeitsamts reichen da lange nicht aus.

    Nach Berechnungen des Deutschen Städtetags sind bis zu 90 Prozent der ehemaligen Sozialhilfe-Bedarfsgemeinschaften in das neue Hilfesystem für Arbeitslose übergewechselt. Ein immenser Kraftakt, da erst einmal die Übersicht zu gewinnen, betont die Leiterin des Job-Centers, Ingrid Wagener:

    "Wir kennen unsere Kunden noch nicht. Wenn Sie überlegen, dass über 30.000 erwerbsfähige Menschen in Einzelgesprächen mit Berater erst einmal ihre persönlichen Dinge auf den Tisch legen müssen. Also beispielsweise Schulabschluss oder gar kein Abschluss, das ist ja eher das Thema. Keine Berufsausbildung, Sprachdefizite, soziale Defizite, Schulden usw. Das muss erst einmal erfasst und ausgewertet werden."

    Noch funktioniert das zentrale EDV-Programm der Bundesagentur nicht überall zuverlässig. Notwendigste Computerschulungen sind nicht abgeschlossen. Ohne sie ist jedoch an ein effektives Arbeiten kaum zu denken, beklagt Fallmanagerin Nicole Einfinger:

    "Wenn man aber auch überlegt, welche Massen an Mitarbeitern geschult werden müssen, dann mag man das verstehen. Aber es ist schon schwierig, dass viele versuchen, so ihre Arbeit zu machen, aber eigentlich in bestimmten Bereichen noch nicht geschult sind."

    Allein im Job-Center Tempelhof-Schöneberg müssen über 300 Mitarbeiter auf einen Kenntnisstand gebracht werden. Viele Kollegen kommen vom ehemaligen Arbeitsamt, andere von kommunalen Behörden. Wieder andere waren früher bei der Deutschen Bundesbahn oder Telekom angestellt. Alle bringen unterschiedlichste Qualifikationen mit. Nicht immer läuft die Teamarbeit reibungslos.

    Dazu kommen Grabenkämpfe ganz anderer Art. In 338 Landkreisen und kreisfreien Städten bilden Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam Arbeitsgemeinschaften, so genannte Argen. Beide sollen eng zusammenarbeiten. Die Realität sieht anders aus. Job-Center-Chefin Ingrid Wagener hat lange selbständig ein Sozialamt geleitet. Viele Entscheidungen, die sie für sinnvoll erachtete, hat sie kurzfristig getroffen, um Änderungen schnell auf den Weg zu bringen. Nun ist sie auf die Vorgaben der Arbeitsagentur angewiesen, die über das Geld des Bundes entscheidet. Selbst Einfluss nehmen kann Ingrid Wagener nicht. Gleichberechtigte Zusammenarbeit, geschweige denn Kritik, hält sie für kaum möglich.

    "Dann muss nämlich die Bundesagentur für Arbeit ein Stück Macht abgeben. Es wird ja argumentiert, dass dieses zentralistische System kostengünstig und effizienter ist. Ich wage, das zu bezweifeln. Denn durch dieses Zentralistische wird auch wieder etwas aufgebaut, was Kosten verursacht und Ressourcen bindet. Insbesondere in personeller Hinsicht. Jeder kleine Teil der anfallenden Arbeit ist zentral organisiert bei der Bundesagentur."

    Auch der Hauptgeschäftsführer des deutschen Städtetags, Stephan Articus, hält die Zusammenarbeit für problematisch:

    "In der Tat klagen viele Kommunen, bzw. die Teile der kommunalen Arbeitsgemeinschaften, dass es einen gewissen zentralistischen Steuerungsanspruch der Bundesagentur gibt. Das gefällt den Kommunen nicht, das erschwert auch die Arbeit. Wir haben ungewöhnlich viele Schreiben wegen dieser Probleme. Wir glauben, dass es da auch eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und der Bundesagentur geben muss, wenn es auf Dauer erfolgreich sein soll, was wir uns wünschen."

    Derzeit sei es nicht einmal möglich, selbständig Personal einzuteilen oder in eigener Regie das Budget zu verwalten:

    "Jetzt haben wir Verhältnisse: Wenn wir Computer kaufen möchten, im Zweifelsfall die Regionalstelle gefragt werden muss oder bis Nürnberg eine Anfrage um Erlaubnis des Erwerbs eines Computers gestellt werden muss. Das ist natürlich einer guten Entlastung der Kräfte hinderlich."

    Im brandenburgischen Landkreis Oberhavel ist man überzeugt, auf einem besseren Weg zu sein. Denn im Hartz IV-Gesetz steht eine Experimentierklausel, nach der sich Kommunen entscheiden können, Langzeitarbeitslose in eigener Regie zu betreuen. Vom Ausfüllen des Antrags bis zum Jobangebot - ohne Dienstanweisungen aus Nürnberg. Die Agentur für Arbeit ist in diesem Fall ausschließlich für die Arbeitslosengeld I-Empfänger zuständig, also die Menschen, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind.

    Insgesamt haben sich bundesweit 69 Kommunen und Städte für das so genannte Options-Modell entschieden. Sie betreuen derzeit rund ein Drittel aller Arbeitslosengeld II-Empfänger. Später sollen die Systeme verglichen und Erfahrungen ausgetauscht werden. Sozialdezernent Michael Garske zumindest glaubt an sein Modell:

    "Die Erfahrungen der ersten Monate haben gezeigt: Wenn man alleine für eine Aufgabe zuständig ist und alleine auch gestalten und steuern kann, dann ist das eine günstige Voraussetzung."

    Für beide Betreuungsmodelle gibt es jeweils gute Argumente. Für die Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg spricht, dass eine Bundesbehörde Arbeitslose besser überregional vermitteln kann. Eine Kreisverwaltung hat hingegen eine enge Bindung an die lokale Wirtschaft und kann flexibel auf den Arbeitsmarkt reagieren. Stolz präsentiert Sozialdezernent Michael Garske erste Zahlen:

    "Wir haben über 300 in den ersten Arbeitsmarkt integrieren können, natürlich auf freie Stellen, die da waren. Und unsere Arbeitsmarkt-Koordinatoren haben etwas über 200 freie Stellen akquiriert, die teilweise personell noch nicht besetzt sind. Da sind wir jetzt im Besetzungsverfahren, so dass man sehr individuell auf die Betriebe, auf die Wirtschaft zugeht, aus meiner Ansicht, so dass die Aussicht immer wieder besteht, auch freie Plätze zu finden und auch zu besetzen."

    Was der Wettbewerb zwischen Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften bringen wird, bleibt abzuwarten. Am Ende wird die Vermittlungs-Statistik über Erfolg und Nichterfolg entscheiden. Das Experiment ist auf sechs Jahre befristet.

    Für die meisten Langzeitarbeitslosen spielt es jedoch keine Rolle, wer letztlich für sie zuständig ist. Sie wünschen sich nichts sehnlicher als Arbeit, sagt die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann, heute Mitglied des so genannten Ombudsrates der Bundesregierung. Aufgabe des Gremiums, dem Politiker von SPD und CDU angehören, ist es, die Rechte der Bürger gegenüber Behörden und Institutionen wahrzunehmen. Entsprechend begleitet der Ombudsrat die Umsetzung der Hartz IV-Reform – als eine Art Kummerkasten für unzufriedene Bürger.

    Viele Städte und Kommunen hat Christine Bergmann in den vergangenen Wochen besucht und mit Arbeitslosen gesprochen. Dabei ging es seltener um Klagen über falsch berechnete oder vermeintlich ungerechte Leistungen, so Bergmann:

    "Nach dem Sturm, den wir ja im vergangenen Jahr erlebt haben, haben wir schon damit gerechnet, dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger an uns wenden. Das hält sich doch in Grenzen, wenn man bedenkt, dass es doch über drei Millionen Bedarfsgemeinschaften sind, die einen Bescheid bekommen haben. Wir haben unheimlich viele Menschen, die sich an uns wenden und sagen, sie möchten dringend wenigstens einen Zusatzjob, wenn schon nichts anderes da ist. Das ist das, was bei uns ankommt. Es hat sich noch keiner bei uns beschwert, dass etwas Unzumutbares angeboten worden wäre."

    Denn viele Menschen müssen seit Januar mit weitaus weniger Geld als bislang auskommen, die Grundsicherung beträgt im Westen 345 Euro, im Osten 331. Im Gegenzug hat ihnen die Regierung versprochen, sie zu fördern, mehr dafür zu tun, sie wieder in Arbeit zu bringen. Doch woher die Arbeitsplätze nehmen, bei fast fünf Millionen Arbeitslosen? Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, macht deutlich:

    "Hartz IV ist ein Projekt zur besseren Wiedereingliederung von Arbeitslosen in vorhandene Arbeitsplätze. Hartz IV ist kein Projekt, Arbeitsplätze selbst zu schaffen. Und man hofft, dass man die Arbeitslosigkeit dadurch senken kann, indem man verfügbare oder mobilisierbare Arbeitsplätze auch tatsächlich für die Unterbringung auch von Langzeitarbeitslosen nutzt. Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist. Aber das ist ein Ansatz, der alleine nicht ausreicht. Der muss natürlich flankiert werden von einer Arbeitsplatz- , einer Arbeitsmarkt-, einer wirtschaftsfördernden Politik."

    6,7 Milliarden Euro stellt die Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr für die Integration Langzeitarbeitsloser zur Verfügung. Damit sollen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die rund vier Millionen ALG II-Empfänger finanziert werden. Beispiel Magdeburg: Hier liegt die Arbeitslosenquote bei fast 22 Prozent. Arbeitsplätze auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt sind Mangelware. Letzter Strohhalm sind die öffentlich geförderten Programme, um Langzeitarbeitslosen überhaupt noch eine Aufgabe zu geben. Gerd Groenewold, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Magdeburg:

    "Ich kann ja nicht nur fordern, ich muss auch fördern. Und eine dieser Fördermöglichkeiten, wenn ich diesen ersten Arbeitsmarkt nicht habe, in Magdeburg, ist es der zweite Arbeitsmarkt, seien es jetzt Trainingsmaßnahmen, seien es Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung, Sprachförderung etc (...) Wir hoffen auch, durch die Netzwerke und durch die Beziehungen, die wir dann knüpfen, dass wir auch den Fuß in die Tür beim ersten Arbeitsmarkt bekommen. Realistisch ist es aber im Moment, dass die Fördermöglichkeiten sich auf den zweiten Arbeitsmarkt beschränken."

    Doch dieser Markt ist auch heftig umstritten. Bei den so genannten Ein-Euro-Jobs erledigen Langzeitarbeitslose, die keine reguläre Arbeit finden, gemeinnützige Arbeiten und erhalten dafür ein bis zwei Euro Aufwandsentschädigung pro Stunde – zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II. Eingesetzt werden sie vor allem zur Pflege und Sanierung öffentlicher Grünflächen, im Verwaltungs- und Bildungsbereich oder in der Altenpflege.

    Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gab es Mitte März bereits 114.000 Ein-Euro-Jobs, Tendenz steigend. Insgesamt nennt Wirtschaftsminister Wolfgang Clement ein Potenzial von bis zu 600.000.

    Kritiker befürchten einen massiven Verdrängungswettbewerb. Das Institut der deutschen Wirtschaft beispielsweise befürchtet, dass die Zusatzjobs in einem schleichenden Prozess herkömmliche Arbeitsplätze aushebeln könnten. Im Handwerk wächst der Widerstand gegen Ein-Euro-Jobs. Die Firmen fürchten Aufträge klammer Kommunen zu verlieren. Sozialdezernent Michael Garske vom Landkreis Oberhavel sieht ebenfalls Probleme:

    "Wir bemühen uns sehr stark, mit unseren Kommunen gemeinsam die Einsatzgebiete zu besprechen, weil der Gesetzgeber uns ja beauftragt hat, dass sie zusätzlich sein müssen, im öffentlichen Interesse liegen müssen. Das heißt, sie dürfen keinen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt gefährden, dürfen auch eine mögliche Neueinrichtung nicht gefährden. Von daher versuchen wir, diese Gratwanderung auszubalancieren, was in Einzelfällen nicht immer einfach ist."

    "Ich will Kartoffeln und die Soße. Tomate auch? Tomate nicht. Danke."

    Mittagessen in der Mensa der Berliner Hannah-Höch-Grundschule. Mehrere Frauen räumen Teller ab: Alltag von Ein-Euro-Jobbern. Seit mehreren Jahren ist die gelernte Kauffrau Elvira Schütze arbeitslos. Seit einem halben Jahr hilft sie nun an der Schule, wo immer sie kann:

    "Wir arbeiten hier mit Kindern überwiegend, dass wir mit dem Rausgehen, Lesen also einzelne Kinder unterstützen, die bestimmte Schwächen haben. Oder auch beim Rechnen, Schreiben, Schularbeiten, Wochenplan erarbeiten. Und das nehmen die Kinder sehr gut an."

    1,50 Euro erhält sie pro Stunde, sechs Stunden am Tag darf sie insgesamt arbeiten. Die 39jährige ist froh, jeden Tag, zu wissen, dass sie regelmäßige Arbeit hat. Außerdem ist da noch das zusätzliche Einkommen:

    "Mit dem Geld, was kommt, da gehen die Ausgaben weg. Und was übrigbleibt, ist da. Und dann muss man sehen, wie man damit zurechtkommt. Urlaub ist nicht drin. Und es ist ja wirklich so, wenn der Job hier wegfällt, mit 1,50, dann haben wir die 345 Euro Grundsicherung. Da geht aber auch noch Strom von weg und Kosten wie Versicherung. Da bleibt zum Leben nicht viel übrig."

    Früher hat die Alleinerziehende eine Einkaufs-Filiale geleitet. Ihrem Kind zuliebe hat sie einige Jahre pausiert – später wollte sie keiner mehr einstellen.

    Ihre Kollegin ist 25 Jahre alt, ebenfalls gelernte Kauffrau. Auch sie schätzt sich glücklich, eine Beschäftigung gefunden zu haben – und so, wenn auch nur für neun Monate, der Arbeitslosigkeit zu entgehen:

    "Man kann nichts machen, man kann keine Unternehmungen machen, weil, man hat ja nicht das Geld. Man hat zwar jetzt die Freizeit, aber man hat ja gar nicht das Geld, um etwas zu machen, um wegzugehen. Man denkt nur noch in Etappen."

    Die 21jährige Carolin Palewsky müsste eigentlich positiver in die Zukunft sehen. Sie gehört zu der Gruppe der unter 25jährigen, denen Wirtschaftsminister Clement eine besondere Betreuung versprochen hat. Carolin Palewsky aber setzt keine Hoffnungen auf eine Arbeitsstelle nach dem Ein-Euro-Job. In ihrem gelernten Beruf als Bürokauffrau hat sie kaum eine Chance:

    "Ab und zu gehe ich halt zu dem Bearbeiter. Und der sagt mir nur: Ja, Sie müssen umziehen, weil in Berlin gar nicht, sehe ich nicht ein. Weil, ich möchte schon hier bleiben. Ich weiß, das ist die falsche Einstellung wahrscheinlich in meinem Alter. Aber ich kann es mir nicht vorstellen."

    Bis Ende Juni läuft der Vertrag der Frauen noch. Wie es dann weitergeht, weiß niemand. Rektor Michael Tlustek möchte seine Ein-Euro-Jobber nicht mehr missen:

    "Das ist auch ein Hauptknackpunkt, der mir Sorge macht. Weil jemand, der hier mit positiver Einstellung seine Arbeit verrichtet, und dann durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach einem halben Jahr aufhören muss."

    Der Schulrektor glaubt nicht, dass seine Mitarbeiter reguläre Arbeitsplätze verdrängen:

    "Es überschneidet sich, es überlappt sich. Es muss gemacht werden. Wer es dann macht, wenn denn diese Kräfte nicht da wären, kann ich nicht beantworten. Das wird sicherlich dann von denen verrichtet werden müssen, die ohnehin schon ihre Kapazitäten in der Arbeitsbelastung erfahren haben. Ich denke, das ist auch ein gesellschaftliches Problem. Denn es ist an vielen Stellen, bei uns auch im Schulbereich nicht in dem nötigen Umfang die Personalressource bereitgestellt, um die anfallenden Aufgabenfelder zu erledigen."

    Wer einen Ein-Euro-Job ergattern kann, gehört schon zu den Glücklichen, weiß Ingrid Wagener, Leiterin des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg. Sorgen bereiten ihr die vielen Menschen, die gar nicht erst die Voraussetzungen haben, in Arbeit vermittelt zu werden. Bundesweit sind es mehr als 380.000 ehemalige Bezieher von Sozialhilfe. Knapp 220.000 von ihnen sind jünger als 25 Jahre.

    Laut Armutsbericht der Bundesregierung hat die Mehrzahl der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger einen niedrigen Bildungsstandard. Über die Hälfte hat demnach keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren sind es sogar mehr als drei Viertel. Nahezu jeder dritte arbeitslose Jugendliche hat nicht einmal einen Schulabschluss. Manche Familien beziehen bereits in zweiter oder dritter Generation Sozialhilfe. Das sind auch die Erfahrungen von Ingrid Wagener:

    "Wir haben einen Großteil an Kunden, die gar nicht arbeitsfähig sind, die psychisch beeinträchtigt sind oder überhaupt kein Wort Deutsch sprechen, keinen Schulabschluss haben, die eigentlich nach normalem Menschenverstand gar keine Arbeit finden können, bei der jetzigen Arbeitssituation."

    Für einen heftigen Streit zwischen Bund und Kommunen hatte nicht zuletzt die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger gesorgt. Schuld, so die Bundesregierung, seien die Kommunen, die die Verantwortung für viele, bisher von ihnen unterstützte Sozialhilfeempfänger auf den Bund verlagert hätten. Stichproben hätten ergeben, dass selbst Obdachlose, Suchtkranke oder Aidspatienten als arbeitsfähig erklärt worden seien. Als erwerbsfähig gilt jeder, der zwischen 15 und 65 Jahre alt ist und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, spricht von Einzelfällen, betont aber auch:

    "Hartz IV ist ein Leistungssystem, das alle erwerbsfähigen Menschen aufnimmt, um sie zu betreuen. Sie so zu begleiten, um ihnen zu helfen, dass sie auch als Kranke, auch als eingeschränkt Erwerbsfähige auf dem Arbeitsmarkt einen Platz finden. Deswegen ist der Vorwurf beispielsweise einen jugendlichen Obdachlosen oder einen jugendlichen Suchtkranken als erwerbsfähig nach Hartz IV abgeschoben zu haben – das ist kein Vorwurf, sondern ist Aufgabe nach Hartz IV."

    All diese Menschen gilt es, ebenfalls zu betreuen. Ihnen Perspektiven zu geben, sie zu motivieren, auch wenn viele nicht einmal in der Lage sind, Termine einzuhalten. Fallmanagerin Nicole Einfinger vom Jobcenter Tempelhof-Schöneberg gibt sich dennoch optimistisch:

    "Personen, die viele Vermittlungshemmnisse aufweisen, versuchen wir, in Maßnahmen zu bringen. Dass die Leute erst einmal wieder ein Gefühl dafür kriegen, regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Also die Möglichkeiten haben wir schon. Die nehmen wir auch wahr. "

    Im dritten Stock des Jobcenters sitzen Menschen, bei denen die ersten Gespräche bereits vorüber sind. Bei denen es jetzt darum geht, eine Beschäftigung für sie zu finden. Wolfgang Eberling ist 50 Jahre alt. Autoschlosser, seit zehn Jahren arbeitslos. Eigentlich ein hoffnungsloser Fall. Jetzt glaubt er, doch noch irgendeine Arbeit finden zu können:

    "Irgendwie habe ich das Gefühl. Ob es so ist, weiß ich nicht. Aber ich denke mal, zumindest gibt man mir das Gefühl."

    Zwei Türen weiter hat es einer geschafft und den ersehnten Vertrag in der Tasche: Der 44jährige wechselte in den letzten Jahren von Job zu Job. Zuletzt arbeitete er als Taxifahrer. Monatelang hat er sich gemeinsam mit seinem Fallmanager um eine durch die Arbeitsagentur unterstützte Ausbildung als Ergotherapeut bemüht – am Ende erfolgreich.

    "Ich kenne es auch anders. Also hier muss man sagen, bin ich als Person behandelt worden. Und es ist sich für mich Zeit genommen worden. "

    Ein guter Moment hier im Jobcenter. Auch der Fallmanager kann heute einmal zufrieden sein:

    "Dann wünsche ich Ihnen alles Gute. Toi, toi, toi. Telefonnummer von mir haben Sie ja. Habe ich. Das wäre es dann. Alles Gute. Super. Danke auch. Tschüß!"