Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


"Hat das Strafrecht ein Geschlecht?"

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - so steht es im Grundgesetz. Aber wie sieht die Realität aus? Eine Tagung in Oldenburg hat die Frage untersucht, wie es um die strafrechtliche Gleichheit von Männern und Frauen heute bestellt ist.

Von Gaby Mayr | 18.06.2009
    Mütter, die ihre neugeborenen Kinder töten, stehen in Europa spätestens seit der Neuzeit am Pranger. Im Jahr 2005 sorgte eine Frau für Schlagzeilen, weil sie neun ihrer Neugeborenen in Blumenkübeln vergraben hatte. Im 18. Jahrhundert war der sogenannte Kindsmord gar ein "Schlüsseldelikt": Der Täterin drohte die Todesstrafe, hochrangige Literaten inspirierte die Tat: Goethe verfasste den "Faust", in dem Gretchen ihr nicht eheliches Kind umbringt, Friedrich Schiller schrieb das Gedicht "Die Kindesmörderin". Damals wie heute wird die Tat in ähnlicher Weise erklärt, sagt Kulturwissenschaftlerin Christine Künzel:

    "Bestimmte Strategien haben sich herausgebildet, die zur Entschuldung dienen; zum Beispiel, dass man sagt: Ich war zum Zeitpunkt der Geburt unzurechnungsfähig, entweder durch so eine Art Ohnmacht, Wahnsinn et cetera - oder dass man so große Schmerzen erlitten hat. Oder heute eben dieser Fall, wo die Babys in den Blumenkübeln vergraben wurden, wo auch gesagt wurde: Zum Zeitpunkt der Geburt war ich so betrunken, dass ich das nicht mitgekriegt habe, dass man sich da entschuldet."

    Psychische Verfassung als Ursache der Taten - statt der Lebensumstände. Kontinuität stellt die Mitorganisatorin der Oldenburger Tagung "Hat Strafrecht ein Geschlecht?" auch beim Umgang mit den Vätern fest:

    "Der biologische Vater wird ausgeblendet, wird komplett entschuldet. Das heißt, der kommt meistens gar nicht ins Blickfeld."

    Das hat Gründe. Die Strafrechtsparagrafen wurden über Jahrhunderte von Männern formuliert. In Deutschland dürfen Frauen überhaupt erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts Jura studieren. Die Soziologin Gerlinda Smaus stellt deshalb fest:

    "Man kann sagen, das Strafrecht schützt vor allem männlich definierte Interessen oder männlich definierte Sphären."

    Staat und Wirtschaft sind solche traditionell von Männern dominierte Sphären. Dort soll - auch mithilfe des Strafrechts - die Ordnung hergestellt werden, die den Männern an den Schalthebeln ungestörtes Wirken ermöglicht, sagt Smaus. Denn es profitieren keineswegs alle Männer von den Strafrechtsparagrafen, schließlich sind die Gefängnisse voll mit meist jungen, männlichen Straftätern.

    "Weil die Männer vor allem ihre interne Hierarchie aufrecht erhalten wollen. Ihr Kampf geht nicht in erster Linie gegen Frauen, sondern unter sich. Sie machen die Hierarchien unter sich aus."

    Auch den öffentlichen Raum betrachten Männer traditionell als ihr Terrain. Die aus dem Ruder laufende Wirtshausschlägerei stand Pate, als die Reichstagsabgeordneten im 19. Jahrhundert den Totschlagsparagrafen formulierten. Häusliche Gewalt - das ist ja meist der Ehemann, der seine Frau schlägt - rückte dagegen erst seit den 1970er-Jahren ins Blickfeld und schlug sich dann langsam in der Rechtsprechung nieder.

    Über eine besonders zerstörerische Form der Gewalt, die Männer gegen Frauen einsetzen - die Vergewaltigung - herrschten lange Zeit Ansichten, die den Durchschnittsmann entlasten, erklärt die Juristin Isabel Kratzer aus Augsburg.

    "Dazu ist zu sagen, dass das Täterbild bis weit ins 20. Jahrhundert hinein von der Vorstellung geprägt war, dass ein Vergewaltiger aus der Unterschicht stammt und dass er definitiv krank sein muss, debil, schizophren. Und man wollte nicht anerkennen, dass ein ganz normaler Mann auch zu dieser Tat fähig ist."

    Nun verliert das Strafrecht stellenweise seine Festlegung auf männlich geprägte Sichtweisen - zum Beispiel dank einer parteiübergreifenden Initiative weiblicher Bundestagsabgeordneter: Seit 1997 kann auch ein Ehemann, der seine Frau zu sexuellen Handlungen zwingt, wegen Vergewaltigung bestraft werden. Zuvor war qua Gesetz eine "Vergewaltigung in der Ehe" ausgeschlossen.

    Aber es bleiben Restbestände aus der Zeit, als die männlichen Strafrechtler unter sich waren. Dazu gehört, dass Vergewaltigungsopfer in der Regel körperliche Verletzungen aufweisen müssen, damit man ihnen vor Gericht glaubt.

    "Die herrschende Meinung heutzutage ist auf jeden Fall wieder: Ich muss mich an der körperlichen Kraftentfaltung und auch an der körperlichen Auswirkung festmachen, nur dann liegt Gewalt vor. Dass eine Vergewaltigung nur stattfinden kann, wenn diese körperlichen Bedrohungen eine Rolle spielen."

    Dass eine Frau vor Schreck erstarrt oder nicht wagt, sich gegen einen viel stärkeren Mann zu wehren, ist in der Rechtsprechung noch nicht angekommen. Immerhin: Klischeehafte Zuschreibungen nach Geschlecht lösen sich auf. Heute sind im Strafrecht auch Männer als Opfer von Vergewaltigung denkbar und können klagen.

    Aber das Bild ist nicht einheitlich. In der Bevölkerung herrschen viele Klischees über Kriminalität, über Täter und Opfer - das hat die Frankfurter Juristin Dagmar Oberlies erst kürzlich wieder festgesellt, als sie ihre Studierenden in der Mensa eine Umfrage machen ließ: Wer wird häufiger Opfer von Schlägereien und Überfällen - Männer oder Frauen?

    "Männer wie Frauen haben gesagt, Frauen werden häufiger Opfer von Straftaten. Tatsächlich ist es aber so, dass Männer dieser Altersgruppe doppelt so häufig Opfer von Körperverletzung werden wie Frauen. Also auch da haben Sie bei dem Opferbegriff ein Stereotyp in der Bevölkerung - Frauen sind die Opfer -, das aber überhaupt nicht mit der Wirklichkeit der Statistik übereinstimmt."

    Bewegung auch im Gerichtssaal. Die als "männlich" titulierte Strafjustiz ändert ihr Gesicht - und das ist ganz wörtlich zu verstehen: Jurastudentinnen haben oft bessere Examensnoten, deshalb ist die nachrückende Generation auf Richterbänken und in den Staatsanwaltschaften mehrheitlich weiblich.

    Es ändern sich auch die Sanktionen, die im Strafprozess verhängt werden. Das Bild vom "männlichen" Strafrecht, das wie ein "strenger Vater" wirkt, erscheint zunehmend unpassend.

    "Es gibt eine Verstärkung des Opferschutzes, Wiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich, die eigentlich auch nicht so mit einer Strafjustiz als strengem Vater sich verbinden lassen."

    Ohnehin versteht man das Bild vom strengen Vater kaum noch. Väter sind heute "neue Väter", die sich die Kinderbetreuung mit der Mutter teilen, oder "abwesende Väter". An die Stelle der starren Rollenklischees tritt eine Variationsbreite von Verhaltensmöglichkeiten - für Männer und Frauen.

    Für die Vergangenheit gilt sicher: Das Strafrecht ist ein grammatikalisches Neutrum, aber seine Gesetze und Urteile gingen von einem festgezurrten, von Männern bestimmten Weltbild aus. Vorstellungen vom männlichen Triebtäter und von Frauen, die ihre Vergewaltigung provoziert oder sogar genossen haben sollen, verlieren jedoch an Einfluss.

    Das Strafrecht könnte sich in Zukunft zu einem Recht entwickeln, in dem Richterinnen und Richter jeden Einzelfall prüfen, abseits von Vorurteilen - so wie es eigentlich immer schon ihre Pflicht gewesen wäre.