Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Heizkostenablesung
Auf dem Rücken der Mieter

50 bis 100 Euro im Jahr zahlen Mieter für das Ablesen ihrer Heizung. Die auf den ersten Blick unscheinbare Ablesedienstleistung ist ein Milliardengeschäft, das sich zu rund zwei Dritteln in der Hand von nur drei Großunternehmen befindet. Das Mietrecht kommt ihnen dabei sogar entgegen.

Von Anja Nehls | 02.01.2018
    Eine Euromünze steckt in einem Heizungsthermostat.
    Für 18 Millionen Wohnungen in Deutschland müssen Heizkosten abgelesen werden. Das spült Gewinne in Millionenhöhe in die Kassen der wenigen Anbieter. (picture alliance / dpa / Jens Büttner)
    Seit 1981 gilt in Deutschland die Heizkostenverordnung. Wann immer eine Heizungsanlage gemeinschaftlich genutzt wird, schreibt sie vor, dass die Heizkosten für jede einzelne Wohnung nach Verbrauch zu verteilen sind. Einzige Ausnahme: Ein Haus mit zwei Wohnungen, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
    Diese verbrauchsabhängige Abrechnung soll die Bewohner zum Sparen motivieren, sie kann außerdem dazu beitragen, Streit über Heiz- und Lüftungsverhalten sowie Kostenbelastungen zu vermeiden. An jeder Heizung hängen deshalb sogenannte Verdunsterröhrchen oder digitale Geräte mit Temperaturfühler. Diese sogenannten Heizkostenverteiler messen jedoch nicht den Energieverbrauch an sich, sondern sie sind reine Erfassungsgeräte, die Einheiten zählen. Sie dienen nur dazu, die in einem Haus entstandenen Heizkosten in einem möglichst gerechten Verhältnis auf die Bewohner zu verteilen. Mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der entstandenen Kosten werden dabei nach Verbrauch verteilt, der Rest nach bewohnter Fläche, erklärt Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband:
    "Der Gesetzgeber hat gesagt, es dürfen eigentlich nur die Kosten nach Verbrauch verteilt werden, auf die der Nutzer selbst einen Einfluss hat, die Kosten, die unmittelbar in der Wohnung sozusagen anfallen. Bei einer zentralen Heizungsanlage - darum geht es ja - entstehen auch Wärmeverluste, am Kessel z. B. am Schornstein. Und auf diese Kosten hat der Verbraucher ja gar keinen Einfluss, deshalb werden die gleichmäßig nach Wohnungsgröße verteilt in der Regel."
    Gewinne der Submetering-Firmen in Millionenhöhe
    Die Ablesung der Geräte und die Ermittlung der Heizkosten dürfte der Vermieter auch selber vornehmen. Weil das aber nicht so ganz einfach ist und das Beschaffen der nötigen Daten für Heizungsanlage und Heizkörper etwas Mühe macht, beauftragt er in der Regel einen externen Dienstleister. Dabei beherrschen drei große Anbieter den Markt und sorgen für saftige Preise: Techem, ista und Brunata-Metrona. Zwischen fünf und zehn Cent pro Quadratmeter kostet nach den Angaben von Ista die Heizkostenablesung und –abrechnung pro Quadratmeter Wohnfläche. Dem gegenüber stünden Einsparungen von durchschnittlich 20 Prozent der Heizkosten aufgrund eines bewussteren Heizverhaltens der Verbraucher. Techem berechnet für die Dienstleistung nach eigenen Angaben ca. 60 bis 90 Euro pro Wohnung pro Jahr. Wie hoch die Preise der Anbieter sind, kann dem Vermieter aber leider egal sein, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund:
    "Die Verwaltung, die mit der Wärmemessdienstfirma den Vertrag macht, hat überhaupt keine eigenes wirtschaftliches Interesse daran, Preise zu drücken oder verschiedene Angebote einzuholen, denn sie sind in der Situation, dass sie die Kosten der Wärmemessdienstfirma auf die Mieter abwälzen."
    Für 18 Millionen Wohnungen in Deutschland müssen Heizkosten abgelesen werden. Das spült Gewinne in Millionenhöhe in die Kassen der wenigen Anbieter. Techem Kunden verbuchen einen um knapp 50 Prozent höheren Grundpreis für die Abrechnung der Heizkostenverteiler innerhalb von 10 Jahren. Techem räumt ein, dass sich die Preise rund um die Verdunsterröhrchen überdurchschnittlich erhöht haben, da die Verdunsterflüssigkeit umweltgerecht entsorgt werden müsse und die Preise für die Ersatzteile dieser veralteten Technik stark gestiegen seien.
    Der Marktanteil von Techem liegt in Deutschland bei knapp 30 Prozent, dicht gefolgt von ista. Zusammen mit den Unternehmen der Brunata-Metrona Gruppe haben diese drei größten Anbieter einen Marktanteil von an die 70 Prozent. Das hat das Bundeskartellamt herausgefunden, das 2017 die Marktstrukturen der sogenannten Submetering Unternehmen ermittelt hat, sagt Verbraucherschützer Martin Brandis:
    "Und dabei festgestellt, dass es sich um ein wettbewerbsloses Oligopol handelt. Und das ist ein Nachteil, weil ohne Wettbewerb keine vernünftigen Preise, kann man es einfach ausdrücken."
    Mietrecht ändern - fordern Verbraucherschützer
    Und deshalb hält Brandis es für sinnvoll, das Mietrecht so zu ändern, dass die Ablesekosten nicht mehr einfach auf den Mieter abgewälzt werden könnten. Denn dann hätten Vermieter ein Interesse, genauer auf Preisunterschiede zwischen den Dienstleistern zu achten – eine Voraussetzung, damit Wettbewerb überhaupt in Gang kommt. Einen Auftrag an den Gesetzgeber gab es allerdings vom Bundeskartellamt nicht.
    Vermieter, die ihren Mietern Kosten ersparen wollen, indem sie die Heizkostenverteiler einfach selber montieren und ablesen, haben es außerdem schwer. Denn der Heizkostenverteiler muss zum Heizkörper passen und was der Füllstand des Verdunsterröhrchens für den Verbrauch nun wirklich bedeutet ist für jeden, der selber ablesen will wenig nachvollziehbar. Die Firma Techem versucht es, mit einem Video im Internet zu erklären:
    "Wer nicht genau weiß, was da wie gemessen wird, ist verunsichert. Wir schauen mal genauer, wie das funktioniert mit den Geräten an der Heizung. Na, da kennen wir vor allem die klassischen Geräte, den sogenannten Verdunster, da sind so Röhrchen drin, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Wir schauen mal. Da sind also zwei Röhrchen drin, das eine ist voll, das wurde gerade frisch eingesetzt und beim anderen fehlt Flüssigkeit."
    Geheimniskrämerei um das richtige Ablesen
    Je nachdem wie viel fehlt, ergibt sich eine Zahl und was die bedeutet erklärt das Video nicht. Entscheidend ist nämlich neben der Zahl der sogenannte Korrekturfaktor, der umso größer ist, je größer der Heizkörper ist, weil ein großer Heizkörper nun mal mehr heizt, als ein kleiner. Der Korrekturfaktor sollte eigentlich in der Heizkostenabrechnung dokumentiert sein, das ist er aber in den seltensten Fällen, obwohl es seit Einführung der Heizkostenverordnung entsprechende DIN- Normen gibt, die den Wert festlegen. In manchen Ableseskalen der Heizkostenverteiler ist der Korrekturwert bereits eingearbeitet, aber wie diese Skalen zustande kommen, bleibt häufig unklar, so Martin Brandis:
    "Die Heizkostenablesefirmen, die großen, machen da ein ziemliches Geheimnis draus. Also wenn Sie da anrufen und fragen, wie ist denn das bei dem und dem Heizkörper, wie ist da der Korrekturfaktor, da werden Sie wahrscheinlich keine sachdienliche Antwort darauf finden."
    In Gebrauch sind derzeit ca. 8.000 verschiedene Heizkörper mit ca. 200.000 unterschiedlichen Abmessungen, bei denen der Korrekturfaktor jeweils individuell berechnet wird. Wie der Heizkostenverteiler am Heizkörper angebracht ist, spielt dabei auch eine Rolle.
    Dass die Flüssigkeit in den Röhrchen auch verdunstet, wenn der Heizkörper überhaupt nicht benutzt wird, sei aber dagegen in der Regel kein Problem:
    "Es ist meistens so, dass das Röhrchen mit einer sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe gefüllt ist, das heißt, der fängt nicht bei Null an zu zählen, sondern vielleicht bei Minus Zwei. Dann haben wir diese Minus zwei Einheiten, die sind dann genau für diesen Zweck, dass nämlich durch die Erwärmung des Raums von außen auch Flüssigkeit verdunstet, die wird aber hinterher nicht mitgerechnet."
    Keine finanzielle Alternative: elektronische Heizkostenverteiler
    Die Verdunsterröhrchen werden in Zukunft vom Markt verschwinden, weil sie ungenau messen und für moderne Niedertemperaturheizsysteme auch nicht geeignet sind, so Brandis. Elektronische Heizkostenverteiler haben sich seit einigen Jahren bewährt, weil sie genauer messen. Sie lassen sich, anders als ein Verdunsterröhrchen, nicht beeinflussen, wenn ein Raum z. B. durch die Sonne erwärmt wird.
    Es gibt auch elektronische Heizkostenverteiler, die per Funk abgelesen werden können, sodass kein Heizungsableser mehr die Wohnung betreten muss. Obwohl diese Lösung Zeit und Personal spart, ist sie für den Verbraucher aber nicht günstiger. Das Ablesen an sich verursache zwar weniger Kosten, so Techem, dafür seien aber die Geräte teurer. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden diese Geräte inzwischen vom Vermieter nicht mehr gekauft, sondern bei den Firmen gemietet. Im Gegensatz zum Kauf, den die Vermieter selbst bezahlen müssen, können sie sie Mietkosten der Heizkostenverteiler wiederum auf die Mieter abwälzen. Wie hoch die Kosten für die Geräte sind, bestimmen dann wiederum die wenigen Anbieter.