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Herber Schlag für die Versicherungsbranche

Die Lebensversicherung ist das beliebteste Vorsorgeprodukt der Deutschen. Zuletzt sorgten allerdings Gesetzespläne bei den Kunden für Unmut: Denn sie hätten auf Geld verzichten müssen, das ihnen eigentlich zusteht. Doch für den Griff in die Bewertungsreserven fand sich im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit.

Von Stefan Maas | 26.02.2013
    Sie ist vorerst vom Tisch: Die umstrittene Neuordnung bei den sogenannten Bewertungsreserven. Dabei ging es um die Frage: Dürfen Versicherungskonzerne zukünftig bei der Auszahlung einer Lebensversicherung einen Teil des Geldes, das bislang den Kunden zusteht, einbehalten oder nicht?

    Sie dürfen nicht, vorerst, denn zumindest in dieser Legislaturperiode hat ein entsprechendes Gesetz keine Mehrheit mehr. Eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat hat sich darauf verständigt, zunächst genau zu analysieren, wie es wirtschaftlich um die Versicherungsbranche steht. Für die Versicherungsbranche ist diese Entscheidung ein harter Schlag. Und nach Ansicht von Jörg von Fürstenwerth, dem Hauptgeschäftsführer des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, für einen Großteil der Kunden auch.
    Verbraucherschützer, wie der Chef des Verbrauchermagazins Ökotest, Jürgen Stellpflug, sind hingegen überzeugt: Für die Kunden ist das eine gute Nachricht:

    "Der eine große ungenierte Griff, nämlich in die Bewertungsreserven, der ist abgewehrt."

    Ein großes Aber gibt es für Stellpflug dennoch:

    "Der zweite Griff, der auch von der Versicherungswirtschaft schon seit langer Zeit, nämlich schon seit 2007 geplant ist, und gar nichts mit der Niedrigzinsphase zu tun hat, der ist noch lange nicht abgewehrt."

    Denn nun werden sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses voraussichtlich darauf einigen, das Bundesfinanzministerium zu beauftragen, mit einer neuen Verordnung die sogenannten freien Rückstellungen der Versicherer neu zu regeln. Das ist ein Topf, sagt Stellpflug:

    "Der ist mit ungefähr 20 Milliarden Euro gefüllt."

    Die Versicherer legen in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung Geld für die Überschussbeteiligung zur Seite, die die einzelnen Versicherten erhalten. 1994 wurde dieser Topf zweigeteilt. Die eine Hälfte enthält jene Verträge, die vor diesem Datum unterzeichnet wurden, der andere Topf die nach 1994 abgeschlossenen Versicherungen. Derzeit gibt es keinen Geldfluss zwischen diesen beiden Töpfen. Damit, argumentieren die Versicherer, gibt es aber keinen Ausgleich zwischen den Versichertengenerationen. Mit der neuen Regelung, über die der Vermittlungsausschuss heute Abend berät, solle der ermöglicht werden. In Zukunft würde es einen dritten Topf geben, in den Rückstellungen aus den beiden anderen Töpfen fließen. Aber nach Meinung von Axel Kleinlein, dem Chef des Bundes der Versicherten nur hinein, nicht wieder hinaus. Und Ökotest-Chefredakteur Stellpflug ergänzt:

    "Diese Freie RSB hat keine festgelegte Laufzeit, sie ist mit keinen Kosten verbunden, weil sie auch verzinst werden muss. Und sie wird genutzt, um europarechtliche Eigenkapitalvorschriften zu erfüllen."

    Der finanzpolitische Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Gerhard Schick sagt, er habe nach wie vor große Bedenken, was diese neue Regelung angehe, daher gebe es einen nun einen Bundesratsvorbehalt:

    "Das heißt die entscheidende Verordnung, die da erlassen wird, und in der die Hauptregelungen drin sein werden, da wird es noch mal durch den Bundesrat gehen müssen. Und das gibt uns die Möglichkeit, da noch einmal drauf zu schauen."

    Nun komme es darauf an, alte Fehler zu korrigieren ohne neue zu machen:

    "Ist das eine faire Lösung im Sinne aller Beteiligten, ist sie transparent und nachvollziehbar oder vergrößern wir noch über politische Maßnahmen noch die Intransparenz bei den Lebensversicherungen, die sowieso schon viel zu groß ist."