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Hoeness-Urteil
Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Die Staatsanwaltschaft München wird im Fall Uli Hoeneß keine Rechtsmittel einlegen. Damit wird das Urteil gegen den langjährigen Präsidenten des FC Bayern München rechtskräftig.

17.03.2014
    Uli Hoeneß in einem TV-Bildschirm.
    Hoeneß akzeptiert sein Urteil, die Staatsanwaltschaft auch (dpa/picture-alliance/Tobias Hase)
    Die Staatsanwaltschaft München II verzichtet auf eine Revision gegen die Verurteilung von Uli Hoeneß, dies teilte die Behörde in einer Erklärung mit.
    Hoeneß war vergangenen Donnerstag zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung von mindestens 28,5 Millionen Euro verurteilt worden. Am Tag darauf erklärte der 62-Jährige selbst, er werde keine Revision gegen das Urteil einlegen und zudem von allen seinen Ämtern beim FC Bayern München zurücktreten.
    Bund und Länder wollen Selbstanzeige verschärfen
    Nach dem Urteil kündigte Finanzminister Wolfgang Schäuble strengere Regeln für Steuerbetrüger an, die mit einer Selbstanzeige ohne Strafe davonkommen wollen. "Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Voraussetzungen für die Strafbefreiung weiter verschärfen", sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". So solle der Strafzuschlag von fünf Prozent, der bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50.000 Euro fällig wird, noch einmal erhöht werden. Dazu kommt noch ein schon bestehender Nachzahlungszins von sechs Prozent.
    Experten von Bund und Ländern beraten bereits seit Monaten über schärfere Regeln. Das Instrument der Selbstanzeige soll grundsätzlich aber bestehen bleiben. Damit kassiert der Fiskus nachträglich hohe Summen.
    Auch der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) unterstützt eine härtere Gangart bei den Selbstanzeigen. "Niemand der Finanzminister in Bund und Ländern will an der bestehenden Regelung unverändert festhalten", sagte er der "Rheinischen Post". Er sei dafür, dass es direkt vom ersten hinterzogenen Euro an einen Aufschlag bis zu zehn Prozent geben müsste.