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HSH Nordbank
Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Nach den Freisprüchen für die sechs ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank geht das Verfahren in eine neue Runde. Die Hamburger Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten. Sie kann die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen.

10.07.2014
    Die Hamburger Staatsanwaltschaft legt Revision gegen die Freisprüche im Untreue-Prozess gegen den früheren Vorstand der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher ein. "Wir können die Entscheidung des Landgerichts nicht nachvollziehen", sagte Carsten Rinio, Sprecher der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft werde daher den Bundesgerichthof um Überprüfung bitten.
    Das Hamburger Landgericht hatte die sechs Ex-Topmanager Manager der Landesbank am Mittwoch vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass die damaligen Vorstände bei dem komplexen Finanzgeschäft "Omega 55" im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt hätten. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.
    Die Anklagebehörde ist nicht einig
    Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nach Angaben Rinios von der Begründung irritiert. Unter diesen Umständen hätte das Gericht das Hauptverfahren gegen die Männer gar nicht erst eröffnen dürfen, sagte er. Alle Fakten seien von Anfang an bekannt gewesen, der Prozess habe in dieser Hinsicht keine neue Erkenntnisse erbracht. "An den Tatsachen hat sich nichts geändert." Darüber hinaus teile die Anklagebehörde auch die rechtliche Einschätzung der Richter nicht, ergänzte Rinio.
    Die HSH Nordbank musste nach Ausbruch der Finanzkrise von den beiden Hauptanteilseignern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Kapitalspritzen und Garantien in Höhe von mehreren Milliarden Euro stabilisiert werden. Das Institut kämpft bis heute mit erheblichen Problemen.
    (pg/ach)

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