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Huber: CSU bleibt trotz FDP-Drohung beim Nein zur Gleichstellung

Das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sehe der Koalitionsvertrag nicht vor, sagt Erwin Huber. Hingegen stehe die Einführung des Betreuungsgeld im Vertragswerk von Union und FDP, ergänzt der ehemalige CSU-Chef. Die FDP solle sich hüten, ihren Vorsitzenden wortbrüchig zu machen.

Erwin Huber im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann | 09.08.2012
    Dirk-Oliver Heckmann: Sollte die Koalition gleichgeschlechtliche Paare mit normalen Ehen steuerlich gleichstellen, so wie das jetzt eine Gruppe von CDU-Abgeordneten gefordert hat, oder soll erst das Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe abgewartet werden, wie Bundesfinanzminister Schäuble meint? Die FDP, die sich ja für die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen starkmacht, die macht jetzt Druck und droht faktisch: Wenn das Ehegattensplitting für Schwule und Lesben nicht kommt, dann kommt auch nicht das von der CSU so heiß geliebte Betreuungsgeld. Am Telefon dazu ist jetzt Erwin Huber, der ehemalige CSU-Parteichef und bayerische Finanzminister, schönen guten Tag, Herr Huber!

    Erwin Huber: Hallo!

    Heckmann: Herr Huber, Karlsruhe hat ja in einer ganzen Reihe von Entscheidungen darauf gepocht, dass nämlich die Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften beseitigt werden. Wäre es also nicht besser, endlich das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und sich nicht ständig von Karlsruhe auf die Füße treten zu lassen?

    Huber: Die Koalition hat vereinbart gerade in diesem Fall, das Urteil des Verfassungsgerichts abzuwarten. Das steht noch aus. Ich bin auch prinzipiell gegen eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, wir akzeptieren und tolerieren diese Lebenspartnerschaften, aber die Ehe ist doch etwas anderes. Die Ehe ist nicht auf Dauer angelegt, sondern sie ist nämlich auch auf Nachkommen angelegt. Und man muss sehen, eine stabile und dynamische Gesellschaft braucht eben Kinder, und da ist die Grundlage die Ehe.

    Heckmann: Das hat Norbert Geis im Deutschlandfunk auch dieser Tage hier gesagt, die Ehe sei durch das Grundgesetz geschützt, weil hier Kinder geboren werden. Aber da muss man die Frage stellen, wie weit die CSU eigentlich von der Realität entfernt ist, denn 40 Prozent der Kinder, die werden außerhalb der Ehe geboren!

    Huber: Ja, dort steht es ja jedem frei auch, eine Ehe einzugehen und ...

    Heckmann: ... wollen aber nicht alle ...

    Huber: ... wir haben natürlich auch die ...

    Heckmann: ... will aber nicht jeder ...

    Huber: ... entsprechend Ermäßigungen für Alleinstehende steuerlicher Art, da haben Sie auch für Kinder Freibeträge. Wir zwingen ja niemanden in eine Ehe hinein, sondern wir sagen, dort gibt es eben ganz besondere Bedingungen. Und deshalb ist dieses Festinstitut, das Ehegattensplitting, eben auch dieser besonderen Institution Ehe vorbehalten. ... Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun ...

    Heckmann: ... aber, Herr Huber, wenn Sie sagen, die Ehe ist auf Kinder angelegt, was ist denn dann mit Ehepartnern, die schon seit 30, 40 Jahren verheiratet sind und wo gar keine weiteren Kinder zu erwarten sind?

    Huber: Das ist eben das Institut von Anfang bis Ende, ist darauf angelegt. Und das kann man ja nicht bezweifeln, dass also nun eigentlich aus Paaren unterschiedlichen Geschlechts eben Kinder erwachsen. Also, ich sehe im Grunde heute eigentlich auch gesellschaftlich nicht, dass Gleichgeschlechtliche diskriminiert werden, aber man muss sehen ...

    Heckmann: ... aber es gibt doch auch viele Paare, Herr Huber, die ...

    Huber: ... es kann keine totale Gleichstellung geben!

    Heckmann: Es gibt doch auch viele Paare, Herr Huber, die gleichgeschlechtlich sind und in dieser Beziehung sind trotzdem Kinder, nämlich Kinder aus früheren Beziehungen oder eben Kinder, die auch adoptiert wurden.

    Huber: Dafür gibt es ja auch den entsprechenden Kinderfreibetrag. Aber aus dieser Beziehung heraus selber können Nachkommen nicht kommen. Aber jetzt sind wir insgesamt in einer Diskussion über Sinn und Unsinn des Ehegattensplittings. Mich wundert eigentlich nur, dass diese politischen Parteien, die SPD und Grüne, die eigentlich das Ehegattensplitting abschaffen wollen, nun jetzt eigentlich meinen, man solle es auch auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften übertragen. Und zweitens: Wenn die SPD sagt, sie möchte fraktionsübergreifend einen Antrag einbringen, dann sage ich, so etwas gilt bei gewissen Fragen wie PID oder aktive Sterbehilfe, das kann aber nicht für praktische Fragen der Politik gelten, sonst würde sich jede Koalition auflösen. Also an die FDP die Mahnung, man soll sich an den Vertrag halten, und der sieht das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht vor. Und gegenseitige Drohgebärden machen keinen Sinn.

    Heckmann: Herr Huber, Sie haben ja gerade eben den Koalitionsvertrag zitiert. Wir haben da mal nachgeschaut, was da formuliert wurde: Und zwar steht da, dass die Koalition die gleichheitswidrige Benachteiligung im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen [will]. Das ist doch im Prinzip eindeutig auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen aus Karlsruhe zu diesem Thema?

    Huber: Genau dieses Urteil aber zum Ehegattensplitting, also der völligen Gleichstellung, steht aus. Das gibt es also nicht. Und es gibt also deshalb auch keine harte Festlegung im Koalitionsvertrag auf dieses Ziel, im Übrigen im Gegensatz zum Betreuungsgeld, da ist es da niedergelegt, dass das Betreuungsgeld 2013 eingeführt wird. Also, hier ist die FDP nicht exakt in der Auslegung des Koalitionsvertrages.

    Heckmann: Die FDP stellt aber jetzt faktisch ein Junktim her zwischen dem Ehegattensplitting für Schwule und Lesben und dem Betreuungsgeld. Das hat heute früh im Deutschlandfunk die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Miriam Gruß noch einmal betont.

    O-Ton Miriam Gruß: ... man kann nicht das eine fordern und das andere dann lassen. Wenn, dann muss man sich insgesamt an den Koalitionsvertrag halten. Von daher ist es sicherlich auch ein Bestandteil der Diskussionen, die nach der Sommerpause geführt werden. Ich möchte allerdings nicht unmittelbar das Betreuungsgeld mit der Gleichstellung verknüpfen. Weil, so überzeugt ich von der Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe mit, so bin ich nicht der Meinung, dass wir das Betreuungsgeld in Deutschland einführen müssen. Also, es gibt noch Diskussionsbedarf an der einen wie an der anderen Stelle.

    Heckmann: So weit Miriam Gruß. Herr Huber, wie finden Sie das denn, dass die FDP jetzt auch auf den Koalitionsvertrag pocht, so wie das die CSU ja auch immer gerne macht, beim Betreuungsgeld zumindest?

    Huber: Also, im Koalitionsvertrag, noch mal, ist diese Einführung des Ehegattensplittings für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gerade eben nicht enthalten. Das entsprechende Urteil steht aus und es gibt keine feste Vereinbarung. Und im Gegensatz zum Betreuungsgeld, wo es auch das Wort des FDP-Vorsitzenden Rösler gibt. Und ich meine, die FDP sollte sich hüten davor, den eigenen Vorsitzenden wortbrüchig machen zu lassen.

    Heckmann: Es gibt ein weiteres Feld, Herr Huber, wo eingetragene Partnerschaften nicht gleichgestellt sind, das ist nämlich das Adoptionsrecht. Wenn das auf die Agenda kommt in Zukunft, wie würde das bei Ihnen in der CSU ankommen?

    Huber: Also, da kann ich mir persönlich ein endgültiges Urteil nicht erlauben. Ich verweise nur darauf, dass es aus der Wissenschaft, gerade auch von Pädagogen und Erziehungswissenschaftlern den Hinweis gibt, eigentlich bräuchten Kinder Vater und Mutter. Und für die Entwicklung, für das Kindeswohl wäre es durchaus problematisch, wenn sie nicht diese Beziehung haben. Und deswegen muss das bei der Adoption berücksichtigt werden. Also, eine generelle Freigabe des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften halte ich aus der Sicht des Kindeswohls für problematisch.

    Heckmann: Es gibt aber auch Studien, das wissen Sie, die sagen, dass Kinder in sogenannten Regenbogenfamilien, dass es denen überhaupt nicht schlechter geht, im Gegenteil.

    Huber: Wissen Sie, in der Wissenschaft gibt es leider diese und jene Meinungen. Aber dass heute viele Kinder darunter leiden, wenn sie nicht Vater und Mutter haben, kann man nicht bestreiten. Und deshalb ist es schon fraglich, ob der Staat hier allen möglichen Lebensgemeinschaften das Adoptionsrecht zubilligen kann. Beim Adoptionsrecht steht das Kindeswohl im Vordergrund. Aber ich sage noch mal: Da habe ich keine abschließende Meinung, ich verweise nur auf die Bedenken, die da sind. Ich habe aber eine klare Meinung zu einem Nein zum Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, da wird uns auch die FDP weder durch Lockung noch durch Drohung dazu bringen.

    Heckmann: Der ehemalige CSU-Parteichef Erwin Huber war das live hier im Deutschlandfunk. Herr Huber, ich danke Ihnen für das Gespräch!

    Huber: Bitte sehr!

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.