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Illegale Jagd

Wer meint, Wilderei sei in Deutschland kein Thema mehr, der irrt. Gerade seltene und geschützte Greifvögel sind immer wieder Opfer illegaler Jagden.

Von Mechthild Kevenhörster | 26.02.2008
    Alexander Heyd und andere Naturschützer vom Komitee gegen den Vogelmord machen bei ihren Recherchen in Wäldern und Feldgehölzen immer wieder grausige Funde:

    "Im Januar 2008 sind wir bei einer Kontrolle von Feldgehölzen im Raum Disternich bei Düren über einen toten Greifvogel gestolpert, der am Boden lag, haben dann im Umkreis von wenigen Metern Giftköder gefunden und haben dann auch in einem Baum hängend einen toten Greifvogel gefunden, der also es gerade noch geschafft hat, vom Giftköder noch auf den Baum zu fliegen. und ist dann da oben verstorben."

    Bei den toten Greifvögeln handelt es sich um zwei Mäusebussarde, die derzeit im Staatlichen Veterinär Untersuchungsamt Krefeld auf Giftrückstände untersucht werden. Für das Komitee gegen den Vogelmord sprechen alle Indizien wie zum Beispiel die verkrampften Fänge und der weißschaumige Speichelfaden eines der Vögel eindeutig für Wilderei, und die reißt in Nordrhein-Westfalen nicht ab. Die Naturschutzorganisation hat allein im Bereich der niederrheinischen Bucht in den vergangenen sieben Jahren rund 50 verschiedene Vorfälle dokumentiert, in denen an die 100 Vögel illegal getötet, gefangen oder verletzt wurden. Die meisten Opfer sind Greifvögel, darunter sind an die 40 Mäusebussarde sowie mehrere Habichte und Rotmilane. Auch einige Uhus und Rabenvögel wurden illegal gewildert. Einige Vorfälle wurden von eigenen Mitgliedern entdeckt, die anderen Funde stammen überwiegend von Naturschützern anderer Organisationen, Spaziergängern und anderen Privatpersonen Die Täter verwenden Totschlag- oder Lebendfallen wie Habichtfangkörbe. Die Greifvögel werden zudem abgeschossen, aus den Nestern genommen und mit präparierten Ködern vergiftet:

    ""Meistens liegt der Fundort solcher Köder in direkter Nähe zu jagdlichen Einrichtungen, das heißt also Hochsitzen oder Wildfütterungen oder auch Fallen für Marder oder Füchse. Wir vermuten, dass in den meisten Fällen Jäger oder Geflügelhalter die Täter sind."

    Bei der Stabstelle Umweltkriminalität in Düsseldorf bestätigt man diese Einschätzung. Als Täter kämen vermutlich vorwiegend, wenn auch nicht in jedem Fall zwingend, Jäger für Niederwild mit Fasanen oder Rebhühnern sowie Geflügelhalter und auch Taubenzüchter infrage. Auch wenn Habichte oder Rotmilane gelegentlich Fasanen oder Tauben erbeuteten, rechtfertige dies jedoch nicht ihre Verfolgung. Die Greifvogel-Wilderei sei eine bundesweit sehr ernstzunehmende Problematik mit einer extrem hohen Dunkelziffer. Der Landesjagdverband NRW verurteilt Greifvogelwilderei aufs Schärfste, erklärt Pressesprecher Andreas Schneider:
    "Wenn ein Jäger so etwas tut, hat er auch keinen Schutz des Landesjagdverbandes zu erwarten. Solche Machenschaften gehören verurteilt."

    Der Landesjagdverband NRW hat die Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung vom August 2005 gemeinsam mit den großen Naturschutzverbänden und dem Ministerium für Landwirtschaft NRW unterzeichnet und damit klar Position bezogen. Greifvogelverfolgungen sind keine Kavaliersdelikte. Die Wildereien haben dramatische Auswirkungen auf die Vogelbestände, so Alexander Heyd vom Komitee gegen den Vogelmord:

    "Es gibt Greifvogelarten bei uns in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel der Habicht oder der Rotmilan, die sind stark gefährdet, ihre Bestände gehen immer weiter zurück, auch im Übrigen bundesweit. Und wenn man bei diesen ohnehin schon gefährdeten Arten auch noch Tiere rausfängt oder vergiftet, dann ist das dramatisch für den Bestand."

    Die meisten Wilderei-Delikte werden nicht aufgeklärt. Daran ändert auch die Düsseldorfer Erklärung wenig. Die Unterzeichner wie der Landesjagdverband NRW setzen vor allem auf verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, betont Andreas Schneider:

    "Ich weiß weiterhin, dass seitens der Kreisjägerschaft, dort, wo es gehäuft zu Tötungen von Greifvögeln gekommen ist, auch schon Prämien ausgesetzt wurden für die Ergreifung der Täter."

    Alexander Heyd sieht noch weiteren Handlungsbedarf:

    "Ein ganz wichtiger Punkt ist zum Beispiel, den Verkauf von Vogelfallen in Deutschland zu verbieten. Das ist in allen anderen Ländern der Europäischen Union verboten. In Deutschland ist nur die Verwendung strafbar. Das heißt, jedermann kann sich bei Ebay oder auch auf großen Jagdmessen mit Vogelfallen eindecken, und das ganz legal."