Freitag, 29. März 2024

Archiv

Illegaler Online-Handel
Elefantenzahn per Mausklick

Der Handel mit Elefanten-Körperteilen wie Elfenbein, Leder, Fleisch und Haar ist verboten. Das Gleiche gilt für viele andere bedrohte Tierarten. Trotzdem werden solche Produkte noch immer illegal gehandelt - in letzter Zeit auch zunehmend im Internet. Behörden und Onlineplattformen wollen jetzt gemeinsam dagegen vorgehen.

Von Jennifer Rieger | 24.04.2015
    Von Second-Hand-Fahrrädern über antike Möbel bis hin zu Kuriositäten - auf Onlineplattformen wie Ebay oder Quoka findet man so ziemlich alles. Und Dinge, Pflanzen und Tiere, mit denen gar nicht gehandelt werden darf.
    "Ganz klassisch sind zum Beispiel Elfenbeinsachen, also Produkte aus dem Zahn des Elefanten, oder auch Produkte aus Schildpatt - das ist der Panzer der Meeresschildkröten, der verarbeitet wird. Sehr schönes Material von der Farbe her, sehr angenehm, auch gerne zu Schmuckwaren verarbeitet. Wo man dann beim Surfen drüber stolpert und denkt Mensch, das wär doch was, das wär ein schönes Geschenk oder was Schönes für mich."
    Sagt Franz Böhmer aus dem Fachbereich "Rechtsangelegenheiten und Verwertung" des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn. Gemeinsam mit verschiedenen Behörden und mit den Betreibern der Internetplattformen will das Bundesamt für Naturschutz "verhindern, dass illegale Tiere oder Pflanzen oder illegale Teile und Erzeugnisse von Tieren oder Pflanzen über das Internet angeboten und veräußert werden."
    Kapazitätsprobleme beim Online-Handel
    Keine leichte Aufgabe, schließlich gibt es etliche Verkaufsplattformen und unzählige Angebote, die täglich ins Netz gestellt werden.
    "Ich glaube, dass die überwiegende Anzahl, wenn nicht gar alle der Online-Marktplatz-Anbieter großes Interesse haben, ihre Marktplätze sauber zu halten. Aber sie stoßen eben auch auf große Schwierigkeiten. Sie bekommen täglich Tausende, wenn nicht gar Hunderttausende von neuen Anzeigen auf ihren Marktplatz gepostet. Es gibt ja auch nicht nur Anforderungen des Artenschutzes, sondern auch viele andere, Pornografie, Rassismus et cetera. Das ist größtenteils ein Kapazitätsproblem."
    Robert Kless ist Kampagnenleiter für Wildtierhandel beim IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds. Der IFAW hat vor Kurzem die Ergebnisse einer internationalen Studie veröffentlicht, die das Ausmaß des Internethandels mit Wildtieren und Wildtierprodukten dokumentiert. 280 Onlinemarktplätze haben die Autoren untersucht, darunter 13 in Deutschland.
    "Wir sind in großem Umfang fündig geworden. Bezogen auf Deutschland, wo wir die Untersuchung gemacht haben, haben wir auf 13 Onlinemarktplätzen über 1.600 Anzeigen gefunden, bei denen geschützte Tiere und Produkte daraus angeboten wurden. Und darüber hinaus fehlt ganz oft, bei mehr als der Hälfte der Anzeigen, irgendein Hinweis hinsichtlich der Legalität."
    Meist werden lebende Tiere illegal gehandelt
    Bei den meisten Angeboten handelte es sich um lebende Tiere, vor allem um Landschildkröten und exotische Vögel. Ob Produkte Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten enthalten, ist nicht immer ersichtlich. Ein wachsender Angebotsbereich seien zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, so Böhmer. Zum Beispiel eins, das Auszüge der Kap-Aloe enthält, einer baumförmigen Pflanze aus Südostafrika.
    "Wir haben in diesem Jahr schon circa 150 Beschlagnahmungen nur von einem Diätmittel, das von einem Versender aus den USA kommt, das aber in großem Umfang in diesen Zeitschriften die beim Friseur oder beim Arzt ausliegen für Frauen angeboten werden."
    Insgesamt beläuft sich das Handelsvolumen mit Produkten aus geschützten Arten wohl auf einen Milliardenbetrag. Um das einzudämmen, wollen die Behörden die Plattformbetreiber mit ins Boot holen. Zwar weisen die Onlinemarktplätze darauf hin, dass keine geschützten Tier- und Pflanzenarten angeboten werden dürfen:
    "Aber meistens irgendwo in den AGBs versteckt, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aber mal ganz ehrlich, wann lesen Sie die AGBs? Wenn überhaupt? Nie."
    Böhmer könnte sich verschiedene technische Lösungen vorstellen. Warnhinweise für Anbieter zum Beispiel - auf der Auktionsplattform Ebay gibt es sie schon.
    "Wenn der Anbieter bestimmte Worte in seinem Angebot verwendet, geht ein Warnhinweis auf, der ihm sagt Achtung, hier wird ein Begriff verwandt, hinter dem Begriff könnte etwas stehen, das geschützt ist. Das ist eine technische Lösung, es kann aber viele mehr geben.
    Bis diese Lösungen umgesetzt sind, kann man sich im Internet schlaumachen, welche Arten unter Schutz stehen.
    "Auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gibt es gute Informationen. Es gibt auch ein Extra-Portal, wisia.de, das ist ein gutes Recherchetool. Also: Informieren im Vorfeld ist ganz wichtig."