Donnerstag, 25. April 2024

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Internetanschluss
Ärger um die Vectoring-Entscheidung

Nun wurden die Bedingungen für das sogenannte Vectoring von der Bundesagentur reguliert. Es ermöglicht Übetragungsgeschwindigkeiten von 100 Mbit pro Sekunde. Der Haken: Alle Leitungen in einem Kabel müssen zwingend von einem Netzanbieter kommen, damit der interne Störungsausgleich funktioniert. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat so für viel Aufruhr in der Branche gesorgt.

Karl-Heinz Neumann im Gespräch mit Manfred Kloiber | 28.11.2015
    Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat die Breitbandbranche ziemlich in Aufruhr versetzt. Warum, das erklärt der Regulierungsexperte Karl-Heinz Neumann.
    Das komplette Interview können Sie im Audioarchiv nachhören.