Freitag, 29. März 2024

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Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle
"Rassistische Diskriminierung gibt es in allen gesellschaftlichen Bereichen"

Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden nach Angaben des kommissarischen Leiters, Bernhard Franke, immer mehr Fälle von rassistischer Diskriminierung gemeldet. Er forderte im Dlf spezielle Beschwerdestellen für Diskriminierung durch die Polizei und ein Stärkung seiner Behörde.

Bernhard Franke im Gespräch mit Silvia Engels | 09.06.2020
Das Türschild der Antidiskriminierungsstelle der Bundesrepubik Deutschland, aufgenommen am 19.10.2016 in Berlin.
Im Jahr 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschaffen. Sie überprüft Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dieses verbietet Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Alter oder einer Behinderung. In einem jährlichen Bericht dokumentiert die Antidiskriminierungsstelle Beratungsanfragen wegen Diskriminierung in Deutschland.
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Auffällig am jüngsten Jahresbericht für 2019 sei, so der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, im Dlf, dass die Beratungsanfragen wegen rassistischer Diskriminierung im Vergleich zum Vorjahr um knapp zehn Prozent zugenommen hätten, und damit deutlich stärker als bei anderen Formen der Diskriminierung. Ein Drittel aller Anfragen stehen inzwischen im Zusammenhang mit rassistischer Diskriminierung. Diese gebe es demnach in Deutschland in allen gesellschaftlichen Bereichen, vor allem im Arbeitsleben und bei der Jobsuche aber auch seitens der Polizei.
Dossier: Rassismus
Dossier: Rassismus (picture alliance / NurPhoto / Beata Zawrzel)
Eine spezielle unabhängige Beschwerdestelle für Diskriminierung durch die Polizei sei schon lange eine Forderung seiner Behörde, betonte Franke, zudem müsse das Mandat der Antidiskriminierungsstelle insgesamt gestärkt werden, um wirksamer gegen Diskriminierung im Alltag vorgehen zu können.

Lesen Sie hier das komplette Interview.
Silvia Engels: Zurzeit wird nach den Protesten in den USA auch hierzulande die Frage diskutiert, ob und wie stark Alltagsrassismus in der Gesellschaft eine Rolle spielt. Deshalb als erstes an Sie die Frage: Welche Zahlen und Erkenntnisse haben Sie zur Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft?
Bernhard Franke: Der Bericht zeigt, dass die Gesamtzahl der Beratungsanfragen an die Anti-Diskriminierungsstelle im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist - um 3,6 Prozent. Besonders auffällig ist aber, dass die Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft oder wegen rassistischen Zuschreibungen deutlich mehr gestiegen sind, und zwar um knapp zehn Prozent. Wir haben jetzt eigentlich einen konstanten Anteil von etwa einem Drittel aller Anfragen, die sich auf die ethnische Herkunft beziehungsweise rassistische Diskriminierung beziehen.
Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften
Engels: Wo tauchen diese Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft vor allem auf, im Alltag auf der Straße, oder konkreter auf der Arbeitsstelle? Was sind das für Beschwerden?
Franke: Es sind in erster Linie Beschwerden, die sich auf das Arbeitsleben beziehen. Bei der Jobsuche gibt es immer wieder Diskriminierung, dass Menschen mit einem ausländisch klingenden Namen überhaupt gar nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, oder dass sie an der Arbeit selber rassistisch gemobbt oder beleidigt werden. Auch solche Fälle hatten wir.
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Und der zweite große Bereich ist der Bereich der sogenannten Alltagsgeschäfte. Bei der Wohnungssuche haben es Menschen mit einer nicht deutschen Ethnie deutlich schwerer, eine Wohnung zu finden, überhaupt zu einem Besichtigungstermin eingeladen zu werden. Und auch in dem Bereich der Gastronomie, etwa wenn man an Diskotheken oder Clubs denkt. Da sind immer junge Männer mit Migrationshintergrund diejenigen, die häufig nicht reingelassen werden.
Engels: In Ihrem Bericht weisen Sie auch auf Benachteiligung ethnischer Gruppen bei Kreditgewährung oder Versicherungsgeschäften hin. Wo liegt hier das Problem?
Franke: Das liegt häufig daran, dass Bankkonten gekündigt werden und die Betroffenen den Eindruck haben, das liegt an ihrer ethnischen Herkunft. Oder, dass sie überhaupt gar kein Konto bekommen, dass eine Kontoeröffnung abgelehnt wird.
Stärkung des Mandats der Anti-Diskriminierungsstelle
Engels: Was können Sie, wenn Sie von solchen Fällen erfahren, im Einzelnen tun?
Franke: Die Anti-Diskriminierungsstelle hat ein relativ schwaches Mandat. Das muss man sagen. Wir können einmal eine rechtliche Erstberatung machen. Jemand, der sich an uns wendet, dem geben wir Informationen darüber, wie er sich rechtlich gegen die Diskriminierung schützen kann, wie er dagegen vorgehen kann. Insbesondere informieren wir über Fristen, die einzuhalten sind, und welche Rechtswege er einschlagen muss. Und wir haben auch die Möglichkeit, von der Gegenseite Stellungnahmen einzuholen, wenn der Betroffene einverstanden ist, und können versuchen, in Diskriminierungsfällen eine gütliche Einigung zu erreichen, beispielsweise eine Entschuldigung oder auch im besten Falle, dass die Gegenseite eine finanzielle Kompensation anbietet, oder überhaupt ihr handeln noch mal überdenkt.
Engels: Aber die Fälle, die Sie schildern, auch die Zahlen, die bei Ihnen als Beschwerde eingehen, sprechen ja dafür, dass es sich hier wirklich auch um strukturellen Rassismus handelt. Was fordern Sie vielleicht vom Gesetzgeber, um Ihre Position hier zu stärken?
Franke: Wir fordern auf jeden Fall, dass das Thema Anti-Diskriminierungsrecht auf die Tagesordnung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus gehört. Man muss sich auch mit Alltagsrassismus beschäftigen. Ganz konkret fordern wir eine Stärkung des Mandats der Anti-Diskriminierungsstelle, dass sie Betroffene besser unterstützen kann, beispielsweise sie bei Gerichtsverfahren begleiten kann. Und wir fordern auch, dass Anti-Diskriminierungsverbände ein sogenanntes Verbandsklagerecht bekommen, dass sie im Namen der Betroffenen Ansprüche geltend machen können und klagen können, dass die Rechtsdurchsetzung nicht nur allein auf den Schultern der Diskriminierten liegt und nicht nur individuell, sondern dass sie auch kollektive Elemente bekommt.
Ombudsstellen für Betroffene von Racial Profiling
Engels: Wir haben in den letzten Tagen vermehrt von Beispielfällen gehört, bei denen Menschen mit dunklem Teint beklagen, häufiger von der Polizei anlasslos kontrolliert zu werden, von respektlosem oder rassistischem Verhalten von Behördenvertretern ihnen gegenüber. Haben Sie hierzu konkrete Fallzahlen?
Franke: Ja, das haben wir auch. Rassistische Diskriminierung gibt es in Deutschland in allen gesellschaftlichen Bereichen und da kann man natürlich auch nicht die Polizei ausnehmen. Wir haben seit der Einrichtung unserer Stelle etwa 200 Anfragen, die sich auf sogenanntes Racial Profiling beziehen, also Kontrollen, die allein an dem äußeren Erscheinungsbild einer Person sich festmachen, beispielsweise der Hautfarbe, und von daher gibt es auch das in Deutschland, dass hier die Polizei Menschen kontrolliert, letztlich im Sinne ihres typischen Auftretens.
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Engels: Die SPD-Vorsitzende Esken hat speziell mit Blick auf die Polizei nun deshalb eine unabhängige Beschwerdestelle gefordert. Deckt sich das mit Ihrer schon lange geführten Forderung nach Anti-Diskriminierungsstellen in allen Bundesländern, oder braucht es auch Ihrer Ansicht nach eine spezielle Stelle für Beschwerden gegen die Polizei?
Franke: Das ist eine lange Forderung von uns, dass wir auch spezielle Stellen, unabhängige Beauftragte für die Polizei brauchen, Ombudsstellen, an die sich Betroffene wegen Racial Profiling wenden können. Es gibt ja auch schon einige Bundesländer, beispielsweise Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein, die solche unabhängigen Polizeibeauftragten haben.
Engels: Das Land Berlin geht nun mit einem deutlich radikaleren Schritt voran. Ein Landes-Diskriminierungsgesetz soll helfen. Es sieht unter anderem eine Beweislastumkehr vor. Das heißt, die Polizei muss künftig belegen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien, und es soll auch Schadenersatz möglich werden. Ein gutes Konzept?
Franke: Das Gesetz versucht, eine Lücke zu schließen, die das jetzige Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nur in den vertraglichen Beziehungen zwischen Privaten, bei Arbeitsverträgen oder bei zivilrechtlichen Verträgen. Es gilt aber nicht für den ganzen Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns. In der Hinsicht ist das sicher ein richtiger Schritt, hier einen Diskriminierungsschutz zu etablieren und Lücken zu schließen, und in der Hinsicht sehen wir in dem Gesetz einen Schritt in Richtung, auch Diskriminierung durch öffentliche Stellen zu unterbinden und dagegen vorzugehen.
"Es braucht auch mehr Zivilcourage"
Engels: Schauen wir noch kurz auf die Ursachen. Viele Beobachter machen ja die wachsende Verrohung, Hass und Hetze im Internet für diesen immer weiter in die Mitte der Gesellschaft vorgreifenden Rassismus verantwortlich. Ist das auch Ihr Erklärungsmuster?
Franke: Ja, ein Stück weit schon. Ich denke, insgesamt ist der Ton rauer geworden, und Dinge, die vor einigen Jahren noch unsagbar waren, die werden jetzt gesagt – sei es im Netz, sei es in der politischen Debatte. Das ist natürlich auch ein Klima, was dazu führt, dass im Alltag es häufiger zu Diskriminierungen kommt, dass Menschen häufiger Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden oder eine Wohnung zu finden.
Engels: Was kann jeder Einzelne tun? Gilt es vor allen Dingen, wenn jemand eine solche Szene beobachtet, dass jemand wegen seiner Ethnie diskriminiert wird, einzuschreiten? Ist es mehr Zivilcourage, die wir brauchen?
Franke: Auf jeden Fall! Das ist es auch, dass man bei rassistischen Vorfällen etwa in der Öffentlichkeit oder so die Polizei ruft, wenn jemand bedroht oder angegriffen wird. Das ist ganz klar, dass es da auch mehr Zivilcourage braucht.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.