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Justizminister Heiko Maas
Kolportierte Rücktrittsforderung von einem Kabinettskollegen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll sich mit seiner Forderung nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts in die Gerichtsverhandlung rund um den "Fall Gina-Lisa Lohfink" eingemischt haben - Kabinettskollege Wolfgang Schäuble (CDU) forderte nun angeblich seinen Rücktritt. Und auch wegen Maas' Verhalten im Verfahren gegen das Medium netzpolitik.org gibt es weitere Fragen.

Von Falk Steiner | 04.09.2016
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) (picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka)
    Rücktrittsforderungen unter Ministerkollegen sind nicht alltäglich. Doch der Bundesfinanzminister soll, so berichtet es das Magazin "Focus" unter Berufung auf Teilnehmerkreise, während der CDU-Präsidiumssitzung in der vergangenen Woche gesagt haben: "Ein anständiger Minister müsste da zurücktreten." Gemeint haben soll der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble damit seinen Kabinettskollegen, den Justizminister Heiko Maas, SPD. Dem wirft er vor, dass er sich mit Äußerungen zum Sexualstrafrecht und einer möglichen Verschärfung in den öffentlich stark diskutierten Fall rund um ein deutsches Model eingemischt habe. Für den CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich ist die Lage uneindeutig:
    "Wenn sich ein Justizminister in ein laufendes Gerichtsverfahren einschaltet, mit seiner gesamten Machtfülle, dann muss man sich schon fragen, ob er in seinem Amt noch der richtige ist. Im Fall Gina-Lisa ist das komplizierter. Hier hat sich die Familienministerin Manuela Schwesig eindeutig eingemischt, darüber wird noch zu sprechen sein. Heiko Maas hat sich in einem zeitlichen Kontext dazu geäußert – eine direkte Einmischung kann ich jetzt nicht erkennen."
    SPD weist Äußerungen scharf zurück
    Gleichwohl bestehe Klärungsbedarf, so Ullrich gegenüber diesem Sender. Die SPD wies die kolportierte Äußerung scharf zurück: Es sei eine "falsche Unterstellung", schrieb der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann auf Twitter. Und nannte es einen "billigen Angriff auf den Kabinettskollegen". SPD-Generalsekretärin Katarina Barley warf Schäuble "schlechten Stil" vor, so gehe man mit Kabinettskollegen nicht um. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Ministerium habe "gerade dagegen angekämpft, dass beide Themen nicht miteinander vermischt würden".
    Unterstützung erfährt Heiko Maas von der rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion Halina Wawzyniak:
    "Ich finde es schon ein bisschen unanständig und es ist auch ein Treppenwitz der Geschichte, dass derjenige, der für einen der größten Parteifinanzierungsskandale der Bundesrepublik mitverantwortlich ist, jetzt meint, darüber reden zu müssen, wie sich jetzt Menschen anständig verhalten, wie sie Kompetenzen überschreiten. Wenn sich jemand über solche Fragen überhaupt nicht äußern kann, dann ist es Wolfgang Schäuble."
    Das Bundesfinanzministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern. Es sei für Äußerungen im Rahmen von Parteigremien nicht zuständig.
    Kritik an Justizminister Maas gibt es jedoch auch an anderer Stelle: Der "Spiegel" berichtet nun, wie schon der "Tagesspiegel" vorher, über eine Aktennotiz bei der Bundesanwaltschaft, der zufolge das Justizministerium im Rahmen der sogenannten Landesverrataffäre rund um die Veröffentlichung geheimer Dokumente durch das Medium netzpolitik.org anders als behauptet sehr wohl eine Weisung erteilt habe.
    Maas hatte das in einer Sitzung des Rechtsausschusses im August 2015 verneint. Die Grüne und Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast forderte, dass Maas sich erkläre. Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sagt:
    "Der Justizminister wird sicherlich noch mal Stellung nehmen müssen, um die Sachlage darzustellen. Darüber hinaus ist zu fragen, wie stark verlässlich der Aktenvermerk beim Generalbundesanwalt ist. Und darüber hinaus wird man auch zu fragen haben, ob es weitere Anzeichen oder Aktenvermerke beim Bundesjustizministerium gibt, die darüber aufklären, welche der beiden Thesen jetzt zutreffen mag."